Beiträge von Bluesky

    Hallo zusammen!


    Ich finde das Forum sehr interessant und lese mich schon seit Tagen durch verschiedene Themen, aber noch nix passendes für meine Situation gefunden, vielleicht könnt ihr mir helfen:


    Ich bin 25 und mache derzeit ein Auslandspraktikum in Südamerika, weil ich in Deutschland nach meinem Studium (Deutsch&Spanisch) keinen Job gefunden habe und meine alte Gastfamilie mir ein Praktikum angeboten hat. Nun bin ich schwanger geworden und kann natürlich vom Praktikum kein Kind ernähren. Die Gastfamilie hat mir Unterkunft und Essen für das Praktikum gegeben.


    Jetzt möchte ich noch etwas weiter arbeiten hier in Südamerika in dem Praktikum und dann im März (Geburtstermin Juni 09) nach Deutschland fliegen (Flug bezahlt Gastfamilie, war so von Anfang an vereinbart), weil ich ja im Prakitkum quasi "umsonst" arbeite. Ich könnte bei meinen Eltern wieder unterkommen, die haben eine Eigentumswohnung, zahlen jedoch 250€ Nebenkosten im Monat insgesamt. Da ich in Deutschland keinen Job habe und meine Eltern mich ja nicht unterstützen müssen (bin über 25 und schwanger) möchte ich ALG II beantragen. Wenn es geht würde ich bei meinen Eltern gerne weiter wohnen (zumindest die ersten 3 Jahre). Meine Eltern wollen, dass ich für Essen zahle und 1/3 der Nebenkosten übernehme.


    Meine Fragen:


    -Steht mir ALG II zu?
    -Was gebe ich ich im Antrag an, welche Beträge gebe ich bei den Kosten der Unterkunft an, damit mir nichts vom Regelbedarf abgezogen wird?
    -Machen die einen Hausbesuch bei Antrag auf Erstausstattung? (Dann würden die sehen, dass ich in meinem alten 9qm Kinderzimmer wohne, natürlich nutze ich auch den Rest der Wohnung)
    -Muss ich im Hauptantrag angeben, dass ich in einer Haushaltsgemeinschaft (weil über 25) wohne und den Antrag HG ausfüllen oder zählt das nicht, weil ich schwanger bin und somit eine eigene BG bilde??
    Habe gelesen, dass wenn man schwanger ist und bei den Eltern wohnt, die EInkommensverhältnisse der Eltern nicht zu berücksichtigen sind (Paragraph 9 Abs. 3 SGB 2). Kann es trotzdem vorkommen, dass das Amt eine Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft aus uns machen will? Was ist wenn der Antrag abgelehnt wird, lohnt es sich dann noch einen neuen zu stellen und sagen, dass man eine neue Wohnung braucht? Würde mir ja zustehen, oder? Aber wie gesagt, ich möchte (persönliche Gründe) bei meinen Eltern wohnen in den ersten Jahren.


    Vielen Dank für eure Hilfen! Gerne könnt ihr mir eure Erfahrungen auch per Email schreiben: [email protected]. LG