Beiträge von Hilleruli

    HAllo noch mal zusammen,


    ich hatte schon befürchtet, dass es doch nicht so ganz einfach ist...


    Folgende Aussage zu dem Thema habe ich von der ARGE selbst erhalten (sorry das ich mich noch mal rückversichere aber ich will meinem Neffen keine Scherereien bereiten :o ).


    Zitat :
    Gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II sind Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen vom Einkommen abzusetzen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind.


    Beiträge für diese Versicherungen können jedoch ausschließlich in nachgewiesener Höhe vom Einkommen abgesetzt.
    Hierzu gehört auch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Einkommen kann insofern um die monatlich zu entrichtenden Beiträge bereinigt werden.


    Sollten die Beiträge jedoch nicht von ihrem Neffen, sondern durch Sie beglichen werden, können diese nicht mehr vom Einkommen des Neffens abgesetzt werden, da sie ihren Neffen tatsächlich nicht belasten. Das bedeutet, dass für die Berechnung des ALG II Anspruchs ein höheres Einkommen zu Grunde gelegt wird und dies im Umkehrschluss zu geringeren Leistungen führen würde.
    ZItat Ende


    Ich verstehe das also so, dass eine auch zweckgebundene Unterstützung (hier die KFZ-Versicherung) zu einer Kürzung der Ansprüche meines Neffen führen würde.


    Bedeutet dies umgekehrt aber nicht, dass die Versicherungsbeiträge letzlich doch von der ARGE gezahlt werden, da sie das Einkommen meines Neffen ja mindern ?


    Fragen über Fragen.
    Danke vorab für die Antworten

    Hallo,


    trotz eigener Recherche finde ich keine eindeutige Aussage zum Thema ANrechnung von finanzieller Unterstützung Dritter (z.B. aus der Verwandschaft).


    Mein Neffe bezieht Hartz IV und ich wollte die Versicherung für sein Auto übernehmen (also nur die Beiträge, das Auto soll weiterhin auf ihn angemeldet bleiben).
    Wir sind uns aber unsicher, ob dieser Betrag dann angerechnet wird.


    Wäre es sinnvoller das Geld direkt an die Versicherung zu überweisen oder an meinen Neffen ?
    Muss diese Unterstützung gar irgendwo angemeldet / beantragt werden ?


    Ich will auf jeden Fall vermeiden meinem Neffen Probleme zu bereiten indem seine Unterstützung von staatlicher Seite dann gekürzt wird.


    Danke für Eure Antworten
    Uli