Hallo Klaus,
vielen Dank nochmal für deine hilfreichen Informationen!!
Meine Eltern wollen nun ein Schreiben aufsetzen, in dem sie der ARGE darlegen, daß ich von meinem zukünftigen Einkommen für jeden Monat 250€ zurückzuzahlen habe (Wohnkostenbeteiligung, Verpflegung etc.). Damit die sehen, daß ich in der Tat in der Schuld meiner Eltern stehe und nicht wie die annehmen, vom Geld meiner Eltern lebe.
Sind diese Angaben vor der ARGE nicht eher nachteilig, da ja kein Mietvertrag vorhanden? Muß überhaupt ein Mietvertrag vorhanden sein? Das dürfte für die Ermittlung von Hilfsbedürftigkeit doch keine Rolle spielen, oder!?
Zudem soll die ARGE eine Auflistung meiner Rücklastschriften erhalten, die nach Mahnung ebenfalls von meinen Eltern verauslagt wurden und von mir zurückzuzahlen sind. Hälst du das für sinnvoll?? Nicht daß die ARGE dann wieder mit den Argumenten kommt, meine Eltern unterstützten mich doch!?!
Ich möchte so gern meine Eltern entlasten und auf Nummer sicher gehen. keine Angaben machen bzw. weglassen, die die ARGE wieder zum Hinterfragen anregt!
Schon wieder so viele Fragen....
Vielen Danke nochmal für die Ratschläge.
Gruß, albadira