By By Pro Hartz4 Forum
Beiträge von manu2000
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Hallo lacki
Ich hänge nicht in hartz4 fest, bin schon in Rente, mir geht es finanziell recht gut
Fliege 2 mal im Jahr in die USA
Und zu Dir Turtle wenn meine Tochter sich nicht in Hamburg bewerben möchte, dann wird sie auch keine Sanktionen erfahren
Außerdem halte ich es für kriminell wenn der "Fallmanager" meiner Tochter sagt sie soll in einem Bewerbungsschreiben (Lebenslauf) ihr Alter, ihr Kind, und ihren Ehestand (geschieden) nicht angeben und sich als Fachkraft ausgeben obwohl sie keine abgeschlossene Ausbildung hat.
Wie soll diese Bewerbung denn aussehen?
Ich weiß wie man eine Bewerbung schreibt.Ich möchte den Unternehmer sehen, der bei einem Bewerbungsgespräch nicht die Hände über den Kopf zusammenschlägt.
Zu: du schilderst hier genau das Bild, das die Öffentlichkeit von einem arbeitsfaulen und asozialen ALG 2 Empfänger so hat... Nur Ausflüchte, anstelle seinen Arsch zu bewegen und Arbeit zu suchen!
Soll sie evtl. einen Minijob annehmen wo, ihr dann ein paar Euro übrig bleiben und der Unternehmer lacht sich tod ?
Und die Migranten, mal höflich ausgedrückt freuen sich über die Unterstützung dieses Staates (deshalb lächeln die auch immer so freundlich)Dann doch lieber diesen Drecksstaat bescheißen
Ich bin damit immer gut gefahren
Eröffnet doch lieber ein Forum für geschädigte ARGE-Mitarbeiter, denn die werden in Zukunft sehr gefährlich leben -
In welchem Zeitraum sie die 3 Bewerbungen geschrieben hat spielt in diesem Fall keine Rolle
Der "Fallmanager" hat lediglich verlangt, 3 Bewerbungen vorzulegen
Zu Fakt ist, dass man sowas überhaupt nicht angeben muss. Fakt ist auch, dass es gern genommen wird, um sich bei einem Arbeitgeber "wenig schmackhaft" zu machen, kann ich nur sagen, daß man mit seinem potenziell zukünftigem Arbeitgeber mit offenen Karten spielen sollte.Im Bekanntenkreis wurde einer Dame vom Jobcenter sogar gesagt sie soll ihren Bandscheibenvorfall in der Bewerbung verschweigen.
Man wird also vom Jobcenter zum Betrug aufgefordert.Zu: Das ist durchaus legitim, warum sollte sie denn nicht umziehen können
Menschenrechte, Artikel 13
1.) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen....sprechen dagegen.
Das Jobcenter hat keinerlei rechtliche Handhabe, Hartz IV-Empfänger zu einem Umzug zu zwingen, wenn diese in ihrer Wohnung bleiben wollen.Ich muß leider wieder feststellen, daß in diesem Forum viele inkompetente Mitglieder ihren Senf von sich geben.
Dieses habe ich schon 2008 festgestellt, als es um meine Erbschaft ging.
Es waren nicht 15000 Euro sondern es hat sich nachher herausgestellt, das es 28000 Euro waren
Es wurde immer wieder behauptet es wäre Einkommen und ich hätte kein Schonvermögen
Dieses war nicht so sondern die ARGE schickte mir einen Aufhebungsbescheid und somit hatte ich mit der ARGE nichts mehr zu tun
Ich musste lediglich die Leistung des Monats in dem die Erbschaft ausgezahlt wurde zurückerstatten.
Nach Rücksprache mit meiner Rechtsanwältin habe ich dann 5 Monate meine Kosten (Krankenkasse, Miete usw) selbst getragen und einige größere Anschschaffungen getätigt. Im 6. Monat habe ich dann mit einem Guthaben von 7500 Euro einen neuen Antrag gestellt und der wurde mir ohne Probleme genehmigtDas tut zwar nichts zur Sache aber ich wollte es doch mal erwähnen
Zur Hauptsache kann ich auf weitere inkompetente Ratschläge verzichten
Lassen wir es mal den Anwalt machen -
Hallo
Meine Tochter 34 Jahre alleinerziehende Mutter mit 4jähriger Tochter kam heute völlig aufgelöst von der ARGE Oberhausen zurück.
Der Mitarbeiter sagte Ihr sie solle nach Duisburg oder Essen ziehen dort gebe es mehr Arbeitsplätze.
Sie wohnt in einer angemessenen Wohnung !
Außerdem solle sie sich dort einen Kitaplatz einklagen, obwohl ihre Tochter ab dem 12. August einen Platz in Oberhausen hat.
Ihre Tochter hat Sprachprobleme, weil man ihr vor einem Jahr alle oberen Zähne hat ziehen müssen und muss lt. ärztlicher Verordnung regelmäßig zur Logopädie.
Diese wäre nicht notwendig meinte der Mitarbeiter.
Die 3 Bewerbungsschreiben die sie auf Verlangen des Mitarbeiters heute vorgelegt hat, könne er nicht akzeptieren weil sie in den Bewerbungen ihr Kind erwähnt hat.
Das dürfe sie nicht, da sie sonst keine Arbeit bekäme.
Er hat sie aufgefordert innerhalb 14 Tagen weitere 14!!! Bewerbungen vorzulegen sonst müsse er die Leistungen um 30% kürzen.
"Ich werde Sie schon in Arbeit bekommen, das wollen wir doch mal sehen" sagte er.
Die Kosten für Bewerbungen wird er nicht übernehmen, da die 3 Bewerbungen nicht korrekt gewesen sind.Dieses Gespräch wurde unter Zeugen (ihre Mutter) geführt.
Ich habe meiner Tochter geraten sich sofort einen Termin beim Rechtsanwalt zu holen.Ich würde gerne mal Euere Meinungen dazu hören, denn für mich sind die Forderungen nicht rechtens.
Das sind ja schon Mafia-MethodenÜber ein paar Meinungen würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße aus Oberhausen
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Hallo
Ich bin 55 Jahre alt und seit einigen Jahren HartzIV Empfänger
Im Januar werde ich 15000 Euro aus dem Nachlass meiner verstorbenen Tante erben
Ich wüsste gerne welcher Betrag mir angerechnet wird und wieviel ich als Vermögen behalten darf
Meine Warmmiete beträgt 370 Euro
7 Euro werden mir von den 351 Euro monatlich für Warmwasser eingehaltenIch habe mal bei der ARGE in Oberhausen (NRW) angerufen, dort sagte mir die Dame, dass ich aufgrund meiner Lebensjahre 8250 Euro behalten darf und der Rest würde mir angerechnet.
Ich habe aber häufig gelesen, dass dies nur der Fall ist, wenn man das Geld vor dem Bezug von HartzIV erhalten hat.
Häufig lese ich auch, dass dieses Geld als Einkommen angesehen wird und ich max. 12 Monate davon leben muss und der Rest wäre dann Vermögen, dass ich verbrauchen kann.Wäre nett wenn mir jemand ausrechnen könnte, was mir denn wirklich als Vermögen übrig bleibt
Und wie sieht es mit der Krankenversicherung aus, bleibe ich in den 12 Monaten weiterhin Krankenversichert?Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte