Hallo sweetbabe,
natürlich wird von Seiten des Amtes in solchen Fällen versucht, zwei wie euch sofort in eine BG zu stecken, spart dem Staat ja Geld. Hier im Auszug der Wortlaut des § 7 SGB II:
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen
Du wirst verstehen, dass ich Dich hier nicht beim Schummeln unterstützen kann, das würde Dein Gewissen auch nicht aushalten... es meldet sich ja bereits bei Dir ;).
Sag einfach was Tatsache ist, dass jeder von euch noch seine eigene Wohnung hat, ihr aber viele Dinge wie kochen, essen etc. seit April gemeinsam macht. Ob das so bleibt, ist euch beiden noch nicht klar und eben dafür habt ihr ja 1 Jahr Zeit um festzustellen, ob ihr auch die darüber hinausgehende Zukunft miteinander verbringen wollt. Berufe Dich auf den oben genannten § 7 und sage Deinem SB, dass Dein Freund die gewünschten Unterlagen zu gegebener Zeit und gesetzte den Fall des dauerhaften Zusammenlebens einreichen wird.
Vielleicht verstehst Du das alles besser, wenn Du es mal aus der Sicht Deines Freundes betrachtest: Er hat mit der ARGE nichts zu schaffen, bekommt von dort kein Geld. Warum also sollte er dort vor Frist dieses besagten Jahres Unterlagen einreichen? Das geht der ARGE im Moment schlichtweg noch nichts an.
vG Berthold