Damit du von deiner Maßnahme auch wieder nachhause kommst, darfst du diese nach Absprache mit dem Bildungsträger von 50plus notfalls abends auch früher verlassen.
Wegen einer Mobilitätshilfe (Auto) wirst du mit der ARGE erst verhandeln können, wenn du eine Job-Zusage hast!
Beiträge von Berthold2008
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Hallo Artax!
Ich weis nicht wie alt du selber bist, aber dein Freund darf mit über 25 ausziehen! Das ist schon mal sicher!
Die Frage ist, wer für diese neue Wohnung aufkommen kann/muss! Ich nehme an, er selbst hat keinen Job? Haben seine Eltern ein entsprechendes Einkommen, wird sich die ARGE auf deren Unterhaltspflicht dem Sohn gegenüber berufen. Falls nicht, übernimmt die ARGE die für seine Region "angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung". Wie teuer und wie groß die Wohnung maximal sein darf, erfragt er am besten bei der ARGE! -
Hallo Kiki 68,
deine Tochter darf ihre Wohnung behalten und muss nicht wieder bei dir einziehen. Würde sie JETZT bei dir wohnen, müsste sie allerdings bis zum 25. Lebensjahr bei dir wohnen bleiben.
Die ARGE übernimmt für deine Tochter die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für einen 1-Personen-Haushalt bis 50 qm. Sollte ihre Miete höher sein, müsste sie die Differenz draufzahlen oder sich eine günstigere Wohnung suchen.
Deine Tochter sollte sich bei der für sie zuständigen ARGE einen Antrag auf ALG2 holen und dort erfragen, wie denn die angemessenen Höchstgrenzen für Unterkunft und Heizung in ihrer Region liegen. -
Hallo andy34
Wann immer dein Sohn in Not gerät und auf Leistungen des Staates angewiesen ist, wird man von Seiten der ARGE auf deine Unterhaltspflicht zurückkommen, auch jenseits des 25. Lebensjahres. Und solltest umgekehrt du in eine solche Notlage geraten und dein Sohn dann einen Job haben, wird man sich auch auf seine Unterhaltspflicht dir gegenüber berufen.
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Hallo Melli83,
falls für dich noch interessant, hatte vorrübergehend auch nen Nebenverdienst. Mir verrechnete die ARGE die Nebeneinnahmen wie folgt:
€ 100 sind immer frei! Diese werden von den € 400, die du verdienst, abgezogen und von den verbleibenden € 300 darfst du 20% Werbungskosten (€ 60,00) für deine Fahrten zur Arbeit behalten. Zusammen also € 160,00.
Sollten diese € 60,00 nicht ausreichen, weil du aufgrund deiner Arbeit auch noch Mehrkosten, dein Kind betreffend hast,
dann musst du diese Mehrkosten gegenüber der ARGE belegen und darfst entsprechend mehr von deinem Nebenverdienst behalten! -
Hallo!
Zu Deiner Frage:
Wenn ich Deine Situation richtig deute, leben Deine Eltern nicht von Hartz IV! Entsprechend kannst Du von zuhause ausziehen, wann immer Du möchtest, wenn Du dabei dem Staat nicht auf der Tasche liegst- sprich: es Dir leisten kannst.
Für Deinen Unterhalt (nicht den Deiner Freundin) sind in Deiner Situation in erster Linie mal Deine Eltern zuständig, ob sie wollen oder nicht!
Ich würde an Deiner Stelle mal bei der für Dich zuständigen ARGE bzgl. Hartz IV vorsprechen! Kann mir vorstellen, dass da was zu machen ist, zumal ihr beiden ein gemeinsames Kind erwartet und als Familie zusammenwohnen wollt und dürft!