Beiträge von Berthold2008

    Hallo Engelchen!


    Wenn Deine Mutter tatsächlich eine Strafe bezahlt hat, dann bekam sie darüber auch einen Beleg, auf dem auch § und Gesetz stehen, wogegen sie verstoßen haben soll! Zudem muss sie der Beamte über ihre Rechte aufgeklärt und eine entsprechende Einspruchsstelle benannt haben.
    Kannst Du mir dazu vielleicht etwas sagen?


    vG Berthhold

    Hallo Loewenmaehne!


    Ich habe mich mal schlau gemacht:


    a) Grundsätzlich kannst Du umziehen wann immer Du möchtest, vorausgesetzt die neue Wohnung liegt von der Größe und den Kosten her innerhalb der Grenzen einer "angemessenen Unterkunft". Die Größe läge in Deinem Fall bei bis zu 50 qm (darf ggf. geringfügig überschritten werden! Was die Kosten anbelangt, efragst Du am besten bei der für Dich zuständigen ARGE nach den "Höchstgrenzen angemessene Unterkunft und Heizung".


    b) Da aufgrund der von Dir angeführten und sicher auch nachweislichen Mängel Deine jetzige Wohnung als "unzumutbar" eingestuft werden kann, hier die Meinung eines Mieterschutzbundes:
    Wenn Sie selbst umziehen wollen ...
    ... muss die Behörde die Umzugskosten nur zahlen, wenn der Umzug notwendig ist - beispielsweise, weil die bisherige Wohnung zu klein (geworden) ist, schwere Mängel hat, unzumutbar ist (Beispiel: kein Bad), vom Vermieter gekündigt wurde, ein Paar sich getrennt hat oder Pflegebedürftigkeit eintritt.


    ... unzumutbar auch deshalb, weil der Vermieter trotz monierter Mängel keine Regung zeigt, diese kurzfristig abzustellen; weil Schimmelbildung immer gesundheitsgefährend ist.


    Meine Empfehlung an Dich:


    1) Erfrage bei der ARGE wie hoch die Miete für eine neue Wohnung insgesamt sein darf!


    2) Hole schriftlich 3 Angebote von Umzugsfirmen in Deiner Nähe ein!


    3) Beantrage bei der für Dich zuständigen ARGE den Bezug dieser neuen Wohnung nebst Übernahme der Umzugskosten und benenne die Daten der Wohnung (Größe und Wohnungskosten).


    4) Begründe Deinen Umzug dabei mit Verweis auf die Unzumutbarkeit der jetzigen Wohnung und lege in Kopie den Schriftverkehr mit Deinem Vermieter bei! Mag sein, dass Dein Antrag nicht unmittelbar von Erfolg gekrönt ist, dann unbedingt Widerspruch einlegen!


    Der ARGE geht es im Falle einer Ablehnung nicht darum, dass Du umziehen willst (das steht Dir frei), sondern lediglich um die Übernahme der Umzugskosten. Da Du aufgrund Deiner angeschlagenen Gesundheit nur wenig oder garnichts zu dem Umzug beitragen kannst, muss die ARGE die tatsächlichen Umzugskosten tragen. Laß Dich also nicht mit einer Pauschale abspeisen!
    Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen und wünsche Dir auch in Bezug auf die Sache mit der Mietminderung, die ja in den Händen Deines Anwaltes gut aufgehoben ist, viel Erfolg!


    vG
    Berthold

    Hallo msuessemaus!


    Sollte die ARGE die Rente Deiner Tochter als Einkommen anrechnen, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen und mich auf den folgenden § berufen:


    Auszug aus § 62 Abs. 2 SGB V


    ...Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt gehören nicht Grundrenten, die Beschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach anderen Gesetzen in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes erhalten...


    vG
    Berthold

    Hallo vivalapolonia!


    Du kannst soviel verdienen, wie Du möchtest! Je mehr, umso mehr freut sich die ARGE! :D


    Von diesen € 300 Zuverdienst, von denen Du schreibst, werden Dir ca. € 160 abgezogen. Mit anderen Worten: Du hättest dann € 140 mehr im Monat als vorher!

    Hallo ihr Lieben!


    Ich habe mir zwischenzeitlich den maßgeblichen Bescheid von meiner Bekannten besorgt. Dort heisst es:


    "Ihr Sohn bezieht seit 10.11.2008 eine Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe von € 280,00 monatlich. Gem. § 7 Abs. 5 SGB II ist er ab diesem Zeitpunkt aus der Bedarfsgemeinschaft zu nehmen."


    Der Sohn befindet sich nicht wirklich in einer Berufsausbildung, sondern macht eine Maßnahme bei Kolping, welche zum Ziel hat, ihn irgendwo in eine Ausbildung zu bringen.
    Zudem bekommt er gar keine € 280 wie von der ARGE angegeben, sondern nur € 258 überwiesen, was von der ARGE trotz mehrfachem Hinweis schlichtweg ignoriert wird.


    Die momentane Situation ist jetzt ja wohl diese, dass der junge Mann mit Mutter und Schwester in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, € 158 Mietanteil mit tragen muss und für den eigentlichen Lebensunterhalt somit nur noch € 100 zur Verfügung hat. Irgendwie hat da die Intelligenz vor den Toren der ARGE Halt gemacht!


    vG
    Berthold

    Hi Lena!


    Es geht nicht um die Anzahl der Zimmer, sondern um die Größe der Wohnung in qm! Da ihr bald 6 Personen sein werdet, steht euch schon heute eine Wohnung mit bis zu 120 qm zu. Wie teuer diese sein darf, erfragst Du am besten bei der für Dich zuständigen ARGE!
    Wichtig ist natürlich, dass sich auch Dein Partner dann polizeilich anmeldet, denn er soll ja auch mit zur Bedarfsgemeinschaft gehören.


    vG
    Berthold

    Hallo Michaela!


    Das sind schon gravierende Mängel, die Deine Wohnung da aufweist! Das diese beseitigt werden müssen, ist klar, aber wie es aussieht hat es Dein Vermieter damit nicht eilig! Ob die gesetzten Fristen von 10 bzw. 14 Tagen korrekt sind, vermag ich nicht zu sagen, aber ich nehme an, dass Dich Dein Anwalt dahingehend schon beraten hat.
    Rein vom Rechtsempfinden her möchte ich sagen, dass eine durchgesetzte Mietminderung Dir zustehen müsste und nicht der ARGE, denn schließlich hast ja Du mit all diesen Mängeln leben müssen! Aber wie gesagt, zunächst muss diese Mietminderung erst einmal als rechtens abgesegnet sein. Das einbehaltene Geld würde ich an Deiner Stelle sicherheitshalber erst einmal zurücklegen!


    Was mir im Moment so durch den Kopf geht, ist die Frage: "Willst Du denn weiterhin dort wohnen bleiben?"
    Mir erscheinen die Zustände unzumutbar, sowohl was die Mängel betrifft, als auch Deine enormen Heizkosten! Für den Fall, dass Du gerne in eine andere, bessere Wohnung ziehen möchtest, kann ich mir schon vorstellen, dass aufgrund dieser Unzumutbarkeit Deine Umzugskosten gegenüber der ARGE durchzusetzen sind.
    Ich werde mal sehen, was ich zu diesem Thema im Netz und im SGB finden kann und melde mich dann hier wieder!


    vG


    Berthold

    Hi Loewenmaehne!


    Du schreibst Du wärst in eine "Bruchbude" gezogen, aber es ist mir nicht klar, um welche Art Mängel es geht!
    Wenn es schon bei Deinem Einzug eine "Bruchbude" war, könnte man Dir Deinen Einzug als Duldung vorhandener Mängel auslegen. Diesbzeüglich nun jetzt zu klagen, wird von wenig Erfolg gekrönt sein.
    Was die Heizkosten anbelangt, solltest Du Dir bei jedem Kauf von Brennstoff eine Quittung geben lassen. Die von Dir genannten € 58,00 für Heizung sind nicht fix. Es sind von der ARGE die tatsächlichen Heizkosten zu bezahlen, wenn sich diese in einem gewissen Rahmen bewegen!
    Wie gesagt: Ein paar detailiertere Angaben zu den Mängeln wären sehr hilfreich!


    Liebe Grüße


    Berthold

    Hi Jimmy.Knopf!


    Danke für den Tip!
    Scheinbar können aus der Sicht der ARGE Kinder ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, sobald sie Einkünfte in Höhe des ihnen zustehenden Sozialgeldes haben. Für mich gehören aber zum Lebensunterhalt auch die Kosten für Unterkunft und Heizung.

    Hi Kitty!


    Nein KG bekommt sie für den Sohn nicht mehr, da er über 18 ist und sich in keiner Berufsausbildung befindet. Meiner Meinung nach gehört der Sohn selbst dann noch zur BG wenn er tatsächlich € 280 Ausbildungsbeihilfe bekäme. Schließlich lebt er ja nicht mietfrei, da die Mutter selbst ALG II bezieht.


    Ja, ich werde Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag verfassen. Das Kuriosum ist, dass er jetzt, wo er für die ARGE nicht mehr zur BG gehört, ausziehen könnte obwohl U25! :D:D

    Ich muß erst mal abwarten was da so vom Amt kommt.Sie haben das wohl jetzt in Zusammenarbeit mit dem Großvermietern bei uns in der Region neu berechnet und sind nun auf diese Summen gekommen.Bei uns gerade auf dem Land sind eben in den letzten Jahren viele vor allem große Wohnungen leer geworden weil den Leuten auf der einen Seite die Mieten zu hoch waren und dann auch etliche Kinder ausgezogen sind so das die Wohnungen eben zu groß waren.Wir wohnen jetzt schon 10 Jahre in der Wohnung und haben auch einiges reingesteckt und zahlen eben in der Zeit schon immer diese Grundmiete.Alle die in der letzten Zeit neu eingezogen sind zahlen eine geringere Grundmiete einfach deshalb weil die Wohnungen vermietet werden sollten.Allerdings veringert sich bei mir die Miete nicht das gilt nur für einen Neubezug.


    Wenn im selben Haus, bei gleicher Wohnqualität unterschiedliche Quadratmeter-Mieten angesetzt werden, ist das überhaupt zulässig? Da bleibt doch irgendwo der" häusliche Friede" auf der Strecke. Ich würde da schon monieren, was das soll!

    Hallo allerseits!


    Eine Bekannte von mir... alleinerziehend, 2 Kinder (Tochter 12, Sohn 20 Jahre).


    Der Sohn begann Mitte November 2008 auf Anraten der Agentur für Arbeit eine Maßnahme bei Kolping und bekommt hierfür monatlich € 258 Ausbildungsbeihilfe.
    Die Folge:
    Die ARGE nahm ihn aus der BG, da er aufgrund seiner Ausbildungsbeihilfe keinen Leistungsanspruch mehr habe. Obwohl er real nur € 258 Ausbildungsbeihilfe überwiesen bekommt, führt die ARGE € 280 an und läßt sich davon auch nicht abbringen. Mit anderen Worten, für ihn werden nicht einmal mehr Kosten für Unterkunft und Heizung bezahlt. :confused:
    Zudem fordert die ARGE € 130,00 zurück, da sie die vollen Leistungen für November schon überwiesen hatte. Bevor ich den Widerspruch formuliere, hätte ich gerne Eure Meinung dazu gehört.


    Liebe Grüße,


    Berthold

    Also überall wo ich nachgeschlagen habe, hieß es, dass ein Rückzug zu den Eltern nicht verlangt werden kann, es sei denn das Kind hat bei seinem Auszug bereits gewusst, dass es in absehbarer Zeit auf Hartz 4 zurückfallen wird.
    Es scheint auch kein Zeitfenster zu geben, wo man sagen könnte, dass man als Kind zurück muss, wenn man die eigene Wohnung erst so oder soviel Monate hat.
    Das Eine sind halt die Sozialgesetze und das Andere die Auslegungsrichtlinien für die SB bei der ARGE. Da müsste man mal reinsehen können!

    Hallo Jana, hallo Dijane!


    Ich werde hinsichtlich der Stromkosten einen solchen Überprüfungsantrag stellen, zumal ich mein Warmwasser mittels Elektro-Boiler aufbereiten muss, und zu gegebener Zeit hier darüber berichten, was rausgekommen ist.


    Liebe Grüße,


    Berthold

    Hallo Kitty!


    Das kann aber doch unmöglich bestehende Mietverträge betreffen! Stell Dir nur mal vor, wieviele Leute da umziehen müssten, um nicht selbst drauf zu zahlen. Würde ich nicht mit mir machen lassen!

    Hallo Jana!


    Wahrscheinlich brauchen wir Bayern mehr Platz, damit unsere Bierbäuche nicht überall anecken :-)
    Spaß beiseite: Das die Mieten unterschiedlich sind, lasse ich mir ja eingehen, aber was die Wohnungsgröße anbelangt, sollte da schon Einheitlichkeit vorherrschen!


    Liebe Grüße,
    Berthold

    Hallo Jana!


    Guck doch mal hier:
    http://hartz.blogg.de/eintrag.php?id=919
    Wenn ich das richtig verstehe, dann waren im alten Regelsatz von € 345 ganze € 20,74 für Strom enthalten (6,01 %) und da gemäß diesem Urteil Stromkosten zu den Unterkunftskosten gehören, wäre die Differenz zu den tatsächlichen Stromkosten von der ARGE zu bezahlen.
    Diese 6,01 % wären dann logischerweise auf den Regelsatz jedes BG-Mitglieds anzusetzen. Bei Partnern also 6,01 % aus 2 x € 316 = € 37,98 enthaltene Stromkosten!