Hallo Brian,
die ARGEN heissen nicht umsonst so, weil dort vieles im Argen liegt. Dort ein Problem im persönlichen Gespräch oder auch am Telefon lösen zu wollen, ist der erste Fehler. Das, was man sich dabei an Unsinn anhören muss, würde der SB niemals in einen Bescheid schreiben. Der Grund das persönliche Gespräch zu suchen sind meistens Aufgebrachtheit oder Ungeduld und beides sind schlechte Berater, denn schneller kommen die Dinge dadurch nicht in die Gänge.
Sollte sich solch ein persönlicher Kontakt dennoch nicht vermeiden lassen, dann stets den Abwimmel-Versuch mit der Frage beantworten: "Wo steht das geschrieben?"
Besser ist allemal ein schriftlicher, formloser Antrag, der zwangsläufig einen ebenso schriftlichen Bescheid nach sich ziehen muss, gegen welchen man Widerspruch einlegen kann. Wird auch dieser abgeschmettert, muss nicht zwangsläufig der Gang zum Sozialgericht folgen, das dauert, wie Du selbst schreibst, viel viel zu lange. Besser ist es, sich das eine oder andere Sozialgesetz zu Gemüte zu führen, sein Anliegen nochmals neu zu formulieren und hinsichtlich der Ablehnung einen Überprüfungsantrag zu stellen.
An Deiner Stelle würde ich nun einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der gesamten, tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung stellen, mit der Begründung, dass Du trotz intensivster Bemühungen keinen angemessenen Wohnraum gefunden hast. Natürlich musst und wirst Du Dich diesbzgl. auch weiterhin bemühen, aber solange Du nicht fündig geworden bist, sind Dir die tatsächlichen KdU zu gewähren.
Wie schon gesagt, wäre ein solcher "B-Schein" oder zumindest eine Bestätigung, dass diesen zu beantragen sinnlos ist, da keine Sozialwohnungen vorhanden, sehr wichtig, um Deine Bemühungen zu unterstreichen.
vG Berthold