Beiträge von Berthold2008

    Hallo Jordan!


    Es stimmt, was Biene sagt, aber das Amt spart nicht nur an der Miete, wenn ihr aus zwei Wohnungen eine gemeinsame macht. Fortan seid ihr Partner und erhaltet statt € 351 nur noch € 316 und für jeden von Euch fällt der Zuschlag für Alleinerziehende weg.


    Das solltet ihr noch bedenken!


    vG Berthold

    Hallo dudel!


    Da Du Arbeit hast, liegt ja derzeit kein Grund vor, irgendetwas zu beantragen. Du bist alt genug und kannst ausziehen, wenn Du Deinen Lebensunterhalt + Wohnung selbst finanzieren kannst. Ob das dann auch noch vom ALG 1 geht, weis ich nicht, da ich Dein Einkommen nicht kenne.
    Ist wohl zu befürchten, dass Du Deinen Arbeitsplatz in absehbarer Zeit verlierst?


    vG Berthold

    Hallo Skoomer!


    Ich schließe mich hier der Meinung von Horst an und gebe zu bedenken, dass Du im Falle einer "Nicht-Anstellung" nach der Ausbildung selbst zum Hilfebedürftigen werden könntest und bist dann bis zum 25. Lebensjahr festgenagelt, sprich: Du darfst nicht ausziehen, solange Du dann auf ALG II angewiesen bist.


    Mein Rat: Erhalte Dir Deine Selbständigkeit und Deine eigene Wohnung!


    vG Berthold

    Hallo Terror_Emo!


    Grundsätzlich kann Dein Freund, da über 18, von zuhause ausziehen wenn er möchte und es sich leisten kann. Benötigt er für seinen Lebensunterhalt jedoch ALG-II-Leistungen, werden keine Kosten für eine eigene Wohnung oder Mietkostenanteile übernommen.
    In wie weit er Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt hat, wird die ARGE prüfen, ob die Eltern für Unterhalt herangezogen werden können. Hier kämen gemäß Düsseldorfer-Tabelle für seine Altersgruppe bis zu € 432 zusammen. Hinzu käme noch das Kindergeld, dass dann ihm zustände, wenn er nicht mehr zuhause wohnt. Beides zusammen ist jedoch mehr, als er von der ARGE bekäme.


    Meiner Meinung nach kann er mit keinen zusätzlichen Leistungen durch die ARGE rechnen!


    vG Berthold

    Hallo woodi!


    Im Falle Eures Umzuges würde die ARGE nur Unterkunftskosten in Höhe der jetzigen Kosten für Miete und Heizung bezahlen, da kein zwingender Grund für Euren Umzug vorliegt.
    Auch wenn ihr Zuwachs erwartet, heißt das nicht, das Ihr Anspruch auf eine größere Wohnung habt. Man geht davon aus, dass ein Säugling ohnehin die ersten Monate im elterlichen Schlafzimmer schläft!


    Zieht Ihr ohne Genehmigung der ARGE um, werden zudem keine Umzugskosten übernommen!


    vG Berthold

    Hallo Gast123456!


    Was jalale sagt ist richtig, nur wird es erfahrungsgemäß erst einmal versucht, Euch in eine BG zu stecken.
    Ihr solltest beide, Deine Mutter, wie auch Du, gegenüber der ARGE erklären, dass Ihr in "Haushaltsgemeinschaft" lebt, DU (abgesehen von der Hälfte der Miete) Deine Mutter weder aus Deinem Einkommen noch aus Deinem Vermögen unterstützt; Deine Mutter, dass sie von Dir keinerlei Leistungen aus Deinem Einkommen oder Vermögen erhält.


    vG Berthold

    Hallo Sven!


    Ich würde an Deiner Stelle mal beim Jugendamt vorsprechen und Deine Wohnungssituation schildern, auch kirchliche Einrichtungen wie Caritas oder Diakonie könnten hilfsreich sein, die Lage gegenüber dem SB zu klären.


    vG Berthold

    Hallo cenix!


    Nachdem Du noch ALG I bekommst, zudem eine Ausbildung beginnst und für den Fall des erfolgreichen Abschlusses eine Übernahme-Zusage schon in der Tasche hast, sieht das doch alles recht gut aus!


    Du solltest mit Deinen Anliegen mal zur Arbeitsagentur gehen und nicht zum Job-Center oder ARGE. Als ALG I - Bezieher hast Du wesentlich bessere Fördermöglichkeiten!


    vG Berthold

    Hallo Terror_Emo!


    Die finanzielle Lage der Eltern Deines Freundes ist nicht vollständig erklärt.
    Der Vater verdient € 1300 netto!
    Bekommt die Mutter aufgrund ihrer Schwerbehinderung Rente?
    Kannst Du dazu noch etwas sagen?


    Das die Eltern eine Verbraucherinsolvenz laufen haben ist dabei nicht relevant.


    vG Berthold

    Hallo Pasito!


    Renten, wie sie Deine Frau bekommt, sind Einkommen und werden angerechnet. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie z. B. Renten für Opfer von Gewaltdaten (OeG).


    Ob die Höhe des Abzuges gerechtfertigt ist, kann man so nicht sagen, dafür müsste man mehr wissen über die Anzahl der Personen bei Euch zuhause, ob Kinder und weitere Einkommen vorhanden sind, wie groß und wie teuer Eure Wohnung ist.


    vG Berthold

    Hallo Ronny!


    Ja, ich fragte nicht grundlos. Bei höherem Einkommen Deiner Frau, wäre sie unter Umständen Dir gegenüber teilunterhaltspflichtig. Aber dem ist ja nicht so und ihr habt auch keine gemeinsamen Kinder.


    Du solltest Dir bei der ARGE/JobCenter die Genehmigung holen, in eine andere Wohnung ziehen zu dürfen. Als alleinstehende Person hast Du Anspruch auf ca. 50 qm Wohnraum. Wie teuer Miete und Heizung sein dürfen um von der ARGE übernommen zu werden, erfährst Du dort.
    Als zweiter Schritt solltest Du Dich nach einer solch angemessenen Wohnung umsehen, aber noch Mietvertrag unterschreiben, sondern mit den Daten der Wohnung zurück zur ARGE und genehmigen lassen.


    Solltest Du Deinen Umzug nicht aus eigener Kraft und eigenen Mitteln bestreiten können, die Übernahme der Umzugskosten bei der ARGE gleich mit beantragen.


    Was die Erstausstattung anbelangt, wird man Dich erst einmal an Deine Frau verweisen, da Dir ja (theoretisch) die Hälfte der ehemals gemeinsamen Wohnungseinrichtung gehört. Was Dir dann noch fehlt, solltest Du beantragen!


    Die Scheidungskosten werden von dieser Stelle nicht übernommen. Da Du dafür ohnehin einen Anwalt brauchst, wird der Dich beraten, in wie weit Prozesskostenhilfe zu beantragen ist.


    vG Berthold

    Hallo Biene!


    Ich bin eigentlich genau Deiner Meinung bzgl. Wohnungsgröße, aber damit an anderer Stelle auf heftigen Widerstand gestoßen. Nachdem der Säugling die ersten Monate ohnehin im Elternschlafzimmer schlägt, stünden der BG auch keine zusätzlichen qm zu!


    Die angemessene Größe einer Wohnung richtet sich allerdings nach den dort wohnen Personen und eine solche ist man ab Geburt ( BGB § 1)


    vG Berthold

    Hallo Silvaine!


    Ich nehme an due meinst den Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.


    Dieser gliedert sich in...


    a) Sicherung des Lebensunterhalts
    b) Kosten für Unterkunft und Heizung


    Die Summe beider Beträge ist das, was Du bezahlt bekommst!


    vG Berthold