Beiträge von Berthold2008

    Hallo Urmel!


    Da Du selbst nicht von ALG II abhängig bist, würde Deine Mutter mit Dir oder Euch in "Haushaltsgemeinschaft" leben, d.h. sie bezahlt ihren Anteil an den Wohnungskosten und kann ansonsten für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen.
    Maßgeblich für die angemessene Wohnung Deiner Mutter wären dann die von der ARGE Duisburg festgelegten "Höchstgrenzen der Kosten für Unterkunft und Heizung". Die 45 - 50 qm gelten weiterhin als angemessen, nur die Miete wird in Duisburg natürlich teuerer sein und dagegen wehrt sich die ARGE.


    Aufgrund des Gesundheitszustandes Deiner Mutter sollte das aber durchsetzbar sein, dass sie zu Euch ziehen darf, denn nur wenn ein zwingender Grund vorliegt, genehmigt die ARGE den Umzug.


    vG Berthold

    Hallo VedjaM.


    Wie ich deinem Beitrag entnehme, beziehst Du selbst kein ALG II. Somit kann das Job-Center auch keine "Bedarfsgemeinschaft" konstruieren, wo einer für den anderen einsteht. Ihr beiden seid nichts anderes als eine "Wohngemeinschaft" (WG) und Du liegst völlig richtig, dass Du Deine Einkünfte gegenüber dem Job-Center nicht offenlegen musst.
    Der Einzige, der ein Problem hat, ist Dein Untermieter. Auf die Straße solltest Du ihn deswegen nicht gleich setzen, sondern einfach gegenüber dem Job-Center erklären, dass ihr eine WG seid, gewisse Räumlichkeiten miteinander nutzt, wie es eben in einer WG üblich ist, aber ansonsten nichts miteinander zu schaffen habt.
    Sinnvoll wäre es, dem hinzuzufügen, dass Du Deinen Untermieter keinerlei Leistungen aus Deinem Einkommen oder Vermögen zukommen läßt. Damit sollte die Sache klar und geregelt sein!


    vG Berthold

    Hallo obiny!


    Also Eure Bedarfsgemeinschaft besteht zur Zeit aus 2 Personen und für diese ist eine 65 qm Wohnung von der Größe durchaus angemessen.
    Wo kommt denn nun diese 3. Person her? Bezieht sie auch ALG II und in welcher Beziehung stehst Du zu dieser Person?


    vG Berthold

    Hallo dine!


    Nachdem Deine Eltern kein ALG II beziehen, Dein Zimmer zwar einen separaten Eingang hat, aber kein vollständiges Bad und Du wahrscheinlich auch die Küche Deiner Eltern mit nutzen wirst, wäre ein Untermietvertrag sinnvoll.
    Du hast Sozialgeld beantragt, also bist Du die Bedarfsgemeinschaft und Deine Eltern wohnen mit Dir in Haushaltsgemeinschaft. Du bezahlst die vertraglich vereinbarte Miete und Nebenkosten insoweit sie von Seiten der ARGE als angemessen betrachtet werden. Du darfst in diesem Falle keine Unterstützung von Seiten Deiner Eltern annehmen und ihnen keine gewähren. Letzteres ist wichtig, da sonst von keiner Haushaltsgemeinschaft ausgegangen wird.
    Die Vorlage der gesamten für das Haus entstandenen Nebenkosten-Belege ist nicht erforderlich.


    Du solltest bei der zuständigen ARGE vorsprechen und Dein Vorhaben erläutern. Auf diesem Wege können irgendwelche Ungereimheiten gleich im Vorfeld ausgeräumt werden.


    vG Berthold

    Hallo dine!


    Ich nehme an, dass Dein eigenes Einkommen nicht ausreicht, um davon die Miete zu bezahlen und auch noch den Lebensunterhalt zu bestreiten. In diesem Falle würdest Du mit Deinen Eltern, eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn auch diese erwerbsfähige Hilfebedürftige sind.


    Eventuell könnte man in Deinem Fall auch von einer "Haushaltsgemeinschaft" sprechen, insofern Dein Einkommen über dem Dir zustehenden Satz für Lebensunterhalt + Unterkunftskosten liegt und Du keine Unterstützung von Seiten Deiner Eltern bekommst.


    Beziehen Deine Eltern ALG II?


    vG Berthold

    Hallo arno!


    Die Konsequenzen könnten sein, dass man euch auch weiterhin nur diese € 600 aus dem jetzigen Mietverhältnis bezahlt. Für die Umzugskosten müsst ihr selbst aufkommen. Eventuelle Nebenkosten-Nachzahlungen würden von der ARGE auch nur insoweit getragen, wie sie aus dem alten Mietverhältnis entstanden sind.


    vG Berthold

    Hallo axel!


    Ist das nicht ein wenig üppig, 80 qm für 2 Personen?
    Die Ausbildungsvergütung Deiner Freundin ginge ja fast gänzlich für Miete und Heizkosten drauf. Dein Teilzeit-Job bringt ja auch nicht gerade viel. Davon wäre noch der Strom zu bezahlen und was dann noch zum Leben bleibt, ist recht mager.


    Oder rechnet ihr bei eurem Vorhaben mit staatlicher Unterstützung?


    vG Berthold

    Hallo arno!


    Es ist allemal besser, die Genehmigung zu erstreiten, als ohne Genehmigung einfach umzuziehen. Wenn ihr 6 Personen seid und in einer 3-Zimmer-Wohnung wohnt, ist das sicherlich nicht länger zumutbar.


    Wie groß und wie teuer ist denn eure derzeitige Wohnung?
    Wie groß und wie teuer ist denn jene Wohnung, die ihr euch selber gesucht habt?


    vG Berthold

    Hallo obiny!


    Um Deine Fragen beantworten zu können, bedarf es ein paar mehr Informationen:


    a) wie groß und wie teuer ist die derzeitige Wohnung?
    b) Wieviel Personen wohnen dort?


    vG Berthold

    Hallo tuppian!


    Das kommt darauf an, welches Einkommen Du und Dein Partner zusammen haben, ob Kinder mit im Haushalt leben. Auch Kindesunterhalt würde mit zum Einkommen zählen.
    Bitte ein paar mehr Informationen!


    vG Berthold

    Hallo Herzbube!


    Man wird Dich vor diesen Maßnahmen nicht verschonen, so erging es mir erst kürzlich. Solange Du Hartz IV in Anspruch nimmst, musst Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
    Deine freiberufliche Tätigkeit würde mit gewissen Freibeträgen Deinem Leistungsanspruch gegenüber gestellt.
    Beispiel: Du verdienst € 400, dann darfst Du davon € 100 + 20 % Werbungskostenpauschel aus den verbleibenden € 300 (zusammen € 160) behalten, der größere Rest gehört dem Amt (ARGE/Job Center).


    Man wird Dich über Kurz oder Lang in ein Bewerbungstrainig oder Profiling stecken, wo Du eine ganze Woche lang Lebensläufe und Bewerbungen schreibst und es interessiert niemanden, ob Du aufgrund Deines Wissensstandes dazu alleine in der Lage wärst.


    vG Berthold

    Hallo sternchen!


    Dieser Bescheid kann nicht stimmig sein, denn auch Deinen Kindern steht dieser Freibetrag von € 100 voll und ganz zu. Du solltest dagegen Widerspruch einlegen, mit der Begründung, dass der Verdienst Deiner Tochter unter € 100 liegt und der Freibetrag nicht in Anrechnung kam!


    vG Berthold

    Hallo jalale!


    Ich hoffe Du bist mir nicht böse, ist auch mein letzter Versuch die Thematik auch verstehen zu wollen!


    Selbstbehalt = jener Betrag, welcher einem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss.


    Unter Freibetrag verstehe ich jenen Betrag, den ich als ALG-II-Empfänger aus einem Nebenverdienst behalten darf. Im Falle von € 400 sind dies € 100 Freibetrag + 20 % Werbungskosten aus den verbleibenden € 300!


    In meinen Augen fließen Bienes Sohn lediglich die Ausbildungsvergütung + KG zu = € 515. Den Freibetrag hat er doch nicht wirklich zur Verfügung!


    Der Sohn einer Bekannten ist im 3. Lehrjahr und lebt mit seiner Mutter in "Haushaltsgemeinschaft", weil sein Einkommen, bestehend aus Ausbildungsvergütung + KG den Bedarf von Sozialgeld + Mietanteil übersteigt. Ein Freibetrag oder Selbstbehalt taucht dabei nirgendwo auf.


    LG Berthold :):):)

    Hallo Herz1!


    Zu den € 351 bekommst Du noch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Also alles außer den Wohnungskosten musst Du von den 351 bezahlen.


    Welche Unterkunftskosten in Deiner Region angemessen sind, kannst Du bei der zuständigen ARGE erfragen, bei der Du auch den Antrag auf ALG II bekommst.


    vG Berthold

    Sorry Lucky,


    habe ich vergessen zu sagen! Ihr seid dann alle 3 gesetzlich krankenversichert!


    Tja, rosig lebt man von Hartz Iv wirklich nicht!


    vG Berthold