Hallo DennisK,
im "Schätzen" ist die ARGE jederorts immer sehr gut. Ich habe es bis heute nicht hinbekommen, denen klar zu machen, dass einem Freiberuflichen das Geld niemals im Entstehungsmonat zufließt. Mal funktionierte es ein paar Monate, dann wechselte der SB und das ganze Spiel fing von vorne an.
Ich tippe mal, dass Dir ein fester Betrag als Zuverdienst eingetragen wurde. Dieser erscheint auf keinem Deiner Bescheide, aber Dein SB kann Dir darüber Auskunft geben.
Du solltest Widerspruch einlegen, vielleicht mit den Worten...
Gegen Ihren Leistungsbescheid vom.... lege ich hiermit Widerspruch ein!
Begründung: Ihre Rückforderung ist für mich nicht nachvollziehbar!
Gemäß § 35 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt zu begründen und die wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, welche die Behörde zu ihrer Entscheidung geführt haben. Dieser Begründungspflicht kommen Sie in benanntem Bescheid nur sehr unzureichend nach.
Vielleicht kannst Du Deinen SB auch das Einverständnis abringen, dass Du Deine Rechnungen erst einreichst, wenn die Zahlung daraus erfolgt ist (Zufluss-Prinzip).
vG Berthold