Beiträge von Berthold2008

    Hallo Natalie,


    welche(r) 18-jährige hat zuhause mit den Eltern keine Probleme? :) Einen Auszug in eine eigene Wohnung wird man Dir kaum genehmigen. Auch sehe ich kein "persönliches" Geld für Dich fließen.


    Ich nehme an, dass Du derzeit zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter gehörst. Aus dieser wirst Du zwar ausgegliedert, wenn Du eine schulische Ausbildung beginnst, da Du dem Arbeitsmarkt dann nicht mehr zur Verfügung stehst, kannst aber "Ausbildungsbeihilfe" beantragen. Diese wiederum sollte aber Deiner Mutter zufließen, da ihr die Beihilfe als Einkommen angerechnet wird und sie dann entsprechend weniger bekommt.


    Eine Bedarfsgemeinschaft ist halt eine "Einstehensgemeinschaft" und eigenes Geld und eigene Wohnung ist in Deinem Alter nur durch eine entsprechende Arbeit zu finanzieren.


    vG Berthold

    Hallo berlinchica,


    wenn das Ganze von der Schule ausgeht, kannst Du Kostenübernahme beantragen. Wenn Dein Sohn allerdings aus eigenem Antrieb mit seinem Freund nur mal so ins Zeltlager fahren möchte, gibt es dafür kein Geld.


    vG Berthold

    Hallo vergissmeinnicht,


    das würde noch fehlen, dass wir auf die paar Kröten auch noch Steuern bezahlen müssen. Nein, natürlich nicht!
    Du teilst Dir in diesem Fall die Wohnungskosten mit einem Untermieter und bekommst entsprechend weniger Leistung ausbezahlt. Wirklich Geld ist damit nicht zu verdienen;) man macht das eigentlich nur, um die Wohnung von Größe und Kosten her aus dem Blick der ARGE "angemessen" zu gestalten.


    vG Berthold

    Hallo manja,


    Euer Bedarf errechnet sich wiefolgt:


    € 351 für Dich zum Lebensunterhalt
    € 42 Zuschlag für Alleinerziehende
    € 211 Sozialgeld für die Kleine
    € angemessene Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung)


    Von dem, was da raus kommt, gehen die Einkünfte weg:


    a) Kindergeld
    b) Elterngeld
    c) Unterhalt


    Was Du an Einkünften nicht hast, kann auch nicht abgezogen werden!


    vG Berthold

    Hallo ihr zwei,


    ich hatte gehofft Nurmalso wäre zufrieden € 160 mehr als vorher zu haben ;)
    Dann nochmal zum Mitschreiben für Nurmalso:


    Bei einem Nebenverdienst von € 400 kürzt die ARGE Deine Leistungen um € 240. Dafür darfst Du die € 400, die ja von anderer Stelle kommen, behalten. Unterm Strich also € 160 mehr als sonst!
    Einverstanden? Dann sind wir alle wieder glücklich :)


    vG Berthold

    Ihr habt da nur einen Dreher drin! Abgezogen wird nix! Nurmalso hätte in diesem Fall € 160 mehr zur Verfügung als vorher ohne Zuverdienst!


    vG Berthold

    Hallo Nurmalso,


    jalale hat sich nicht verrechnet! Von € 400 Verdienst darfst Du € 100 Grundfreibetrag zzgl. 20 % aus den verbleibenden € 300 = € 60 behalten.
    Die restlichen € 240 streicht die ARGE ein!


    vG Berthold

    Hallo schnuffelchen,


    das JobCenter wird Dir die € 20,00 Mehrkosten nicht bezahlen und im Falle einer künftigen Nebenkostennachzahlung diese auch nur in dem Maße übernehmen, wie es für die vorangegangene, genehmigte Wohnung der Fall war.


    vG Berthold

    Hallo irin87,


    ihr solltet einfach mal mit der ARGE reden, schließlich verringert sich ja Eure Miete. Allerdings könnte die Wohnungsgröße ein Hinternis sein, da 2 Personen lediglich 60 qm zustehen und Du sprichst von einer kompletten Etage. Auch hinter der Übernahme der Umzugskosten durch die ARGE steht ein Fragezeichen, da kein zwingender Grund für einen Umzug vorliegt.


    vG Berthold

    Hallo kleine84,


    Du kannst ausziehen, sobald Du es Dir selber leisten kannst oder ein zwingender Grund für Deinen Auszug vorliegt, z. B. Ausbildungsplatz weitab vom Wohnort. Wäre letzteres gegeben, würde geprüft werden, ob Deine Eltern aufgrund ihres Einkommens zu Unterhaltszahlungen für Dich herangezogen werden können.


    vG Berthold

    Hallo Knusperflocke,


    für die ersten 6 Monate nach ALG-II-Antragstellung bezahlt die ARGE die Kosten der Unterkunft für die etwas zu große Wohnung weiter. Ab dem 8. Schwangerschaftsmonat ist sie dann nicht mehr zu groß, da ihr dann Anspruch auf 75 qm statt nur 60 qm habt.
    Sobald ALG II fliest, seit ihr eine BG, d.h. Dein Einkommen wird (um die bekannten Freibeträge gekürzt) angerechnet.


    Ihr hättet folgenden Anspruch gegenüber der ARGE:


    Je € 311 für Dich und Lebenspartner, € 211 für den Nachwuchs und die angemessenen Kosten der Unterkunft (je nach Region verschieden).
    Davon ab gehen Dein bereinigtes Einkommen und das Kindergeld.


    vG Berthold

    Hallo wir10,


    es wäre richtig gewesen, sich die Wohnung erstmal nur anzusehen, dann zur ARGE, die Wohnung dort genehmigen lassen und dann Mietvertrag unterschreiben. Dies hätte man Deiner Mutter allerdings im Vorfeld sagen müssen, da sie von Seiten der ARGE ja schon angehalten war, sich eine kleinere Wohnung zu suchen.
    Dennoch muss die ARGE die angemessenen Wohnungskosten tragen und auch weiterhin den Regelsatz zur Lebenshaltung an Deine Mutter bezahlen.


    Hat Deine Mutter eine schriftliche Ablehnung erhalten?


    vG Berthold

    Hallo mika,


    nach längstens 1 Jahr werdet ihr als Lebensgemeinschaft geführt und dann wird sein Einkommen angerechnet. Du bekommst dann entsprechend weniger von der ARGE und wenn das Einkommen Deines Freundes groß genug ist, eventuell garnichts mehr.
    66 qm sind ein bißchen zuviel für 2 Personen (60 wären angemessen) aber vielleicht ist ja die Miete rechts günstig, dann könnte das durchgehen.


    Auf jeden Fall vorher mit der ARGE absprechen, nicht einfach packen und umziehen!


    vG Berthold

    Hallo KnusperFlocke,


    mit Inanspruchnahme von Leistungen lebt ihr in einer Bedarfsgemeinschaft, d.h. Dein Einkommen wird angerechnet, egal wie es sich zusammensetzt. Natürlich bist Du gehalten, jene Steuerklasse zu wählen, welche der ARGE als die günstigste erscheint und am Endergebnis wird sich nicht viel ändern, ob Du nun mehr oder weniger Steuern bezahlst.


    Wichtige Faktoren sind auch Größe und Kosten Eurer Wohnung.... 60 qm bei 2 Personen, 75 qm bei 3 Personen. Ob Eure Wohnung auch hinsichtlich der Kosten von der ARGE als "angemessen" betrachtet wird, kannst Du bei eben dieser erfragen. Schlimmstenfalls steht ein Umzug in eine "angemessene" Wohnung an, oder aber die ARGE trägt nur die Kosten der Angemessenheit.


    vG Berthold

    Hallo CashCityRocker,


    es sieht in der Tat merkwürdig aus, wenn Du mit dem Wissen, dass Dein ALG I zum 26.5. ausläuft, jetzt schnell noch ausziehst. Man wird Dir bei Antragstellung für ALG II ganz sicher nahelegen, wieder zu Deinen Eltern zurückzuziehen oder die Kosten für Unterkunft und Heizung selbst zu tragen.
    Auch wird natürlich geprüft werden, in wie weit Deine Eltern für Unterhaltszahlungen herangezogen werden können.


    Ich wäre diesbezüglich an Deiner Stelle vorsichtig und würde dieses ganze Vorhaben erst einmal mit der für Dich zuständigen ARGE im Vorfeld besprechen.


    vG Berthold

    Hallo gtde,


    wie Du schreibst, bewohnst Du diese 52 qm ja schon und ein entsprechender Untermietvertrag wird sicherlich auch vorhanden sein. Wenn Du nun ALG II beantragst, so muss die ARGE die Kosten für Unterkunft und Heizung in derzeitiger Höhe (€ 300) übernehmen; zumindest für 6 Monate.


    Wenn diese Miete für Deine Region sehr günstig ist und die ARGEn ja gehalten sind zu sparen, kann ich mir vorstellen, dass es an diesen 7 qm auch nach besagten 6 Monaten nicht scheitern wird. Andernfalls stünde es Dir dann ja frei, in eine 45 qm-Wohnung zu ziehen, bei angemessener aber dennoch höherer Miete als jetzt.


    Ich nehme an, dass Deine ARGE über die Wohnungslage an Deinem Wohnort informiert ist und die günstige, wenn auch etwas zu große Wohnung auch künftig genehmigen wird.


    vG Berthold

    Hallo Batcat,


    mit dem Alter hat das nichts zu tun.
    Wenn Du bisher über Deinen Vater "familienversichert" warst, so bleibt dies bestehen, bis Du entweder selbst einen versicherungspflichtigen Job annimmst oder aber zur Arbeitsagentur gehst und Dich dort arbeitsuchend meldest.
    Nachtrag: Auch im Falle der Arbeitsuchendmeldung bleibst Du über Deinen Vater familienversichert.


    vG Berthold