Hallo sanane,
zu diesem Zweck einfach einen der angebotenen Hartz-IV-Rechner benutzen. Dort kannst Du alles eingeben und bekommst am Ende gesagt, was Dir von Deinem Teilzeit-Job übrig bleibt.
vG Berthold
Hallo sanane,
zu diesem Zweck einfach einen der angebotenen Hartz-IV-Rechner benutzen. Dort kannst Du alles eingeben und bekommst am Ende gesagt, was Dir von Deinem Teilzeit-Job übrig bleibt.
vG Berthold
Hallo sarafina,
Euch stehen 60 qm zu, in manchen Regionen ist man etwas großzügiger (bis zu 65qm). Von den Kosten her ist die "Angemessenheit" unterschiedlich, die erfragst Du am besten bei der für Dich zuständigen ARGE/Jobcenter.
Bezahlt werden die kompletten, angemessenen Kosten der Unterkunft mit einem Abschlag für die Warmwasseraufbereitung (üblicherweise 18% des Heizkostenanteils).
Sollte Eure Wohnung als zu groß oder von den Kosten her zu teuer befunden werden, habt ihr 6 Monate Zeit, Euch eine angemessene Wohnung zu suchen, oder die Differenz selbst drauf zu legen. Während dieser 6 Monate werden die jedoch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft noch weiter bezahlt.
vG Berthold
Hallo sarafina,
meines Wissens muss der Antrag innerhalb von 4 Wochen bearbeitet werden. Sollte es länger dauern, könntest Du eine "Untätigkeitsklage" androhen.
vG Berthold
Hallo schnuffel,
Du hast keine schriftliche Ablehnung mit Begründung erhalten?
vG Berthold
Hallo Rolli85,
wie jeder Andere ist auch Deine Mutter bzgl. medizinischer Kosten nur in Höhe von 2% des Einkommens zu belasten, in diesem Fall 2% des Regelsatzes, also € 7,02 x 12 Monate = € 84,24 jährlich.
Insofern Deine Mutter diesen Betrag im laufenden Jahr bereits für medizinische Kosten investiert hat, kann sie Kostenübernahme und Freistellung für den Rest des Jahres bei Ihrer Krankenkasse beantragen. So lief es in meinem Fall.
vG Berthold
Hallo Katztrina,
vielleicht schaust Du ja doch nochmal in diesem Forum vorbei, kann nämlich die Aussage Deines SB nicht nachvollziehen. Darf ja wohl keine Rolle spielen, mit wie viel oder wie wenig Aufwand ein Einkommen zustande kommt.
Auch in Deinem Fall gelten gewisse Freibeträge, welche bei der Anrechnung zu berücksichtigen sind. Deinen Worten nach wird jedoch alles angerechnet. Vielleicht kannst Du dazu noch etwas sagen.
vG Berthold
Hallo bb764,
eine Fahrtkostenrückerstattung ist kein Einkommen und kann somit auch nicht angerechnet werden!
vG Berthold
Hallo bulldog,
war bislang nicht bekannt, dass Du mit Deiner Freundin und deren Sohn zusammen wohnst. Wenn Du weg ziehst, sind 73 qm für Freundin und Kind zu groß, 60 qm wären angemessen. Das würde bedeuten, dass die ARGE nach 6 Monaten nur noch die angemessenen Wohnungskosten übernimmt.
Ich schließe mich jalale's Meinung an, dass es allemal besser wäre, Dir von Deinem jetzigen Wohnort aus eine Arbeit zu suchen und dann gemeinsam umzuziehen, sonst nimmt das Umziehen irgendwo kein Ende mehr ;).
vG Berthold
Hallo sarahfan,
guck doch mal auf die Seite des "Mieterverein Dortmund und Umgebung", da steht einiges zu diesem Thema.
vG Berthold
Hallo Schnuffel,
Du solltest die Kostenübernahme schriftlich beantragen, dann bekommst Du im Falle einer Ablehnung auch einen Bescheid samt Begründung, gegen welchen Du Widerspruch erheben kannst.
Das persönliche Gespräch oder auch ein Telefonat mit dem SB ist aus meiner Erfahrung ein wenig fruchtbarer Weg.
Mein Vorschlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für beiliegende Nebenkostenabrechnung. Die daraus resultierende Nachforderung meines Vermieters bezieht sich auf den Zeitraum vom.... bis.... in welchem ich ALG II bezog."
vG Berthold
Hallo schnuffel,
da diese Kosten während der Zeit, in welcher Du ALG II bezogen hast, entstanden sind, müssen sie auch von der ARGE (außer Kosten der Warmwasseraufbereitung) übernommen werden.
Was advokat schreibt, ist richtig. In der Begründung hieß es, glaube ich, dass die ARGEn damit rechnen müssen, dass es zu einer Nachforderung von Nebenkosten kommen kann und diese somit Bestandteil des Antrages sind.
Reiche Deine Nebenkostenabrechnung bei der ARGE ein und beantrage die Übernahme.
vG Berthold
Was ist denn das für eine Aussage, sie hätte nur einmal die Leistung erbracht? Sie hat außerdem 2 Jahre an dem Buch gearbeitet!
@katztrina
Was meinst Du damit, dass Dir das Einkommen voll angerechnet wird? Ohne jeglichen Freibetrag?
vG Berthold
Hallo bulldog,
ich wollte zum Ausdruck bringen, dass gesetzt den Fall, die neue Wohnung teuerer wäre als die alte, nur die angemessenen Kosten der alten Wohnung bezahlt werden. Du kannst nicht davon ausgehen, dass Dir die ARGE die jetzt bezahlten € 500 weiterhin bezahlt. Maßgeblich sind die als "angemessen" betrachteten Kosten der Unterkunft am neuen Wohnort.
Im Übrigen ist es richtig, was jalale schreibt: Als Einzelperson stehen Dir nur 45-50 qm (je nach Bundesland) zu!
vG Berthold
Hallo Herr-Bert,
wenn sich das Ganze auf mehrere Monate verteilt hat, kann man schon nachvollziehen, dass diese € 900 irgendwo untergehen. Dennoch musst Du die Überzahlung zurückführen.
Wenn Du Deinen Nebenverdienst zeitgerecht und vollständig eingereicht hast, ist es ja offensichtlich nicht Dein Fehler, dass es zu einer Überzahlung kam. Da hat wohl jemand anderer geschlafen!
Ich empfehle Dir, Deiner ARGE eine Ratenzahlung in der Höhe anzubieten, wie Du sie auch erbringen kannst.
vG Berthold
Hallo Herr-Bert,
hast Du zusätzlich zu Deinem Job auch noch ALG II bezogen oder war dies bevor Du ALG II beantragt hast?
vG Berthold
Hallo bulldog,
Dein Vorhaben scheint mir wenig durchdacht. Du willst nichts mitnehmen, schreibst du. Willst Du dann in einer leeren Wohnung "hausen"?
Auch wenn die Umzugskosten für Dich kein Problem sind, musst Du damit rechnen, dass Dir die ARGE am neuen Wohnort nur die Kosten der Unterkunft in der alten Höhe bezahlt. Somit sollte die neue Wohnung nicht mehr kosten als die alte.
vG Berthold
Hallo rote Zora,
zum Umzug zwingen kann man Deinen Vater nicht! Die ARGE (das Amt) wird allerdings nur die Kosten der Unterkunft für eine "angemessene" Wohnung bezahlen. Wieviel das letztendlich in Deiner Region ist, kannst Du bei der zuständigen ARGE erfragen.
vG Berthold
Hallo farina,
was Deine Tochter bei ungenehmigtem Umzug riskiert ist, dass die ARGE die Umzugskosten nicht übernimmt und die KdU nur in der Höhe der alten Wohnung trägt.
vG Berthold
Hallo advokat,
ich wollte Dich nicht korrigieren, nur zum Ausdruck bringen, dass eine "eheähnliche Gemeinschaft" gegeben ist, wenn die Beiden mit einem gemeinsamen Kind zusammenwohnen. Da wird es wenig helfen, wenn sie getrennte Konten haben.
vG Berthold
Hallo Jamby,
wenn dieser Trainingsmaßnahme eine Festanstellung folgt, ist das doch eine tolle Sache. Du solltest Dich darüber mal mit Deinem SB unterhalten. Es müsste für diesen Fall ein Übergangsgeld geben, mit dem Du die Zeit bis zu Deinem ersten Lohn überbrücken kannst, ggf. auch die vorrübergehende Finanzierung eines Zimmers am Arbeitsort.
vG Berthold