Hallo basilikum,
in diesem Fall beginnt die "Sperrzeit" mit dem 24.02.2009, was heißen will, dass u.U. von der ARGE schon für März zuviel ausbezahlt wurde. Natürlich müsst ihr für April Geld bekommen, die Sanktion betrifft ja nur die Leistungen für Deinen Mann und nicht die gesamte Familie! Auch wenn Du einen Abgabetermin für den 01.04.2009 hast, geht es ja nur um einen Änderungsbescheid und keinen Neuantrag!
Wie Horst schon schreibt, ist zu differenzieren, welcher Vorfall zur fristlosen Kündigung führte. Vielleicht ist ja Dein Mann nicht der Alleinschuldige und man könnte u.U. die Sperrzeit vermeiden oder zumindest reduzieren.
@ Horst
Da sagst Du was Wahres Horst. Der Familie könnten u. U. die nächsten 3 Monate je € 100 in der eh knappen Kasse fehlen und dann wird die ARGE besagtes Darlehen zurück haben wollen, also viele Monate mit einiges weniger an Geld: Verlust des Zuverdienstes + Sanktion + Darlehens-Rückzahlung. Muss ich mich mal schlau machen, wegen der Härtefall-Regel, kann ich aus dem Stehgreif nicht beantworten!
vG Berthold