Hallo Diablo,
dass SGB II gibt auch nicht her, das Umzugsunternehmen auszuschließen sind. Unter dem Vorbehalt, dass der "NettenHessin" ein Umzug doch noch angetragen wird, sie diesen Umzug nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann, ist ihr Unterstützung auch in Form eines Umzugsunternehmens zu gewähren. Hierzulande reicht man dafür 3 Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsunternehmen ein, oder greift auf ein solches zurück, mit welchem die ARGE vorort zusammenarbeitet.
Aus meinem Erfahrungsschatz kann ich nur berichten, dass die "persönlichen Ansichten" des SB in der Mehrheit der Fälle das einzige Entscheidungskriterium sind. Vor dem Hintergrund eines "Sparauftrages" wird immer wieder versucht, die Leute abzuwimmeln, statt sie über ihre Rechte aufzuklären. Gerade die sogenannten KANN-REGELUNGEN bieten da ein großes Spielfeld.
Du hast wiederholt gesagt, dass Du hier nur helfen möchtest. Entsprechend solltest Du dieses Forum nicht zum Vorzimmer Deines Arbeitszimmers machen, sondern konstruktive Lösungen anbieten und klare Aussagen treffen, mit denen die Leute auch etwas anfangen können.
Gruß Berthold