Beiträge von Berthold2008

    Hallo chekotay,


    Dein Krankengeld ist Einkommen, welches Deine Hilfebedürftigkeit mindert und wird auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet. Hast Du, bzw. habt ihr neben dem Kindergeld noch andere Einkünfte, welche die Leistungen weiter reduzieren könnten, z.B. Unterhaltszahlungen des Vaters, bafög usw.?


    Dieses und auch wie groß und wie teuer Deine Wohnung ist, müsste man wissen, um konkret etwas aussagen zu können.


    vG Berthold

    Hallo Diablo,


    dass SGB II gibt auch nicht her, das Umzugsunternehmen auszuschließen sind. Unter dem Vorbehalt, dass der "NettenHessin" ein Umzug doch noch angetragen wird, sie diesen Umzug nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann, ist ihr Unterstützung auch in Form eines Umzugsunternehmens zu gewähren. Hierzulande reicht man dafür 3 Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsunternehmen ein, oder greift auf ein solches zurück, mit welchem die ARGE vorort zusammenarbeitet.


    Aus meinem Erfahrungsschatz kann ich nur berichten, dass die "persönlichen Ansichten" des SB in der Mehrheit der Fälle das einzige Entscheidungskriterium sind. Vor dem Hintergrund eines "Sparauftrages" wird immer wieder versucht, die Leute abzuwimmeln, statt sie über ihre Rechte aufzuklären. Gerade die sogenannten KANN-REGELUNGEN bieten da ein großes Spielfeld.


    Du hast wiederholt gesagt, dass Du hier nur helfen möchtest. Entsprechend solltest Du dieses Forum nicht zum Vorzimmer Deines Arbeitszimmers machen, sondern konstruktive Lösungen anbieten und klare Aussagen treffen, mit denen die Leute auch etwas anfangen können.


    Gruß Berthold

    Hallo NetteHessin,


    da möchte ich mal fragen, auf wieviel qm ihr denn wohnt, wenn erst noch eine Tochter ausziehen müsste, um eine zu große Wohnung zu haben?


    Diablo


    Die Frau ist krank und sollte eigentlich Anspruch auf eine Umzugsfirma haben. Findest Du nicht?


    vG Berthold

    Hallo alfadur,


    natürlich muss die ARGE (das Amt) ihr okay zur neuen Bleibe Deiner Freundin geben. Dürfte ja von den Kosten und der Größe her kein Problem sein, wenn sie vorerst in eine WG zieht. Besser wäre es, sie zöge gleich in eine eigene, angemessene Wohnung.
    Wenn der Vermieter wegen "Eigenbedarf" gekündigt hat, muss sie umziehen und das Amt hat im Falle der Angemessenheit der neuen Wohnung auch die Umzugskosten zu tragen.


    Da Deine Freundin bereits ALG II bezieht, darf auch das Amt am neuen Wohnort davon ausgehen, dass es Leistungen bezahlen muss. Entsprechend sollte sie einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen beantragen, welcher dann wieder verrechnet wird, sobald ihr Antrag bearbeitet und bewilligt ist.


    vG Berthold

    Hallo Diablo,


    eine solche Handhabung hätte ich mir seinerzeit auch gewünscht, war aber leider nicht möglich. Die Kaution (nur 2 statt der geforderten 3 Monatsmieten) wurde von der ARGE direkt an den Vermieter überwiesen, mir aber mit € 25/Monat verrechnet.
    Heute würde ich da anders argumentieren!


    vG Berthold

    Hallo Lavinia,


    die Kaution (meines Wissens 2 Monatsmieten) werden vom Jobcenter als Darlehen gewährt und in monatlichen Raten von beispielsweise € 25 von Deinen Leistungen abgezogen.
    Nachdem Dir die Wohnung vom Jobcenter bereits genehmigt wurde, wird man dort auch mit der üblichen Kaution rechnen. Du kannst ja Deinen SB bei Vorlage des Mietvertrages nochmals darauf ansprechen, damit es nicht vergessen wird ;).


    vG Berthold

    Hallo jalale,


    ich bin vollends Deiner Meinung, dass die gezahlten € 430 + € 210 unmöglich alles sein kann, was Merlins Schwiegereltern zusteht. Meiner Meinung nach fehlen da die KdU.
    Ich würde den beiden natürlich auch einen Freibetrag gönnen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass einer gewährt wird. KG und UH werden doch auch ohne Freibeträge angerechnet. Oder irre ich mich da?


    vG Berthold

    Hallo Apollonius,


    wenn Dein Vater wegzieht und Dich nicht mitnimmt, musst Du ja irgendwo abbleiben. In diesem Fall gibt es durchaus eine Chance, dass Du eine eigene Wohnung genehmigt bekommst. Ob die ARGE für Deinen Lebensunterhalt alleinig aufkommen muss, oder aber Dein Vater für Unterhalt herangezogen wird, bliebe zu klären.
    Bleibt jedoch Dein Vater in der gemeinsamen Wohnung, wirst auch Du (da unter 25) bleiben müssen, es sei denn, es wäre nachweislich unzumutbarfür Dich, dort weiterhin zu wohnen.


    vG Berthold

    Da hast Du recht, dass eine eigene Wohnung für die ARGE erheblich teuerer käme, aber einen Umzug könnten sie wiederum ablehnen, da sie keinen zwingenden Grund dafür sehen. Manchmal beissen sich die einzelnen §§ selbst in den Schwanz :)
    Wie schon gesagt, ist die gegenseitige Unterstützung eine "Vermutung" und keine Tatsache und es genügt, dieser formlos zu widersprechen.
    Du solltest Dich soweit wie möglich für den "schriftlichen Weg" im Umgang mit der ARGE entscheiden, dann bekommst Du auch etwas schriftliches zurück und Dein SB wird sich hüten, solche Aussagen zu Papier zu bringen. :)


    vG Berthold

    Hallo F-4-F,


    eine "Haushaltsgemeinschaft" erfordert keinen separaten Wohnungseingang, allerdings geht die ARGE davon aus, dass sich Verwandte gegenseitig unterstützen, sei es in Form von Geld, Lebensmitteln usw.
    Dieser "Vermutung der Bedarfsdeckung" (§ 36 SGB XII) könnt ihr durch eine beiderseitige Erklärung gegenüber der ARGE begegnen, dass Du keine Leistungen aus dem Einkommen oder Vermögen Deiner Eltern erhältst und diese wiederum, dass sie Dir keine derartgen Leistungen zukommen lassen.


    vG Berthold

    Hallo millmell,


    in 1. Linie muss man sich bei Wohnungsmängeln an den Vermieter werden, am besten in Schriftform mit einer Terminstellung von beispielsweise 4 Wochen. Kommt er dem nicht nach, nochmals Nachfrist stellen und Mietkürzung androhen. Letztere wollt ihr ja nicht wirklich durchsetzen, ihr wollt lieber ausziehen. Hat sich von Seiten des Vermieters trotz Mängelanzeige und Aufforderung diese binnen Frist zu beseitigen, nichts getan, dann mit den beiden Anschreiben und Deinen Fotos zum Amt.


    vG Berthold

    @ Diablo,


    ich gehe mal davon aus, dass Du nicht mehr Fälle pro Tag zu bearbeiten hast, als ein SB in einer kleineren ARGE. Vielleicht auch öfter mal daran denken, dass hinter jedem Fall Menschen stehen, die von irgend etwas leben müssen und die entsprechenden §§, welche ihnen dennoch überbrückend etwas Geld bringen könnten, nicht kennen.
    Wenn das System nicht funktioniert muss es verbessert werden! Mehr Personal oder schneller arbeiten!


    vG Berthold