Ich bin seit 2005 Empfäner von ALG II, mein Sohn (18 Jahre) lebt bei mir. Er wird in 2009 sein Abitur machen und dann ab Juli als Offiziersanwärter zur Bundeswehr gehen, dort auch nach der Grund - und Offiziersausbildung ein Studium aufnehmen. Solange möchte mein Sohn noch bei mir in der Bedarfsgemeinschaft wohnen bleiben. Mein Problem bzw. meine Frage:
Wie ist das dann mit der Bedarfsgemeinschaft. Mein Sohn wird ja dann finanziell "selbständig" sein. Kann
dann sein Einkommen auf mich angerechnet werden? Heißt das, dass er dann für meinen Unterhalt und
alles andere aufkommen muss?