Beiträge von Micha 52

    Liebe Kollegen, bin ALG II -Empfänger und hatte in der Nacht vom 22./23 November Wasserschaden. Die Wohnung ist seither unbewohnbar. Ich war alos sofort gezwungen, anderen Wohnraum zu beziehen.
    Nach Info der ARGE und Bitte um Soforthilfe, erhielt ich am 11.12.08 Beratungstermin.Leider erst am 11.)
    Auch informierten sie mich am 04.12.08( Einlassdienst), dass Soforthilfe möglich ist.
    Im Prinzip stellt dann am 11.12.08 die Referatsleiterin eine Kostenübernahme in Frage und lehnt eine Soforthilfe ab.


    Aufgrund des verspäteten Beratungstermine musste ich ohne Empfehlungen der ARGE handeln und habe eine Frienwohnung gefunden, dessen Betreiber willens war, mich bis zur Wiederinstandsetzung meiner eigenen Wohnung aufzunehmen.


    Der Wasserschaden ist kein Eigenverschulden und auch kein Verschulden des Eigentümers meiner Mietwohnung. Die Versicherung des Eigentümers reguliert den entstandenen Schaden, aber nicht meine Übernachtungskosten. Die ARGE teilt diese Auffassung nicht und ist zur Zeit auch nicht bereit für die Miete in Vorleistung zu gehen.


    Werden die Mietkosten von der ARGE nicht bereitgestellt, bekomme ich das nächste Problem mit dem Vermieter der Ferinwohnung. Der hat nämlich alle Anfragen über Weihnachten und Silvester negativ beantwortet.


    Welche Regelungen bestehen innerhalb der ARGE für derartige Notfälle? Wer kann mir helfen?
    Ich Danke schon jetzt für die Mühe ...
    Michael