Nun ist es passiert, mir wurde die EGV als Verwaltungsakt mitgegeben, da die Integration eine 2. Ausbildung für nicht notwendig ersieht um mich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Selbstverständlich hab ich gegen die EGV durch Verwaltungakt sofort einen Widerspruch nachgesetzt, mit Begründung auf unzureichende Erklärung der eigentlichen EGV und auf den Hinweis dass es vorsätzlich ist mich durch diese EGV als VA in Verzug zu setzen. Denke es wird vor dem SG landen, da die ARGE nicht bereit ist meine 2. Ausbildung als notwendig anzusehen..
In meiner EGV durch VA wurde mir auferlegt mich in gewissen Abständen meine Bemühungen in Arbeit mit Bewerbungen darzulegen und eine direktes Bewerbungsangebot, was noch keinen festen Arbeitsvertrag just in diesem Moment vorsieht, wahr zu nehmen.
Ich soll aus meiner 2. Berufsausbildung auf Grund von Leistungskürzungen genötigt werden diese auf Grund von direkter aktiver Arbeit, (Callcenter, Zeitarbeit) einzustellen damit die ARGE die zusätzlichen Kosten einsparen kann. .. irgendwie nicht fair..
KK-Satz ist der vom Bafög-Satz mitüberwiesene Anteil für die Krankenkasse ..
Kimberly