Beiträge von kimberly

    Nun ist es passiert, mir wurde die EGV als Verwaltungsakt mitgegeben, da die Integration eine 2. Ausbildung für nicht notwendig ersieht um mich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Selbstverständlich hab ich gegen die EGV durch Verwaltungakt sofort einen Widerspruch nachgesetzt, mit Begründung auf unzureichende Erklärung der eigentlichen EGV und auf den Hinweis dass es vorsätzlich ist mich durch diese EGV als VA in Verzug zu setzen. Denke es wird vor dem SG landen, da die ARGE nicht bereit ist meine 2. Ausbildung als notwendig anzusehen..


    In meiner EGV durch VA wurde mir auferlegt mich in gewissen Abständen meine Bemühungen in Arbeit mit Bewerbungen darzulegen und eine direktes Bewerbungsangebot, was noch keinen festen Arbeitsvertrag just in diesem Moment vorsieht, wahr zu nehmen.


    Ich soll aus meiner 2. Berufsausbildung auf Grund von Leistungskürzungen genötigt werden diese auf Grund von direkter aktiver Arbeit, (Callcenter, Zeitarbeit) einzustellen damit die ARGE die zusätzlichen Kosten einsparen kann. .. irgendwie nicht fair..


    KK-Satz ist der vom Bafög-Satz mitüberwiesene Anteil für die Krankenkasse ..



    Kimberly

    Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich habe schon ausführlich im Forum gelesen, doch finde ich kein passendes Beispiel was auf mein Problem passt.


    Ich bekomme Leistungen vom Amt für Ausbildungförderung des Landkreises, dass wäre das Schüler-Bafög welches mit 212,- + KK-Satz festgesetzt ist. Ich durchlaufe zur Zeit eine schulische Ausbildung an einem Berufskolleg welches eben durch das Schülerbafög unterstützt wird.


    Nun habe ich einen Antrag auf Ergänzende SGBII Leistungen gestellt, zumal ich mich in dieser Situation als Bedürftig bin. Zu diesem habe ich selbstverständlich den Bafög-Bescheid und auch die Schulbescheinigung vorgelegt, wo auch vermerkt ist dass ich mindestens 30 Wochenstunden habe.


    Die zuständige ARGE hat das Schüler-Bafög als ein Einkommen angerechnet und mir einen Bewilligungsbescheid zugeschickt. Nun hat sich jedoch auch eine Vermittlerin bei mir gemeldet die mit mir über ein mögliches Bewerberangebot sprechen möchte.


    Punkt 1 -> meine jetzige schulische Ausbildung ist eine 2. Ausbildung !!


    Punkt 2 -> ich soll eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen ?! ...bin doch durch die Ausbildung schon eingegliedert.. oder??


    Punkt 3 -> eine Androhung von Leistungskürzung... Frage unter welcher Grundlage?


    Punkt 4 -> ich bin über 25 !!


    Nach meiner Information sind doch in Leistungen nach SGB II auch Sozialleistungen enthalten, die ich in diesem Fall ja beanspruche, oder sehe ich da etwas falsch??