Hallo Klaus, vielen Dank für diese gute sachliche Information. Genau so werde ich es jetzt machen. LG Heuschrecke
Hallo Klaus, vielen Dank für diese gute sachliche Information. Genau so werde ich es jetzt machen. LG Heuschrecke
Hallo, ich bekomme ALG II und eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ca. 150,-- Euro vom Verein (mal mehr, mal weniger). Nun habe ich vor 2 Monaten einen Änderungsbescheid erhalten, in dem meine Leistungen um 180 Euro gekürzt wurden, da ich das ja durchschnittlich als Aufwandsentschädigung erhielte. Ich habe Widerspruch eingelegt und bis heute nur eine Eingangsbestätigung des Widerspruchs erhalten. Meine Fragen: eine Aufwandsentschädigung darf doch garnicht angerechnet werden, oder? Wenn sie angerechnet werden darf, gibt es dann nicht einen Freibetrag? Und die letzte Frage: Wie lange muss ich auf Antwort aus einem Widerspruch warten - mir fehlt jetzt wirklich das Geld. Ich freue mich auf Eure Antworten!