Beiträge von der_D

    hallo


    bei mir herrscht folgende situation:
    ich bin 21 jahre alt und habe eine abgeschlossene berufsausbildung (nutzlos!) und mache gegenwärtig an einem abendgymnasium mein abitur (allg. hochschulreife, klasse 12).
    ich wohne bei meiner mutter und wir kommen wirklich nicht klar. die ganze situation ist einfach nicht mehr auszuhalten!
    jetzt gibt es von 2008 bereits eine unterhaltsforderung (damals wegen meinem vater, meine eltern sind geschieden). da musste ja die bedarf von beiden elternteilen berechnet werden, und nach dem musste meine mutter knapp 300 euro zahlen, mein vater 70. Er zahlt auch seitdem regelmäßig, mit meiner mutter habe ich mich so geeinigt, dass sie nichts zahlen braucht und ich kann hier wohnen und bekomme das kindergelt.


    jetzt meine fragen: wenn ich ausziehe und mir eine wohnung nehme


    1. kann ich noch auf die unterhaltsforderung von vor zwei jahren (damals habe ich noch meine schulische ausbildung gemacht) pochen, also habe ich noch anspruch auf die 300 euro, oder muss ich erneut zum anwalt?


    2. zahlt mir der staat weiter das kindergelt, wenn ich ausziehe?


    3. ich habe elterloses bafög beantragt (das kann ich ab dem 3. semester meines gymnasiums machen, was da raus kommt, weis ich nicht. die haben noch nicht geschrieben.). beeinflusst die ganze sache dieses bafög?


    und schließlich (4.):


    gibt es noch andere möglichkeiten, wie ich vom staat zuschüsse bekommen kann? Wohngelt, etc.?


    Vielleicht noch ein paar infos:
    mein abitur wird nächstes jahr um die zeit zuende sein, für das darauffolgende wintersemester werde ich mich dann an der tu hier in der stadt einschreiben... das ganze studium wird (wenn nichts schief geht...^^) noch mal 5 jahre dauern (6 semester bachelor, 4 master).
    abendgymnasium und uni liegen in der selben stadt wie der wohnort.
    so weit ich weis, habe ich da gar kein anrecht auf wohngeld, oder?


    na gut...ich hoffe, ihr könnt mir einige antworten geben!
    danke schon mal im vorraus


    danny

    Ja, ich dachte mir schon, dass die das Gehalt meiner Mutter anrechnen werden. Bei meinem Vater gibt es nichts, der liegt knapp über dem Selbstbehalt, weswegen der auch lächerliche 70 Euro Kindergeld zu zahlen hat.


    Danke für die Antwort.

    Hallo, ich hoffe mal, das richtige Forum erwischt zu haben.


    Ich habe eine Frage zur Härtefallregelung bei unter 25. jährigen, nach §22 SGB II.


    Und zwar...müssen Eltern, deren Brutto- (oder Netto-) Erwerb deutlich über dem Selbstbehald von 1100€ liegt einen Teil der Kosten übernehmen, oder ist das quasi elternunabhänig?


    Es sieht nämlich so aus: meine Mutter hat für Ost-Verhältnisse ein recht gutes Gehald, musste jedoch nach der Scheidung von meinem Erzeuger die gemeinsamen Schulden aus der Ehezeit übernehmen, weshalb sie uns kaum ernähren könnte, währe da nicht ihr neuer Freund.
    Ich verstehe mich gar nicht mit meinem Mutter, wir streiten uns wirklich nur. Ich mache am Abendgymnasium mein Abitur und kann mich da auch kaum auf meine Schule konzentrieren, weil mir die Sachen zuhause nicht aus dem Kopf gehen. Ein Freund fing an, dass es da diese Härtefallregelung gibt. Meines Erachtens müsste meine Mutter aber was zuzahlen, so wie es ja auch bei BaFÖg und allen anderen Leistungen ist (da wird ja das Gehalt angerechnet...).
    Ich bin jedoch der Meinung, dass ich mit meiner Mutter auskäme, wohnten wir nicht zusammen, und ich will sie echt nicht auf teufel-komm-raus verklagen...
    (Hier auch die versteckte Frage: ist das schon Härtefall? Freund meinte ja.)


    Währe echt gut wenn ihr mir diese Frage(n) beantworten könntet....