Hallo, lebe z.zt. mit meinem 20-jähr. Sohn (also U25) in einer Mietwohnung. Ich erwerbstätig mit Einkommen , das wegen Verschuldungen des EX der Pfändung unterliegt, mein Sohn Azubi-und Kindergeld, aber keinen Cent vom EX trotz Urteil, da HartzIV. Wir möchten in nächster Zeit je in eine kleinere Wohnung ziehen, also uns räumlich trennen.Was passiert, wenn mein Sohn nach Abschluß der ausbildg. keine Anstellung bekommt? Kann er mit Unterstützung vom Amt und in welcher form rechnen?