Beiträge von 40pph4

    Hallo liebe Gemeinde,


    zur Zeit bewohne ich eine schon möblierte Wohnung, wo ich wegen Eigenbedarf gekündigt bin.


    Welche Leistungen stehen mir überhaupt noch zu, wenn die neue Wohnung vom Amt als unangemessen eingestuft wurde, weil ein paar Euro zu teuer? Ich ziehe ja nicht freiwillig um! :eek:
    Kann ich eine Erstaustattung für Möbel geltend machen? Für was evtl. noch?


    LG, 40pph4

    Und zwar folgendes ich wohne seit 2 mtn mit meinem Freund zusammen der genauso wie ich HarzIV bekommt...
    als ich mich gemeldet habe bei der ARGE wurde mir gesagt das mein Freund eine Saktion bis Januar hat...
    Also fragte ich ob das folgen für mich hätte ob ich dann auch eine Leistungs kürzung bekomme...
    Ihre antwort war nein Sie bekommen keine nun als ich dann eine Nachzahlung bekommen habe sah ich das es nur 50 euro waren:confused: dachte ich mir nichts bei vllt weil ich keinen ganzen mtn hier gewohnt hatte...


    Auch in einer Bedarfsgemeinschaft sollte Dir zumindest der volle Betrag zustehen.


    Zur Not kannst Du Dir für den aktuellen Bedarf einen Vorschuß holen, der dann mit der nächsten Zahlung an Dich verrechnet wird.


    Sonst, um es Dir einfacher zu machen, kannst Du ja kostenlose Beratungshilfe beim Anwalt in Anspruch nehmen.


    Einen schönen Nikolaustag!