Beiträge von FrustrierterEngel

    Hallo,


    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.


    Ich bin seit Juni 2007 verheiratet; Trennung März 2008. Scheidung wird Ende Januar 2009 eingereicht. Ich habe eine fünfjährige zu 50 % schwerbehinderte Tochter, die stark entwicklungsverzögert ist in allen Bereichen. Sie erhält unzählige Therapien (Logo, Ergo, Hippo, etc.) pro Woche. Während der Ehezeit war ich Vollzeit beschäftigt; nach einem Unfall im Dezember 2007 arbeitsunfähig bis August 2008. Er war trotz Zusicherung, sich einen Job zu suchen, nicht beschäftigt. Das war auch mit der Trennungsgrund, dass er seine Versprechen nicht einhielt und ich mit allem alleine dagestanden bin. Während meinerAU Kündigung durch Arbeitgeber erfolgt. Da ich zu Beginn der Arbeitslosigkeit AU war, erhielten wir bis August als Bedarfsgemeinschaft nur AlgII + Wohngeld. Ehemann zog im August 2008 aus der Wohnung aus (vorher getrennt lebend seit März 2008 in der Ehewohnung). Im August 2008 habe ich mich dann arbeitslos gemeldet; bekam Alg. Da ich erneut (Folgeerkrankung) AU wurde, bekomme ich jetzt Krankengeld (aktuell= EUR 1.440,00 monatlich; für 2008 habe ich noch Lohnsteuerklasse III mit 1,0 Kinderfreibetrag). Ab Januar 2009 bin ich Lohnsteuerklasse II mit 0,5 Kinderfreibetrag.


    Meine Frage:
    Jetzt bekam ich ein Schreiben der ARGE, da mein Noch-Ehemann von ALG II + Wohngeld (weiterhin!) lebt; er hat sich seit Juli 2008 AU schreiben lassen aus psychischen Gründen (Borderline-Syndrom), ist jetzt seither in der Tagesklinik und auf Dauer weiterhin AU. Ich soll jetzt Trennungsunterhalt zahlen. Er selbst zahlt für uns (mich und die Kleine) nichts.


    Ich kann ja von den EUR 1.440,00 KG ein Betrag von EUR 1.000,00 als Selbstbehalt abziehen ltd. Unterhaltsleitlinien. Dann bleiben noch EUR 440,00 übrig - davon muss ich ja auch den Kindesunterhalt abziehen (EUR 297,00 ltd. Düsseldorfer Tabelle). Kann ich hier auch noch die Krankheitskosten von meiner schwerbehinderten Tochter geltend machen (sprich Fahrtkosten zu den einzelnen Therapien, weil die sind nicht unerheblich und werden nirgends erstattet)? Wie ist das mit den Kindergartenkosten - kann man die auch abziehen (EUR 85,00 aktuell)? Und wie ist das mit dem erhöhten Betreuungsaufwand bei einem schwerbehinderten Kind??? Oder macht es nur Sinn, einen pauschalen Betreuungsaufwand abzuziehen? Dann gibt es ja ab Januar mit Lohnsteuerklasse II einen Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende (heißt glaube ich jetzt anders)? Wirkt sich das negativ für mich aus, dass ich von der Steuerklasse I für 2009 auf die Lohnsteuerklasse II gewechselt habe?? Ich weiß auch nicht, wieviel die neue Steuerklasse ab 2009 sich auswirkt auf das Netto-Krankengeld (ist das deutlich niedriger??).


    Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich keinen Unterhalt zahlen muss, da ich es nicht einsehe (wir kommen momentan grad so rum) und er macht sich einen schönen Lenz!


    Vielen Dank für eine Rückantwort.