Beiträge von Morpheus1974

    Hallo,


    habe nach Aufgabe meiner Selbstständigkeit ca. 25000€ Schulden.
    Ich beziehe seit Anfang Juli ALG II.
    Wenn meine Mutter einen Teil der Schulden zahlt auf was muss ich achten ?
    Gilt das als Einkommen ?


    Gruß Klaus


    Am besten sie tilgt es direkt beim Gläubiger... Dann hast du das Geld selbst gar nie gehabt

    Hallo,


    hier jetzt mal was grundsätzliches:


    Heizkosten müssen übernommen werden, sofern sie angemessen sind. Dies beinhaltet auch eventuelle Nachforderungen. Sprich die ARGE (der Träger) wird ausrechnen müssen, ob


    a) der Verbrauch angemessen ist
    b) alle Abschläge tatsächlich bezahlt wurden


    Wenn dies beides zutrifft, dann wäre die Nachzahlung zu übernehmen.


    Müllgebühren sind Bestandteil der Unterkunftskosten und müssen ebenfalls übernommen werden, soweit sie für die Personenzahl angemessen ist.


    Übrigens, falls es zum Teil unangemessen wäre, müsste eben der angemessene Anteil übernommen werden.


    Also Antrag einreichen (formlos, kurzes Schreiben mit Anrechnung dabei), dann müssen die halt mal durchrechnen.


    Gruß
    Morpheus


    PS: Der Preis der Wohnung hat mit den Heizkosten gar nichts zu tun. Höchstens die (zu beheizende) Wohnfläche...