Hallo,
hier jetzt mal was grundsätzliches:
Heizkosten müssen übernommen werden, sofern sie angemessen sind. Dies beinhaltet auch eventuelle Nachforderungen. Sprich die ARGE (der Träger) wird ausrechnen müssen, ob
a) der Verbrauch angemessen ist
b) alle Abschläge tatsächlich bezahlt wurden
Wenn dies beides zutrifft, dann wäre die Nachzahlung zu übernehmen.
Müllgebühren sind Bestandteil der Unterkunftskosten und müssen ebenfalls übernommen werden, soweit sie für die Personenzahl angemessen ist.
Übrigens, falls es zum Teil unangemessen wäre, müsste eben der angemessene Anteil übernommen werden.
Also Antrag einreichen (formlos, kurzes Schreiben mit Anrechnung dabei), dann müssen die halt mal durchrechnen.
Gruß
Morpheus
PS: Der Preis der Wohnung hat mit den Heizkosten gar nichts zu tun. Höchstens die (zu beheizende) Wohnfläche...