Hallo Sunnyboy,
also wenn du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, bist du mit deinem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft und wenn du das 25. Lebensjahr vollendet hast bist du in einer Haushaltsgemeinschaft. Wobei das macht in dem Sinne keinen Unterschied, denn wenn dein Vater mehr als 2000 Euro brutto macht, dann bekommst du eh kein Geld, da die familaere Unterstuetzung vor der staatlichen Unterstuetzung geht. Das einziege was du machen kannst um Geld zu bekommen, ist eine eigene Wohnung zu bekommen oder in eine WG zu ziehen, aber erkundige dich vorher, wie viel du an Kaltmiete haben darfst, damit du noch Leistungen bekommst.
Ich habe gerade das selbe Problem...
Viel Glueck...