Hallo zusammen,
während einer Ausbildung steht einem ja das Kindergeld zu, aber was passiert, wenn man seinen ersten Ausbildungsplatz abgebrochen hat und irgend wann eine zweite Ausbildung anfängt. Kann man dann wieder Kindergeld beantragen?
Hallo zusammen,
während einer Ausbildung steht einem ja das Kindergeld zu, aber was passiert, wenn man seinen ersten Ausbildungsplatz abgebrochen hat und irgend wann eine zweite Ausbildung anfängt. Kann man dann wieder Kindergeld beantragen?
Wie ist das gemeint ob ich zu dem zahlungspflichtem Vater stehe?
In der Post vom Gericht, wo der Unterhalt festgelegt wurde.
Hallo zusammen,
ich hätte einmal eine Frage zum Thema Kindesunterhalt. Wenn der Vater gegenüber dem Kind monatlich 257 Euro zahlen muss, aber aufgrund Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen lediglich 133 Euro zahlen kann, was passiert mit der Differenz? Muss diese nachträglich vom Kindesvater bezahlt werden?
Vielen Dank!
Hallo zusammen,
ich hätte da eine Frage bezüglich des Unterhaltes eines minderjähringen Kindes. Zur Zeit bekommt die Kindesmutter einen Unterhaltsvorschuss in Höhe von 133,00 Euro, der auch vom Kindesvater an das Jugendamt bezahlt wird. Seit einigen Monaten hat sich das Einkommen des Kindesvaters erhöht, so dass dieser normalerweise in der Lage wäre, den höheren Unterhalt zu zahlen. Jetzt meine Frage. Kann die Kindesmutter den Unterhalt nachträglich einfordern oder muss der Kindesvater erst mit Aufforderung der höheren Unterhalt zahlen? Gibt es da bestimmte Fristen, die eigenthalten werden müssen?
LG
Danke, da schaue ich doch gleich mal nach.
Kann ich das irgendwo auch ausrechnen?
Hallo Zusammen,
nach meiner Elternzeit, die jetzt beendet ist, hatte ich die Möglichkeit bei meinem alten Arbeitgeber wieder Vollzeit tätig zu sein. Nun muss er mir allerdings betriebsbedingt kündigen!
Habe ich jetzt Anspruch auf Arbeitslosengeld und wie hoch wäre dieser?
Hallo Zusammen,
ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen, wenn es um die Berechnung von Wohngeld geht. Ich weiß zwar, dass man bei der Gemeinde vor Ort Formulare ausfüllen muss, aber ich würde gerne wissen, ob überhaupt eine Chance besteht, Wohngeld zu erhalten. Der Sachverhalt ist wie folgt:
Die Wohnung läuft auf beide Namen aber nur einer stellt den Wohngeldantrag:
Der Verdienst beläuft sich auf etwas 1050 Euro/monatlich. Die Miete beträgt 371,22 Euro (hier ist Wasser etc. schon mit drin). hinzu kommen noch 100 Euro Nebenkosten für Strom und Gas.
Die Mitbewohnerin ist im Augenblick arbeitslos. Aufgrund einer Sperre ist auch noch nicht bekannt, in welcher Höhe sie Anspruch hat. Sie hatte vorher eine Lehre begonnen, die dann abgebrochen wurde. Sie erhält lediglich das Kindergeld ihrer Eltern, also noch mal 150 Euro.
Kann mir jemand sagen, ob in einem solchen Fall überhaupt die Chance besteht Wohngeld zu bekommen?
Würde mich über Rückinfos freuen.
Nella
Es kann aber auf keinen Fall sein, dass die Mutter das Kindergeld auch weiterhin bekommt, wenn sie in keiner Art und Weise das Kind unterstützt, was in diesem Fall ja so ist, oder???? Zumal der Junge ja auch möglichst schnell zu uns ziehen wird, sobald sich unsere Wohnsituation geändert hat.
Ich danke Euch alle schon mal für die schnellen Rückantworten.
Gruss
Nella
Hallo zusammen,
habe mal wieder eine Frage! Mein Freund hat einen 17 jähringen Sohn, der bislang bei seiner Mutter gelebt hat. Da es da leider zu Unstimmigkeiten gekommen ist, ist dieser jetzt ausgezogen und aus Platzgründen erst einmal zu seinen Großeltern gezogen. Sein Vater zahlt weiterhin den Barunterhalt an ihm, von der Mutter bekommt er nichts. Jetzt hatten wir versucht einen Antrag auf Kindergeld zu stellen, damit ihm das Geld direkt überwiesen wird. Als Antwort bekam er jetzt die Aussage, dass das Kindergeld ihm erst direkt zustehen würde, wenn er 18 ist und alleine wohnt. Jetzt die Frage.....bekommt die Mutter auch weiterhin das Kindergeld, obwohl sie keinerlei Leistungen erbringt oder steht es dem Vater zu, der den Barunterhalt zahlt.
Würde mich über eine Rückantwort freuen.
Danke
Nella
Hallo,
habe mal eine Frage! Bis vor einer Woche hat der Sohn meines Freundes bei seiner Mutter gewohnt, die natürlich auch das zustehende Kindergeld erhalten hat. Jetzt wohnt er nun bei uns und jetzt müsste das Geld ja dem Vater zur Verfügung gestellt werden! Jetzt stellt sich die Frage: muss hier jetzt ein neuer Antrag auf Kindergeld gestellt werden oder was muss er tun, um zukünftig das Kindergeld zu erhalten?
Gruss
Nella
Hallo Zusammen!
Mein Freund hat noch einen weiteren Sohn der bald volljährig wird. Dieser wohnt bei seiner Mutter, so dass mein Freund bisher natürlich den Unterhalt an seine Mutter überwiesen hat. Was passiert denn wenn er 18 Jahre wird? Er hat bislang noch keine Ausbildungsstelle gefunden (wäre dann das zweite Jahr schon), wird der Unterhalt dann erneut berechnet oder muss er den bis dahin gezahlten Betrag weiterhin überweisen und an wen?
Gruss
Nella
Vielen Dank für die Rückinfo. In der Zwischenzeit hat sich aber etwas getan. Er fängt am Montag eine Arbeitsstelle an, die allerdings erst einmal auf 3 Monate beschränkt ist, da es sich bei der Firma und ein kleines Unternehmen handelt und man nicht weiß, welche Arbeiten nach den 3 Monaten zur Verfügung stehen. Sollte noch genug zu tun haben und er sich gut anstellen, darf er weiterhin dort bleiben. Was passiert aber, wenn er gehen muss. Hat er dann noch einmal für ein ganzes Jahr Anspruch auf ALG I oder wird die Zeit, die er davor arbeitslos war auch angerechnet.
Gruss
Nella
Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage. Mein Partner hat einen 22 jährigen Sohn, der bis Dezember 2008 bei uns gelebt hat. Seit dem 01.01.2009 wohnt er mit seiner Freundin zusammen, die sich in einer Ausbildung befindet. Er ist allerdiings arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld, was im Augenblick auch für Essen, Wohnung etc. ausreicht. Was passiert allerdings, wenn er in Hartz IV rutscht bzw. rutscht er dann überhaupt in Hartz IV oder sind seine geschiedenen Eltern für ihn unterhaltspflichtig?
Würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.
Gruss
Nella
Werden denn hier von beiden Elternteile das Einkommen zwecks Berechnung zugezogen?
Hallo Zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage. Mein Freund zahlt im Augenblick Unterhalt für seinen 17 jähringen Sohn. Dieser hatte bereits im vergangenen Jahr und auch in diesem Jahr keine Lehrstelle gefunden und wird daher auch nach Volljährigkeit eine Schule besuchen. Wie wird aber dann der Unterhalt berechnet. Muss er weiterhin das Gleiche zahlen wie bisher oder wonach richtet sich dann die Berechnung?
Würde mich über Rückantworten freuen.
Vielen Dank schon Mal
Nella
Hallo Klaus,
vielen Dank für deine Antwort.
Aber wonach richtig sich in diesem Fall der Krankenkassenbeitrag. Richtet sich dieser nach den 1800 Euro oder nach dem Verdienst, den man vorher hatte?
Gruss
Nella
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage. Wenn man Elterngeld bezieht und einem das max. Elterngeld von 1.800 Euro zusteht, muss man von diesem Betrag noch die Krankenversicherung bezahlen, wenn man privat versichert ist?
Vielleicht kann ja jemand etwas zu diesem Thema sagen.
Vielen Dank
Nella