Nun gibt es eine Vorschrift, daß bei Ablehnung innerhalb von ca. 1 Monat noch ein Antrag auf Wohngeld unter Vorlage der Ablehnung gestellt werden kann. Sie hat nun das "allgemeine" ALGII abgelehnt bekommen (wegen Bausparvertrags des Kindes) und nur anteilig etwas für die Wohnung /Heizkosten erhalten. Sollte Sie nun den Antrag auf Wohngeld noch stellen?
Wie sieht es mit dem Anrechnungsverfahren des Bausparvertrages aus? Bei z.B. 3.000€ auf dem Bausparvertrag und einem fiktiven Anspruch von ALGII von rd. 300€ müsste sie dann 10 Monate warten, bis sie erstmals ALGII voll erhält, oder wie wird angerechnet? Muß sie nachweisen, daß sie den BSVertrag aufgelöst hat?
Gruß
mönkemöller