Hallo Frustrierter Engel,
Deine Situation ist übel aber nicht Hoffnungslos. Logge dich hier ein http://www.elo-forum.org/index.php und stell deine Fragen dort nochmals. Ich habe das elo forum schon oft genutzt und gute Hilfe erhalten
LG Data
Hallo Frustrierter Engel,
Deine Situation ist übel aber nicht Hoffnungslos. Logge dich hier ein http://www.elo-forum.org/index.php und stell deine Fragen dort nochmals. Ich habe das elo forum schon oft genutzt und gute Hilfe erhalten
LG Data
Hallo Dulli,
hole dir unbedingt professionelle Hilfe. Von der ARGE hast du nicht viel zu erwarten. Es gibt in allen Stätden verschiedene Projekte um obdachlos gewordenen Menschen zu helfen.
http://www.dwpotsdam.de/index.html
Der Link ist nur ein Beispiel aber über den kannst du vielleicht passende Adressen in deiner Stadt finden.
Kopf nicht hängen lassen. Tu was!
LG Data
Hallo Stefan,
wenn ihr keine Miete zahlen müßt dann habt ihr schlechte Karten um Alg II zu bekommen. Vielleicht kannst du mit deiner Mutter verhandeln, dass sie dir einen Anteil von dem Unterhalt deines Vaters abtritt, damit du wenigstens etwas Bares in der Tasche hast.
LG Data
Hallo Rhodin,
geh dringend in Widerspruch und laß dir genau auflisten warum die Abzüge höher ausfallen als die Einahmen.
Hallo Stefan,
Es kommt darauf an was deine Mutter für ein Einkommen hat. Du bekommst Unterhalt von deinem Vater und der wird in die Berechnung mit einfließen. Wenn du Alg II beantragen willst, zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft und somit wird jegliches Einkommen gerechnet. Staatliches KG bekommst du sicher nicht da du nur ein Praktikum machst und keine Ausbildung absolvierst.
Versuch über das A-Amt an einen Ausbildungsplatz zu kommen dann kannst du auch wieder das staatliche KG bei der Kindergeldkasse beantragen. Habt ihr schon mal versucht Wohngeld zu beantragen?
Empfehle dir das "Jura Forum", die können dir die Frage sicher genau beantworten
Gruß Data
Die Leute von der Arge können nicht einfach mal so Knall auf Fall bei dir vor der Tür stehen. Die müssen sich anmelden! Und wenn zu diesem angekündigten Termin haufenweise Klamotten von deinem Freund rum liegen - dann hast du es vermasselt.
natürlich steht dir dein Resturlaub zu und du kannst bzw. du mußt ihn sogar nehmen und wenn der nicht ausreicht , um bis zum 15.12. über die Runden zu kommen, melde dich krank. Bei einer Kündigung kann man schon mal in depressive Stimmung verfallen und fürchterliche Kopfschmerzen und Magenverstimmung bekommen.
Gruß Data
na also mit dem Hund da mußt du deinen Vermieter fragen. Wie oft dein Freund bei dir schläft ist deine Sache oder führst du Buch und meldest es der Arge?
du gehst zum A-Amt in die Leistungsabteilung und bittest (wenn nötig mit Nachdruck) um einen Vorschuß. Der steht dir zu und wird dann natürlich bei deiner Berechnung wieder abgezogen. Nimm deine letzten Kontoauszüge mit, damit die sehen, dass du nichts zum Leben hast.
Viel Glück!
Hallo Stullenandi,
da du schon einen Kombilohn vom A-Amt bekommst, gibt es kein Alg II. Versuche es mit einem Wohngeldantrag (gibts in jedem Bürgeramt).
Gruß Data
hallo Thomas,
wenn du "beweisen" kannst, dass du mittellos bist, kannst du Soforthilfe in Form eines Vorschusses beantragen. Lass dich nicht abwimmeln, dass steht dir zu.
Gruß Data