Beiträge von Cindylady

    So ich habe heute bescheit bekommen von der Arge.
    Das die Arge nach § 40 Absatz 1 Satz 2 SGB II in Verbindung mit § 44Absatz 4 des SGB10 geltent gemacht werden.
    Unter berücksichtigung der Stromkosten für den Betieb der Gastherme.
    So mein schrieftlicher Bescheit.
    Pro Person wird 1,83 Euro bewilligt, nach Überprüfung das dauert ca 4- 6 Wochen.
    Ich würde es nicht verschenken, man wird als Hartz4 Entfänger so wie so beschiessen.

    Ich habe in erfahrung gebracht, das die Arge es bewust verschweigt das die Stromkosten für die Heizung zu sätzlich tragen müssen.
    Da es nicht zum Lebensunterhalt gehört, sondern zu den Heizkosten.
    Da durch kann man sie für 4 Jahre zurück fordern,vom tage der Antrags einreichung an.
    Und zwar pro Person 3,75 Euro im Monat, rückwirkend für 4 Jahre geht soviel ich weiß nur bei Hartz 4 Entfängern.


    Und zwar mit hilfe des §44 SGB 10, es muß die bg nummer von der Arge drauf stehn.
    Und das es rückwirkend der letzten 4 Jahre geltent gemacht würd.
    Das es sich um die Stromkosten für die Heizung handelt, das sie nicht im Lebensunterhalt mit berechnet sind.
    Es sind 3,75 Euro pro Person das mal der Personen der Wohngemeinschaft.
    Dann mal 12 rechen ,und dann weiter 4 mal 12 dann kommt das ergebnis raus.


    Da muß die Arge rechnen es euch mit teilen und Zahlen.
    Sie werde es erst mal verweigern was ja bekannt ist, wieder spruch dann ein reichen dann gehs es durch.
    Es dauert aber ca 6- 8 Wochen bis es durch ist, ist ja bekannt das sie nicht die schnellsten sind wenns ums zahlen geht.

    Gruß Hansi

    Ich habe mal eine frage meine Frau hat einen 450 euro shop gefunden, den sie sich selbst gesuchht hat ohne der hilfe von der Arge.
    Das hat sie auch der Arge mit geteilt, aber sie hat unterschiedliche Arbeitszeiten.
    Natürlich hat die Arge nichts besseres zu tun, als ihr noch einen zweiten Minishop aufs Auge zudrücken der weiter weg ist.
    Kann oder darf sie ihn ablehnen sie ist auch nicht ganz gesund.

    Ab und zu ist es auch so ein falsches wort und du wirst gesund und Arbeitsfähig geschrieben.
    Das hatten sie bei mir auch getan, bis ich dann bei der untersuchung Bewustlos zusammen gebrochen bin.
    Seit dem sind sie bei unsern untersuchungen von der Arge her vorsichtig geworden.
    Und stempeln die Hartz4 leute nicht mehr so schnell als Simolanten ab.

    Das brauchste dir nicht gefallen lassen, ich habe gerade die gleiche scheiße am kochen.
    Habe am 30.8 2013 einGerichtstermin bein Sozoialgericht in Braunschweig.
    Und meine Rechtsanwältin sagte mir das ich sehr gute Chansen habe den Prozes zu gewinnen.
    Denn sie hat sich auf Sozial und Arbeitsrecht spezialesirt.
    Sehe mal hier rein. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/45.html
    und hier:http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/45.html
    Du findest da runter auch andere Sachen wegen Hartz4.

    Wenn mich nicht alles täuscht stehn dir pro Lebensjahr 750 Euro zu mal deines Alters.
    Ich möchte mich da nicht fest legen, bin aber der meinung das es so ist.
    Mache dich am besten erst mal Schlau, und Google vielleicht wirste fündig mit Gesetz gebungen.
    Dann würde ich erst deinen Sacharbeiter fragen, wenn du erst nach gesehen hast, die streichen gerne alles.

    Ja wenn es sich um eine Verletztenrente handelt dann ja, was ich eine Sauerei finde.
    Wenn es nicht um einen reinen Schadenersatz (Schmerzengeld) handelt nach §11a des SGB 2 ober §253 des BGB mit Immatriellen Körperlichen Schaden, wird es voll angerechnet ohne Großen abzug.
    Du hast nur einen Frei betrag von 30 Euro.
    Ich mache grade die Scheiße mit der ARGE selbst durch. Ích klage vorm Sozialgericht des so mehr Klagen um so ehr wird die Bande daoben munterer.


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    dd) Anrechnungsfrei bleibt nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II auch eine nach § 253 Abs. 2 BGB gezahlte Entschädigung wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist. § 253 Abs. 2 BGB hat mit Wirkung zum 1. August 2002 die Regelung des § 847 BGB ersetzt (vgl. Art. 2 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 7, Art. 13 des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002, BGBl I S. 2674) und sieht die Gewährung von Schmerzensgeld wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung vor. Schmerzensgeld wird regelmäßig als Kapital geschuldet. Nur bei schweren Dauerschäden (z.B. Querschnittslähmung) steht dem Verletzten - in der Regel zusätzlich - eine Rente zu (vgl. Grüneberg, in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 253 Rn. 21 m.w.N.).



    Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=20854#ixzz1ZQA9hyqy

    Zitat
    Das glaube ich nicht ganz .
    Ein Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG ergibt sich nicht daraus, dass, wie die Beschwerdeführer meinen, durch die volle Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II der Zweck der Verletztenrente, einen immateriellen Schadensausgleich zu gewähren, vereitelt wird. Es erscheint bereits zweifelhaft, ob der Zweck einer öffentlich-rechtlichen Leistung überhaupt selbstständig und unabhängig von ihrem Bestand von der grundrechtlichen Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sein kann, mit der Folge, dass eine Verfehlung oder Vereitelung dieses Zwecks einen Eingriff in den Schutzbereich des Eigentums bedeuten würde. Dies kann jedoch dahinstehen, da es bei der Verletztenrente, wie bereits ausgeführt, an einer eindeutigen Zweckbestimmung durch den Gesetzgeber selbst, die allein einen entsprechenden selbstständigen eigentumsrechtlichen Schutz begründen könnte, fehlt.


    Ich bin der meinung es ist eine Fehlerhafte Anrechnung. Du fragst ob es nach weiß bar wäre ja durch meine Frau sie war auch Arbeitslos und wir hatten immer zusammen einen Termin ,wo sie auch immer dann mit drinnen war.
    In meinen Augen ist es eine fehl Anrechnung.
    Ich werde einen Anwalt für Sozialrecht einschalten ich suche einen im raum Goslar / Hannover der auch was drauf hat.
    Und nicht nur Kohle kassieren möchte.
    Hat jemand einen guten Tipp ? Dann bitte melden!!!!!!......

    ich hatte damals und die nach folgene Zeit wo die Anträge für Hartz4 abgeben musste 3 mal das schreiben von der BG zur Arge mit genommen und gezeigt.
    Weil ich damals nicht wusste ob ich es ein tragen musste ob ich Rente mit einragen musste oder nicht.
    Habe die immer auf den BG Bescheit ein sehn lassen und es auch entsprechend an Kreuzen lassen.
    Um sicher zu gehn das es nichts Falsch mache.
    Und da wurde mir bei jeden Antrags abgabe gesagt es wird nicht an gerechnet, weil es ein Immatrieller körperlicher schaden ist. und der ist nicht anrechnungsfähig.
    So wurde bis aufs letzte habe Jahr nichts an gerechnet ,ob wohl sie es wusten.
    Irgend wie bekomme ich mich ein bischen von der Arge verarscht vor. http://www.marzahn-anwalt.de/Neuigkeiten%20vom%20Bundesverfassungsgericht.php?index=562&such= Lest mal dieses richtig durch .

    Ja da haste richtig gelesen, die wollen ca 11500 Euro zurück haben.
    Weil die Verletztenrente angeblich nicht mit geteilt wurde.
    Nur mit einem kleinen Harken dabei , ich habe jedes mal die Unterlagen von meiner BG mit genommen und vor gelegt.
    Denn was ich nicht wuste hatte ich beim Hartz4 antrag offen gelassen das die sich die Unterlagen an sehn konnten.


    Und aus denen geht steht deutlich drinnen was mit meiner Hand passiert ist und gemacht wurde.
    1.) Wurde mir das Handgelenk total steif gelegt .
    2.)Wurde mir das Sattelgrund Gelenk auch steif gelegt.
    3.) Ist es erwiesen durch Fachärzte der Chirogie das meine Finger der linken Hand voll Unfall bedingt durch zogen sind mit Atrosen so das die nicht mehr richtig greifen können.
    Die Hand ist um ca 4cm schmaler geworden, und der Unterarm ca das selbe, und der Oberarm auch ca 5cm.


    Das hat die Arge Schriftlich bekommen wo das alles draus hervor geht.
    Des wegen hatte die von der Arge bei der drei malen das schriftlich vor gelegt bekommen.
    Und jedes mal wurde mir gesagt , die dürfen sie nicht anrechnen .
    Es ist ein Immatrieller Körperlichen schaden an Gesundheit durch den die beeinträchtigung des Arbeitsunfall.
    Und das ist nicht anrechnungsfähig , da habe ich mich drauf verlassen. Und jetzt fordern sie von Hartz4 beginn an die Verletztenrente rückwirkend zurück.
    Des wegen die summe, was ich nicht verstehe.

    Anrechnung der Verletztenrente mit immateriellen körperlichen Schaden
    Ich hatte 1991 einen schweren Arbeitsunfall, und durch ihm muste meine linke Handgelenk und das Daumengrundgelenk Operativ steif gelegt werden. Von der Bg her gibt es keiner leih Probleme, nur mit Hartz4. Ich habe auf ihr 40% Mde bekommen. Aber die Arge meinte sie müste meine Unfallrente voll anrechnen, trotz Immatriellen Köperlichen Schaden. Nun meine Frage laut dem alten SGB 2 § 11 Abs.3 Nr.2 und § 253 des BGB und dem neuen SGB 2 §11a dürften sie ja ganicht anrechen.


    Sie berufen sich darauf das es Opfer Entschädigungs Gesetz nicht greifen tut, weil das BSG im Jahre 2007 entschieden hat das die Unfallrente voll auf Hartz4 angerechnet werden darf. Egal ob ich den Schaden habe oder nicht , und soll von Hartz4 begin an ca 11500 an die Arge zurück zahlen. Ich habe da schon mehr fach wiederspruch eingelegt und immer ohne erfolg. Ob wohl ich die ersten paar male den Bescheit von der BG vor gelegt hatte ,und mir immer wieder gesagt wurde das ist unrelevand sie wird wegen meinen Schadens nicht auf Hartz4 an gerechnet. Und nun darf ich die Summe unter anrechnung meiner Rente zurück zahlen.


    Denn sie ziehen sie einfach von Hartz4 ab, ich bin an überlegen ob ich nicht das Sozialgericht einschalte. Geht das auch noch so das es komplett rückwirkend auf gehoben wird, und sie mir die ein behaltene Leistung und die geleisteten rück zahlungen wieder aus zahlen?
    Es wird einfach an gerechnet ohne sich die Gutachten an zu sehn und durch zu lesen.
    Ist das in Ordnung?
    Vielleicht weiß einer mehr ob es ein Immatrieller schaden ist, der nicht an gerechnet werden darf?

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/
    Dann gehe mal da drauf und suche dir denn Entsprechenen §des SGB raus.
    Ich hatte auch Ärger mit der ARGE und jetzt wo ich denen die entsprechenen § vor gelegt habe wurden sie ganz schön klein laut.
    Du must nur entsprechen da raus suchen die stammen alle von 2011 also neue Gesetze.
    Halte die Ohren steif ,und die Augen offen und nichts an er kennen.

    Ich hatte jetzt erst den gleichen Soff mit der ARGE , sie wollten meine Nebenkosten erhöhung nicht über nehmen.
    Erst mal ist es der ARGE egal wie groß die Wohnung ist , hauptsache der Mietpreiß past in den mit Spiegel deines Wohnortes .
    Beispiel dir stehn nur 60 qwardrat zu ,aber du bekommst eine mit 100 qwardrat was würdeste dan nehmen .
    Wenn die Mieten bei beiden gleich sind? Natürlich die größere oder?
    Das waren die aus künfte von der Arge bei uns.

    Die Grundrente darf beider Arge nicht an gerechnet werden.
    Siehe mal da drauf. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11a.html
    Du kannst auf dieser seite das gesamte Sgb ein sehn .
    Das sind die neusten Gesetze.
    Mich wollten sie auch übern Tisch ziehn mit ihren mit ihren Gesetzen, aber ich konnte duch die neuen sie drauf auf merksam machen das es nicht mehr geht und sie gültigkeit haben.
    Must sie dir nur richtig raus suchen und lesen.

    du wirst wenn du die kohle von der Arge haben möchtest ,denen die verdins bescheinigung vorlegen müssen.
    Die mus dir der arbeit geber aus fühlen und dir zu senden.
    Dan ein tip gebe nicht die orginale hin sondern eine copi von der sache das hat den vor teil sollten sie es wieder verbusseln haste noch das orginale.