Hallo Laetitia,
nun bin ich weiter gekommen und informiere dich über den Stand der Dinge, für den Fall, dass es für dich von Interesse ist.
Los gehts:
A war mit B beim Notar. B hat sofort angefangen von Ihrem Recht gebrauch machen zu wollen, C ins Grundbuch eintrage zu lassen. Der Notar jedoch hat ihr klar zu verstehen gegeben, dass sie absolut keine Rechte diesbezüglich hat. Da B nichts mit in die Ehe gebracht hat und während der Ehe auch kein Vermögen zustande gekommen ist hat, gibt es auch keinen Zugewinnausgleich. Normal müsste Sie sogar an A noch zahlen, da sie bereits seit einem Jahr mietfrei in dem Haus
von A lebt.
Die einzige Möglichkeit die noch besteht ist, nachträglich einen Ehevertrag aufzusetzen indem festgelegt wird, dass C Alleinerbe ist und B im Gegenzug auf sämtliche Ansprüche, sprich Kindesunterhalt, verzichtet.
Da stellt sich natürlich die Frage, da B Hartz IV beantragen muss, inwieweit das Amt dann für das Kind mit aufkommt?
Ich sehe das so: wenn der Ehevertrag so aufgestellt wird und B freiwillig auf Unterhaltsforderung von A verszichtet, kann B doch nicht die Zahlung des fehlenden Betrag vom Amt erwarten.
Vielleicht liege ich da mit meinem Gedankengang auch falsch.
Danke übrigens für deine schnellen Reaktionen
Gruß
Henriette