Beiträge von ibiza520

    Da du ein Kind hast und vermutlich Alleinerziehend bist, Darf die ARGE die gar nicht zum Umzug auffordern (Unzumutbarkeitsregelung)

    Es ist hilfreich auch mal die seite von Harald Thome zu besuchen www.harald-thome.de er ist einer der schärfsten kritiker von Hartz IV und gibt mit seinen Folienvortrag SGBII auch Tipps rund um Hartz IV die kein Fallmanager bzw.Sachbearbeiter ausplaudern würde. oder wußtest du das du für die Unterschrift unter der Eingliederungsvereinbarung sechs Wochen Zeit hast, und du sogar Der Arge/Jobcenter einen Gegenvorschlag zur EGV unterbreiten kannst, man spricht dabei von Verhandlungsphase.

    http://harald-thome.de/media/files/Gesetzestexte%20SGB%20II%20+%20VO/Gesetzestexte%20SGB%20XII%20+%20VO/Seminare/SGB_II_Folien_08_Feb_09.pdf

    Du kannst sicherlich jeden einzelnen Gegenstand auflisten den du brauchst oder gerne möchtest aber es ist so das die ARGE nur einen Grundbetrag bezahlt und ob das in deinem Fall 2500 Euro sein werden glaube ich nicht.




    Das mit den 2500,- Euro war ja auch nur ein beispiel, dass ich soviel nicht bekommen werde weiß ich doch selber. :confused: :confused: :confused:

    Du kannst sofort zum Sozialgericht gehen und eine Einstweilige Verfügung erwirken dann muss das Amt Zahlen und zawr rückwirkend. 1.) du brauchst dafür keinen Anwalt und 2.) ist das Kostenlos. Eine Entscheidung wird dir sofort mitgeteilt, den Beschluss dass, dass Amt wieder Zahlen muss bekommst sofort ausgehändigt damit den deiner PA unter die Nase reiben kannst das Amt hat auch deine Mietschulden und soweit auch Entstandene Energieschulden zu Übernehmen.

    Hallo,

    In einem anderen thread habe ich ja geschildert das ich mich von meiner Frau getrennt habe, und auf Grund dessen HartzIV Beantragen musste.

    Ich habe mittlerweile eine Wohnung gefunden, meinen Hartz IV Antrag gestellt und abgegeben. Mein Hartz IV Antrag ist mittlerweile auch bewilligt (Bescheid kommt in den nächsten tagen) So dass ich mich auch bald als HartzIV Geschädigt bezeichnen darf

    Nun meine Frage, da ich in eine Leere Wohnung ziehe muss diese auch irgendwie mit Möbeln ausgestattet werden, den Entsprechenden Antrag dazu habe ich Formlos gestellt. Dazu habe ich jeden benötigten Einrichtungsgegenstand einzeln aufgeführt. Gestern meinte ein bekannter von mir das ich das viel zu -Kompliziert gemacht habe, und es hätte völlig ausgereicht wenn ich eine Pauschale Summe von sagen wir mal bspw. 2,500 Euro beantragt hätte. was ist nun richtig Antrag mit Pauachalsumme oder so wie ich es gemacht habe Detailliert jeden einzelnen Gegenstand. :confused::confused::confused:

    vielen Dank für eure Antworten

    mfg....ibiza

    Du kanst versuchen einen Vorschuss auf Darlehensbasis zu erhalten.
    Ist aber nur eine Kannbestimmnung, aber wer es nicht probiert hat von vornherein schon verloren.


    Viel Glück


    Klaus


    Hallo Melanie!


    Sofort zum Sozialgericht, den Sachverhalt schidern und ersteinmal eine Einstweilige Verfügung erwirken. Dazu brauchst du keinen Rechtsanwalt dort sitzen Erfahrene Juristen die dir sofort sagen ob die Sache aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Evtl vorhandene Unterlagen wie z.b. Bescheider ect... vorlegen.

    Hallo


    ich habe das hier im netz für dich gefunden hoffe es hilft dir weiter, du musst der ARGE Nur Plausibel erklären das ein weiteres Zusammenleben mit deiner Mutte, für dich eine unzumutbare Härte darstellen würde.


    Hallo Zusammen,
    Jetzt haben wir eine neue Sachbearbeiterin, die dritte innerhalb von 9 Monaten (ist das normal?),
    Vielen Dank für Eure Hilfe


    Ja Leider, das ist Normal, denn durch den Wechsel der Fallmanager soll verhindert werden dass, sich zwischen dem Fallmanager und dem Bedürftigen Hilfeempfänger ein Vertrauensverhältnis aufbaut.

    Ich gehe mal davon aus das zur U25 Gruppe gehörst also unter 25 bist ist dem so musst du den Auszug von zu Hause vom JobCenter genehmigen lassen. Solltest du ohne Genehmigung ausziehen kann das für für dich ziemlich unangenehme Konsequenzen haben. Sieh dir die Seiten 46 bis 51 an


    Hallo,
    Wohnung und Umzug wird erst genehmigt werden wenn ALG II Bescheid da ist.
    Bei uns in München dauert das ca. 6- 12 Wochen.


    Gruß Klaus


    In Berlin ist das wieder anders Wohnung und Umzug wird vorher schon genehmigt. und ich muss zum Abgabetermin den Neuen Mietvertrag, die Umzugsgenehmigung und die Polizeil. anmeldung vorlegen. Aus diesem Grund hat mir mein Fallmanager eine Sofortmaßnahme auf 900,- EUR (Brutto) Entgeldvariante angeboten, diese ist auf 2 Monate befristet und kann nicht verlängert werden das soll die Zeit zwischen Antragstellung und Bewilligung überbrücken, damit man in der Zwichenzeit nicht ohne Geld dasteht.


    Noch eine Anmerkung:
    auf www.harald-thome.de kann man sich eine sehr umfangreiche PDF Datei runterladen
    http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/SGB_II_Folien_08_feb_09.pdf


    dort wird auf 157 Seiten das ganze HartzIV Gesetz Kritisch beleuchtet. Es lohnt sich auf jeden fall ,sich da mal durchzuarbeiten.

    Hallo
    So ich hab jetzt HartzIV Beantragt Abgabetermin ist der 17.02.2009
    Ich habe mir auch schon ein Wohnungsangebot eingeholt

    Zitat

    Angebot:
    70,6 Qm²
    10OG Mi/RE
    3 Zimmer, Küche, Bad und Balkon
    Warmmiete 360,- EURO
    Kaution 600,- EURO


    und beim JC eingereicht, gestern hatte ich den besichtigungstermin, Wohnung gefällt mir, nehme ich. Das JobCenter teilte mir auf Anfrage mit das der Um bzw. Auszug genehmigt wurde auch die Kaution in höhe von 600,- Euro wird überniommen. Post ist unterwegs. Mit dem Genehmigungsschreiben vomJobCenter muss ich dann nächste Woche wieder zur verwaltung und Mietvertrag unterschreiben. Dann ist die Frage der Erstausstattung zu Klären weil ich hab nix. wie läuft das genau ab? Die Sog. Bedarfsermittler kommen ja in eine Leere Wohnung wo nix drin steht.



    danke bis hier her für die Tipps:
    Die ARGE gibt,s in Berlin nicht hier heißt das Job Center
    Aber die frage ist was muss ich als erstes tun Wohnungsangebot Holen und damit zum JobCenter und Hartz IV Beantragen oder erst Hartz IV und dann auf Wohnungssuche gehen?

    Hallo,.


    Zitat

    gehe davon aus dass du nicht arbeitest.


    Ja im Moment bin ich zu Hause


    Zitat

    Dir steht eine maximal 45 qm große Wohnung für dich alleine zu.
    Was Sie kosten darf, sagt dir deine ARGE. Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich.


    Bei uns in Berlin geht das Job Center nicht von m² sondern von max. 360,-EURO Nettowarmmiete p.P. aus


    Zitat

    Du könntest auch Unterhaltsberechtigt gegenüber deiner Frau sein ?
    Kann dir aber ein Scheidungsanwalt sagen.


    Meine Frau Frau kann mir keinen Unterhalt Zahlen da Sie nach abzug aller kosten höschstens 400,-EURO im Monat für sich und Ihr kind zum Leben bleiben.


    Zitat

    Wenn Du deinen Umzug nicht alleine stemmen kannst bzw. Kaution u.s.w. musst du dir den Umzug von der ARGE genehmigen lassen.


    ich hab nix ausser meinen PC

    Zitat

    Erstausstattung für die neue Wohnung sollte dir gewährt werden.


    wie hoch ist diese und win welcher Form wird Sie gewährt


    Zitat

    Gruß Klaus



    oh, da hast du aber sehr schlechte Karten, das sieht schlecht aus. Ich bin in einer sehr ähnlichen Situation meine Frau hat ein Brutto von ca.1800,00 Euro und ca, 1500,00 Euro Netto mein Antrag auf Hartz IV wurde abgelehnt. auf dem JobCenter sagte man mir bei dem Einkommen kann meine Frau mich Finanziell Unterstützen.

    Hallo


    Bin neu hier und habe folgendes Problem


    Meine Frau ist mit.ca.1800,- EUR Brutto Alleinverdiener, aus diesem Grund bekomme ich keinerlei Sozialleistungen nach dem AGB II (HatzIV Grundsicherung ect) Gestern hat Sie mir Offenbart das Sie sich von mir Trennen wird. "Wir haben uns auseinandergelebt und verstehen uns nicht mehr" Sie hat ein Kind mit in die Ehe Gebracht. Nun habe ich das Problem das ich mir nach fast 14 Jahren Ehe eine eigene Wohnung suchen muss, weil es durch die Vielen Streitereien nicht mehr auszuhalten ist. Alles was in der Wohnung ist gehört meiner Frau mir gehört lediglich der Computer und meine Frau hat Ihren eigenen PC. Ich habe aber keinerlei vorstellung darüber wie ich das alles bewerkstelligen soll. Ich stehe im Mietvertrag mit drin und müsste mich demzufolge rausschreiben lassen ist das so einfach oder könnte es da Schwierigkeiten geben?


    meine Idee ist folgende


    Zitat

    1.) Zur Wohnungsverwaltung gehen die Situation schildern, mir ein Angebot für eine Wohnung holen.
    2.) Mit diesem Angebot zum Jobcenter gehen und HartzIV Beantragen. habe ich in diesem Fall Anspruch auf Erstaustattungsbeihilfe? wenn ja wieviel (Ich muss ja alles komplett neu kaufen) und wie wird diese Gewährt.


    danke für eure Hilfe die ich echt Gebrauchen kann.