Da du ein Kind hast und vermutlich Alleinerziehend bist, Darf die ARGE die gar nicht zum Umzug auffordern (Unzumutbarkeitsregelung)
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Unzumutbarkeitsgründe bei unangemessenheit
Haushalte mit minderjährigen Kindern, wenn die sozialen Beziehungen der Kinder durch einen
Umzug gefährdet wären (allgemeine Hinweise genügen insoweit nicht, die Gefährdung muss im
Einzelfall dargelegt werden) (KdU-Richtlinien Rheinland – Pfalz 1.1.4)
Weitere Gründe können sein psychische Belastung, Erziehungsschwierigkeiten, Schulprobleme, sinnvolle Kinderbetreuungssituation,
kein Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen, geeignetes soziales Umfeld...