Beiträge von ibiza520

    Hallo
    Ich habe mal eine frage zu Beerdigungskosten
    am 19.06.2009 ist meine Mutter Überraschend Verstorben. Das Bestattungsunternehmen sagte mir dass, das Sozialamt 750,. EURO Übernimmt. Einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten habe ich bereits bei dem für mich zuständigen Sozialamt gestellt. Ein Bekannter sagte mir jetzt dass, ich auch Geld beantragen kann um mir Trauerbekleidung zu kaufen und um die Trauerfeier zu Organisieren und auszugestallten.

    weiß jemand wie viel Geld es dafür vom Soz.amt gibt?

    denn nur von Hartz IV kann ich das allein nicht schaffen.
    vielen Dank für eure Tipps

    Hallo
    Ich habe auf Grund der Trennung von meiner Frau Erstausstattung beantragt, aber der Betrag der mir bewilligt wurde (etwas über 1000,- €) reicht hinten und Vorne nicht. da kann ich grade mal Möbel für Wohnzimmer und Für,s Schlafzimmer kaufen. Da sind Waschmaschine und Küchnemöbel noch nichtmal Ansatzweise dabei, Dann brauch ich ja noch diversen kleinkram wie Lampen, Geschirr, Töpfe ect. Wie sieht es aus kann ich vom JobCenter nachbesserung verlangen. Ich hab mir das Folgndermaßen gedacht, ich lege gegen den Bescheid Teilwiderspruch ein und hänge an den Widerspruch einen Folgeantrag auf Ergänzende Erstausstattung an.

    vielen dank für eure tipps

    Wenn dem so ist und es keine Auswirkungen hat, dann natürlich ja. Aber warum willst du unbedingt verzichten, wenn es einerseits keine Auswirkungen hätte, oder im anderen Fall dir schaden würde?



    meine Frau kann mir definitiv keinen Unterhalt zahlen, und dem JobCenter gegenüber habe ich nicht meinen Unterhaltsverzicht erklärt.

    Wenn du auf Unterhalt verzichtest, verlierst du dem Amt gegenüber deine Ansprüche. Jeder Hilfebedürftige ist dazu verpflichtet, vor Beantragung ALG II / H IV zunächst erst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Zuwendungen vom Staat zu vermeiden oder gering zu halten. Das ist keine "Kann"-Bestimmung, sondern gesetzlich so geregelt.



    und was bedeutet es wenn, sich bei der Prüfung herausstellt das meine Frau mir keinen Unterhalt zahlen kann?

    1. Gut, denn du bist eigentlich nicht in der Lage, dich endgültig so edel zu verhalten und den Verzicht richtig festzulegen, weil du dann "hinten `runterfällst".



    was heißt das jetzt für mich ?

    hab vergessen zu Erwähnen das Sie das Kind (ist jetzt 16.Jahre) mitgebracht hat, und der Leibliche Vater keinen Unterhalt zahlt. das könnte evtl wichtig sein.

    1. Scheint sie auch ohne deinen Unterhaltsverzicht nicht in der Lage zu sein, für dich zu zahlen, also zahlen zu müssen; die Schuldentilgung (wenn nachweislich), trägt zwar auch dazu bei, aber auch ihre Verpflichtung für das Kind usw. (wie hoch sind denn die monatlichen Kreditraten?)



    Die Tilgungsraten betragen in etwas 250,- Euro verteilt auf mehrere Gläubiger

    Zitat

    2. Bitte vergiß diesen Unterhaltsanspruchs-Verzicht, falls der dem Center nicht schon vorliegt. Das ist richtig dumm, weil der dazu führen könnte (falls sie doch zahlungsfähig wäre auf jeden Fall), dass du aus "Eigenverschulden (da selbst freiwillig verzichtet)", auf staatliche Hilfe angewiesen bist.



    nein, ich den Unterhaltsverzicht nicht schriftlich erklärt, sondern mündlich gegenüber meiner (noch) Ehefrau .

    Hallo

    ich hab mal eine Frage

    Ich habe ich mich von meiner Frau getrennt, und eine Eigene Wohnung bezogen und bekomme seit März 2009 Hartz IV jetzt hat meine von mir getrennt lebende Frau Post vom JobCenter bekommen. Sie wird aufgefordert Ihr Einkommen offenzulegen, weil das JobCenter prüft ob Sie Mir Unterhalt zahlen muss. In dem Formular was Sie ausfüllen muss ist auch ein Feld vorhanden wo man die Höhe der Schulden (soweit vorhanden) angeben muss. Nun muss ich sagen dass, (Leider) Schulden in höhe von ca. 45000,00 Euro vorhanden sind. Meine Frau verdient ca. 1500,00 Euro Netto und hat Ausgaben (Miete, Energie, Telefon sowie Schuldentilgung) von ca.1100,- Euro. Sie hat für sich und Ihr Kind (das Sie mit in die Ehe gebracht hat) ca. 400,- zum Leben. Davon kann Sie mir nicht auch noch Unterhalt bezahlen, und ich habe mich mit Ihr geeinigt dass ich auf meinen Unterhaltsanteil verzichte.


    Nun meine Frage
    Kann Jobcenter auf den Unterhaltsanspruch verzichten wenn sich bei der Prüfung der Unterhsaltpflicht herausstellt, dass, der Unterhalt gegen null laufen würde bzw. das dann meiner Frau noch weniger zum Leben bleibt als Sie eh, schon hat.?

    vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage

    Hallo,

    natürlich kannst du die Miete anteilig zurückhalten und eventuell sogar noch mehr. Echt bemerkenswert das du da so ruhig bleibst.



    Was hab ich denn auch für ne andre Wahl, innerlich bin ich natürlich schon auf 180 und hab, nen Hals und muss aufpassen das ich nicht Platze. wenn ich ausrasten würde wem wäre denn damit geholfen?

    1) Wie ist das zu verstehen: Miete anteilig 224 €? Wieso anteilig, also wie errechnet sich das?



    Das Errechnet sich ganz einfach Ich bin in einer Sofortmaßnahme des JC Auf 900,- EURO Brutto - Entgeldvariante und bekomme Netto so um die 600,- raus dieses hat mir das Jobcenter als Einkommen angerechnet Was die Miete betrifft so Überweißt das Jobcenter einen Anteil der Miete (224,00) an den Vermieter und ich trage die Different von 136,00 EURO macht zusammen 360,- EURO

    Zitat

    2) Wo wohnst du bis dahin?



    zur Zeit wohne ich bei nem Kumpel, das ist aber auch keine dauerlösung weil seine Freundin macht streß


    Zitat

    3) Ich würde nur anteilig Miete zahlen, dies aber dem Amt mitteilen, damit die es nicht so auslegen, dass du dir den Rest nicht in die eigene Tasche gesteckt hast (wie gering auch immer).



    Ich habe heute mit dem JobCenter Telefoniert und denen das mitgeteilt, die haben gesagt das Sie Ihren Mietanteil schon Überwiesen haben, und ich kann meinen Mietanteil um die Tage kürzen die ich Die Wohnung nicht nutzen konnte, das soll ich aber mit den Vermieter vorher aushandeln. Ich werde morgen erst mal zur Verwaltung gehen und mal Fragen wie man mich für die Zeit wo ich die Wohnung nicht nutzen konnte Entschädigen könnte.

    Hallo,
    Soweit ist alles in Ordnung
    - Umzug Genehmigt
    - Wohnung vom Amt genehmigt
    - Kaution wird Übernommen
    -Mietvertrag unterschrieben
    - ALG II Bewilligt

    soweit so gut....

    ....Nun habe ich aber noch ein anderes problem und weiß jetzt nicht wie ich mich dem Vermieter gegenüber verhalten sollte. M.E. ist das glatter Vertragsbruch oder irre ich mich da?

    Folgendes:
    Mein Mietvertrag für meine Neue Wohnung läuft seit Gestern (01.03.2009) Das Amt hat auch bereits die Miete anteilig (224,00 EUR) Überwiesen, nun mauert der Vermieter und will Die Schlüssel mit der Bergründung: (weil die Elektriker in der Wohnung noch nicht fertig sind) (noch) nicht rausrücken. am Freitag sagte man mir in der Verwaltung dass mit der Wohnungsübergabe frühestens ab Mittwoch 04.03.2009 zu rechnen ist. ich hab meinen Mietanteil der 136,- EURO beträgt noch nicht überwiesen.

    Meine Frage kann ich die Miete für die Zeit wo ich die Wohnung nicht nutzen konnte zurückhalten? oder muss ich die erstmal (unter vorbehalt) zahlen?

    Danke für eure Tipps

    Ich hab heute den Antrag auf Erstaustattung eingereicht, und hab mir den Eingang auch Mit Eingangsstempel und Unterschrift Quittieren lassen. Jezt heißt es nur noch abwarten und Tee trinken, mal schauen was die mir alles gehemigen.

    Klingt ein bißchen so, als ob du nicht Möbel sondern nur Geld brauchst ;)

    Diablo



    Keineswegs, nur ich würde mir meine Möbel und was ich sonst noch so brauche nicht unbedingt in so einer Resterampe kaufen wo der krempel rumsteht den keiner mehr will.

    Zitat

    Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9) Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden. Er ist immer angemessen, da der Betroffene diskriminierungsfrei auf dem allgemeinen Markt und unter Nutzung von Sonderangeboten und privaten Verkäufen seinen Bedarf decken können muss (VG Stuttgart 24.01.02 - 8 K 40/01). Der Verweis auf nur einen Anbieter stellt zudem einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz da.



    ich möchte schon Möbel haben die ein paar Jahre halten und nicht das ich schon nach 3 oder 4 Jahren einen neuen Antrag stellen muss.

    Zitat

    In der Regel neu oder neuwertig
    Es sind bei der Gewährung von Erstausstattungsgegenständen hohe Anforderungen an die Qualität zu stellen, das heißt: in der Regel neu oder neuwertig. Bei reiner Gebrauchtgewährung wird zukünftiger Hilfebedarf produziert, dies läuft den Leistungsgrundsätzen zuwider: SGB II-Leistungen sind darauf auszurichten, dass Hilfebedürftigkeit vermieden, reduziert und verringert wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SGB II). Durch die Gewährung von gebrauchtem Schrott wird Hilfebedürftigkeit aber „produziert

    Also kann ich es ablehnen wenn mir das Jobcenter mit irgendwelchen Gutscheinen kommt oder mich ins Lager schickt, wo der ganze Krempel rumsteht den keiner mehr haben will. Die sollen mal schön ihren schrott für sich behalten.

    Hallo!
    Ich habe mal in wenig im Netz Recherchiert und habe zum Thema Erstausstattung folgendes gefunden. Also Wenn mir das JobCenter vorschreibt wo ich gefälligst meine Möbel zu kaufen habe so ist es Rechtswidrig und verstößt gegen das Wetbewerbsrecht. So verstehe ich das jedenfalls.

    Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte dazu zählt auch ein Fernseher (§ 23 Abs. 3 Nr.1 SGB II)


    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harald/SGB_II_Folien.pdf


    Aber die erstaustattung ist eigentlich nicht als darlehn zu gewähren sondern
    wird so gezahlt.Ist eine Einmalzahlung.Quasie auch mal ein konjunkturpaket für unsere armen...



    Ja da hast du Recht Ein Rettungspaket für Hartz IV Geschädigte. Als Konjunkturspritze für uns Arme? da bin ich sofort dabei.:D :D :D

    Hab ja den Antrag schon bis ins kleinste Detail ausformuliert, jedes Teil einzeln aufgeführt. Ich kann Ihn aber erst dann bein JC einreichen wenn ich die Wohnungsschlüssel hab, und das ist im Moment noch das Problem, Weil ich den Bewilligungsbescheid noch nicht habe (kommt im laufe dieser Woche) .Die Wonhnungsverwaltung teilte mir mit das Sie erst dann die Wohnungsschlüssel rausgeben dürfen wenn Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt. Demzufolge macht es wenig Sinn den Antrag auf Erstausstattung jezt schon einzureichen. Eventuel stehen Die Bedarfsermittler und ich vor Verschlossenenr Tür.

    Moment mal... !!!
    ich höre und Lese hier immer das Wort ARGE was ist das? in Berlin gibt,s keine ARGEN sondern nur JobCenter ist das das Selbe? oder gibt es zwischen ARGE Und JobCenter einen Unterschied?

    Sorry für diese Blöde Zwischenfrage wofür ich mich auch gleich wieder Entschuldigen möchte