oha da kann ich dir ebenso einen tipp geben :
a.) Akteneinsicht beim Jugendamt fordern
b.) Beratungsschein beim Amtsgericht holen ( unterlagen mitbringen von Arge! )
c.) schriftlich bestätigen lassen dass du und deine Tochter Ok sind ( Jugendamt! )
d.) du machst ne eidesstaatliche Versicherung, dass du OHNE Mann lebst - geht einfach ist kostenlos! (fast)
e.) mit Beratungsschein zum Anwalt gehn und folgendes abklären :
Was liegt vor ?
- Verleumdung § 187 StGb
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Üble Nachrede § 186 StGb
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
- Beleidigung § 185 StGb
http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
- das sie dich bei exekutiven Ämtern anschwärzt, erfüllt sich EVTL! der Tatbestand der falschen Verdächtigung
§ 164 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
e.) alles protokollieren nach deinem Anwaltsbesuch - WO und bei WEM wirst du von ihr angeschwärzt.. etc etc
lass dir das bloss nicht gefallen ! wir haben das auch alles hinter uns !
PS : Falsche Verdächtigung --> 5 Jahre HAFT und Geldstrafe!
*** Dies ist kein Scherzartikel - lass dich mal vom Anwalt beraten - was die gute Frau tut, sind Straftaten - WENN! das Jugendamt das gegenteil bestätigt, schriftlich ***
PS : der einfachste WEG ! -> Anzeige bei der STaatsanwaltschaft oedr über Anwalt ne art "Drohbrief" "sollten sie es nicht unterlassen, unwahre, nicht bestätigte Aussagen über meine Mandantschaft zu verbreiten - erfüllt sich mitunter evtl der Tatbestand der §§" ....
beste grüße
in dubio pro reo