Beiträge von indubioproreo

    oha da kann ich dir ebenso einen tipp geben :


    a.) Akteneinsicht beim Jugendamt fordern
    b.) Beratungsschein beim Amtsgericht holen ( unterlagen mitbringen von Arge! )
    c.) schriftlich bestätigen lassen dass du und deine Tochter Ok sind ( Jugendamt! )
    d.) du machst ne eidesstaatliche Versicherung, dass du OHNE Mann lebst - geht einfach ist kostenlos! (fast)
    e.) mit Beratungsschein zum Anwalt gehn und folgendes abklären :
    Was liegt vor ?


    - Verleumdung § 187 StGb
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    - Üble Nachrede § 186 StGb
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
    - Beleidigung § 185 StGb
    http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html


    - das sie dich bei exekutiven Ämtern anschwärzt, erfüllt sich EVTL! der Tatbestand der falschen Verdächtigung
    § 164 StGB
    http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html


    e.) alles protokollieren nach deinem Anwaltsbesuch - WO und bei WEM wirst du von ihr angeschwärzt.. etc etc


    lass dir das bloss nicht gefallen ! wir haben das auch alles hinter uns ! :)


    PS : Falsche Verdächtigung --> 5 Jahre HAFT und Geldstrafe!


    *** Dies ist kein Scherzartikel - lass dich mal vom Anwalt beraten - was die gute Frau tut, sind Straftaten - WENN! das Jugendamt das gegenteil bestätigt, schriftlich ***



    PS : der einfachste WEG ! -> Anzeige bei der STaatsanwaltschaft oedr über Anwalt ne art "Drohbrief" "sollten sie es nicht unterlassen, unwahre, nicht bestätigte Aussagen über meine Mandantschaft zu verbreiten - erfüllt sich mitunter evtl der Tatbestand der §§" ....


    beste grüße


    in dubio pro reo

    und nochwas : VIELEN DANK an alle Helfer hier im Forum - sicher gibts noch viele schwarze schafe unter ALG II lern - aber es gibt ebenso viele hilfebedürftige, die sogar 40 jahr arbeiten und nix kriegen ANSCHEINEND :( sowas macht mich traurig wenn ich mich hier im forum umschau, echt.


    In diesem SInne :


    DANKE dass viele von euch sich Zeit nehmen, anderen zu helfen. sowas ist gar zu selten heutzutag

    Hallo miteinander !
    vorab – es geht nicht um mich : ich erkläre hier die situation meiner Mutter und ihres Ehepartners. Es ist eine aussichtslose und verworrene Situation, ich werde hier ALLE Fakten darlegen.



    Meine Frage :


    Hat meine Mutter Anspruch auf IRGENDETWAS ? – sie hat momentan 0 ,- !! Einkommen – keine Renten, keine Guthaben, kein gar nichts.


    Situation :


    A = Mutter
    B = Ehepartner
    X = Ich, Sohn von A


    A ist seit dem 23.05.05 ! im Krankenstand, da sie ihre Arbeit nicht mehr ausüben konnte / kann! Mehrere Operationen am Handgelenk – Carpal Tunnelsyndrom, am Miniskus, Kreuzprobleme, anschliessend schwere Depressionen, bis heute andauernd. (alles Attestiert!) :(


    FAKT IST : A ist momentan NICHT arbeitsfähig oder maximal 3 stunden / tag. sie hat von einer Klinik aus der REHA KUR ein Schreiben wo das ärztlich notiert ist : "Nur unter den und den Umständen arbeiten - keine feuchten räume - etc etc...." , da ja im Krankenstand - sie erhaelt jede woche neue atteste seit 2 0 0 5 . :eek:


    A bezieht NOCH keine Rente. Da arbeiten Verdi Anwälte momentan dran. (ich versteh das einfach nicht - wieso zahlen die keine rente sie war für diesem besch**** Staat 40 jahre arbeiten mit 2 kindern. VIELEN DANK:mad:


    A ist mit B verheiratet und Sie wohnen in einem Haus, das momentan unter „Erbgemeinschaft läuft“ – da es bisher von niemandem geschrieben / überschrieben wurde.
    Es wird schon so kommen irgendwann, dass dieses Haus incl Grundstück (Bj 1930) irgendwann B gehört, also dem Ehepartner von A.
    Momentan aber läuft das unter „Erbgemeinschaft“


    B hat eine feste Arbeitsstelle mit 1.930 Eur Nettoeinkommen.
    Girokonten von beiden sind bis anschlag überzogen – sie wissen nicht weiter.
    B hat zwar Einkommen, ABER ! auch dermaßen finanzielle ausgaben für das Haus, das eigtl einer „Erbgemeinschaft“ momentan gehört, dass unterm strich sogar fast Miese rauskommen!


    -Brandschutzversicherungen, Gebäudehaftpflicht etc etc.
    -Eine EVO Stromheizung musste eingebaut werden im Haus kosten ca 13.ooo eur
    (kreditbelastung 367 eur / monatl.)
    -Telefon, Müll, STROMKOSTEN ! 260 ,- EUR / Monat (da Heizung über STROM)
    Etc etc


    Meine Frage (n) nun : :confused:


    a.) Bilden A und B „Bedarfsgemeinschaft“ ? (ich denke Ja, wegen Ehe sowieso)
    b.) Wenn wir im Antrag auf ALG II angaben über A UND B machen müssen – werden doch hoffentlich auch die AUSGABEN von B berücksichtigt ?
    c.) Geht es beim ALG II Antrag praktisch darum – wenn das Einkommen der BG zu NIEDRIG ist um zu überleben, besteht dann ein Anspruch
    d.) Gelten die STROMKOSTEN in höhe von 260 € / monat als HEIZKOSTEN oder STROMKOSTEN ?
    e.) Auf was hätte A überhaupt Anspruch



    Ich bitte euch um Hilfe, auch wenns ein langer text ist. Ich muss diese Woche den Antrag für A ausfüllen. Oder eben IRGENDWAS, worauf sie anspruch hat und wenns wirklich nur 200 Eur / monat sind – die knabbern sonst echt bald am hungertuch. Das haus ist ein grundrenovierungsbedürftiges bauernhaus.



    VIELEN DANK FÜR EURE HILFEN!!
    In dubio pro reo