Beiträge von kleinemeerjungfrau763

    Kurz zu mir: ich habe mich (nicht berufstätig, da Hausfrau und Mutter) am 1.3.08 von meinem Mann getrennt und mit den Kindern (14/16) eine eigene Wohnung bezogen. Ich habe darlehensweise SGB II Leistungen bekommen, Kindesunterhalt und Kindergeld, aber keinen Trennungsunterhalt, weil der Vater der Kinder zu hohe Schulden hat. Mir gehört (Zugewinngemeinschaft) die Hälfte einer DHH. Die Kinder sind am 1.2.09 zu ihrem Vater ins Ausland (sie gehen dort auf die deutsche Schule) gezogen und ich zu einem Bekannten innerhalb Niedersachsens, denn ohne Kinder hätte mir die Wohnung nicht mehr zugestanden und Arbeit habe ich in meinem alten Wohnort auch nicht finden können. Da die Aussichten auf Arbeit hier am Wohnort meines Bekannten deutlich größer sind, hat er mich zunächst in seine ET Wohnung aufgenommen. Ich habe mich zum 1.2.09 ordnungsgemäß beim Sozialamt abgemeldet und bin dabei, mich hier an meinem neuen Wohnort anzumelden. Nun meine Fragen: Wer zahlt meine KV und meine RV? Auch wenn ich unter dem Dach meines Bekannten wohne (ohne Mietvertrag) habe ich irgendwelche legalen Ansprüche auf ALG? Welche Gelder stehen mir zu?
    Danke für fundierte Antworten

    Hallo, ich beziehe z.Zt. SGB II (Trennung, 15 Jahre Hausfrau und Mutter und daher ohne Job, 2 Kinder). Die Kinder wollen bei ihrem Vater leben und ich werde zu meinem Freund in dessen ET Wohnung ziehen. Mein Freund hat Einkommen, wenn auch ein kleines. Habe ich dann noch irgendwelche Rechte auf Bezug von Leistungen vom Arbeitsamt oder Sozialamt?
    Kann mir jemand fundierte Auskunft geben, ob und/oder was ich zu beachten habe?