Beiträge von dr.memm

    hallo Dr. Memm,


    erstmal danke für Ihre Reaktion auf meine Frage. Aber der Sachstand ist doch etwas anders. Mein Sohn hat die ersten 14 Jahre bei mir als Vater gelebt, und ist dann auf eigenem Wunsch zu seiner Mutter gezogen. Dort hat er dann angefangen seine null Bock Einstellung auszuleben. Sämtliche Versuche ihm Arbeit zu vermitteln, Lehrstellen oder auch Jobs seitens von mir oder auch von seiner Mutter lehnte er dankend ab. Zu dem könnte er jederzeit zu seiner Mutter zurück wenn er sich um arbeit bemühen würde. Weil es mir nicht darum geht, mich um den Unterhalt zu drücken, sondern seine Faulheit nicht auch noch finanziell unterstützen möchte (jeder muß für sein Geld arbeiten) frage ich mich ob nicht der §1611 BGB greifen würde, da er meines erachtens grobfahrlässig handelt.


    §1611 Abs.2 BGB schließt solch eine Regelung bei minderjährigen unverheirateten Kindern aus und das Ihre Zahlungen ( Geld für Essen, Trinken in Anlehnung SGB II, ggf. Teilmiete ) grob unbillig wäre, kann ich nicht erkennen. Grobe Fahrlässigkeit, der Begriff schon falsch. Ihr Sohn wird hundertausende Gründe bei Gericht vorbringen oder bei den zuständigen Behörden, warum er die und die Arbeit nicht machen kann.


    Selbst wenn er keine Lust hat, so kann nur die ARGE, Jugendamt,Sozialamt Einfluss und Sanktionen erheben. Geld für Grundnahrungsmittel, Wohnung etc. stehen ihm grundsätzlich zu. Es gibt Fälle der
    Streichung von Leistungen aber da fällt ihr Sohn noch nicht drunter.


    Warten Sie die weitere Korrespondenz der Behörden ab.

    Der Wohnort muss dem Insolvenzverwalter gemeldet werden. Eine Pflicht den Wohnort am Insolvenzgericht zu haben gibt es nicht. Die übrigen Pflichten ( Arbeitsaufnahme etc. / Einkommensnachweis ) haben Sie weiter
    zu erbringen.

    Nein, daß müssen Sie nicht.


    Ferner haben Sie beim Alter von 45 Jahren einen Freibetrag von 6.750 Euro gegenüber der Sozialbehörde.
    Dann dürfen Sie sich von den 10.000 Euro Erbe auch noch an den Bestattungskosten beteiligen, da bleibt zum anrechnen fast nichts mehr übrig. Was das Haus anbelangt, so muss das erst der Verkehrswert festgelegt
    werden, erst dann kann ich genauer antworten.

    Hallo,


    habe nach Aufgabe meiner Selbstständigkeit ca. 25000€ Schulden.
    Ich beziehe seit Anfang Juli ALG II.
    Wenn meine Mutter einen Teil der Schulden zahlt auf was muss ich achten ?
    Gilt das als Einkommen ?


    Gruß Klaus


    Sehr geehrter Herr Klaus,


    Ich darf Ihnen nur eine Insolvenzverfahren anraten, lassen Sie ihrer Mutter das Geld für das Alter.
    Die Pfändungsfreigrenzen sind so hoch, daß Sie damit auch die 6 Jahre gut über die Runden kommen.

    Das ist Ihre Darlegung, daß Ihr Sohn kein Bock auf Arbeit hat! Vielleicht ist er Ihnen auch nur im Wege in der neuen Partnerschaft. Kinder sind immer so, wie man sie erzieht und behandelt.


    Die Rechtslage sieht so aus, daß Sie zur Unterhaltszahlung verpflichtig sind. Die für ihn zuständige Behörde wird ihm zu Sicherung seines Lebensunterhaltes finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, die Sie dann nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse an diese zahlen müssen.


    Ein Hinweis darf mir noch gestattet werden, bei einem Freund kann man mal kurzfristig unentgeltlich wohnen, aber auf Dauer wird das nicht möglich sein, ferner braucht er auch Geld für Kleidung, Essen etc.


    Das Recht liegt auf seiner Seite, ob der faul ist oder nicht, daß ist subjektiv und rechtlich für den Richter nicht relevant, er hat einen Anspruch auf Unterhalt, somal Sie ihn ja rausgeschmissen haben und Obdach verweigert haben.


    Anders wäre das, wenn er einfach nicht mehr nach Hause gekommen wäre.

    Ja, hast Du. Ratsam wäre dem Amt hier konkret reinen Wein einzuschenken. Das Einkommen Deines Freundes wird mit angerechnet. Du erhältst dann eine Ausgleichszahlung, ist von Höhe des Gahltes abhängig. Ist die ET - Wohnung bezahlt und lässt sich die Wohnung teilen. Du dort Dein Bett, er dort sein Bett, Wäsche da für Dich, Wäsche für ihn woanders. Kühlschrank Du oben, er unten, Handtücher links, da rechts etc.


    Mehr lässt das Forum nicht zu, da braucht man auch nähere Angaben.

    Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Vermögensfreibetrgen und Einkommensfreibeträgen. Im konkreten Fall
    rechnet sich das bei Dir so : 43 Jahre jung x 150,oo Euro = 6.450, Euro zzgl. Kind sofern minderjährig 3.100 Euro.


    Kumulativ : Vermögensfreibetrag hier : 9550,00 Euro.


    Für den Monat Dezember auch wenn Du Gehalt bekommen hast, Antrag auf ausgleichende Sozialhilfe stellen.


    Folgende Unterlagen beibringen : Notarschreiben noch kein Geld da !!!!
    Verdienstabrechnung Nov. 2008


    Ratsam wäre, schnell wieder in Arbeit zu kommen und dann das Geld sichern. Mehr lässt das Forum nicht zu, Dir zu erklären, wie man so etwas macht.


    Wenn alle Stränge reissen, so hilft Dir nur noch ein Anwalt für Sozialrecht. Solltest Du den Ausgleichsbescheid der Arge
    in den Händen halten, sofort zum Amtsgericht und einen Beratungshilfeschein beantragen. ( von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. ) Achte darauf tatsächlich einen Anwalt für Sozialrecht zu nehmen und nicht einen der das als Interessengebiet ausweist.


    Notfalls meldest Du Dich noch mal !

    Hallo ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Ratschläge geben könnte.
    Ich habe mir selbständig aus Hartz 4 Arbeit gesucht, da ich vom Arbeitsamt auch keine Vermittlungsvorschläge bekam. Ich bekam Anfang Sepember ein Angebot von einer Zeitarbeitsfirma, die mich für 7 EUR brutto(ohne weitere Vergünstigungen) und 30 Stundenwoche an eine Firma verleihen wollte. Da ich lieber arbeiten wollte, als von Hartz 4 zu leben, auch wenn es sich eigentlich nicht lohnte, nahm ich das Angebot an. Bei der Leihfirma fing die Schikane seitens meiner direkten Vorgesetzen am 2 Tag an und dauert bis jetzt. Da ich ein Mensch bin, der viel in sich hineinfressen und schlucken kann, habe ich es bis jetzt ausgehalten. Aber jetzt ist es so weit, das ich nicht mehr kann und nur weg möchte. Meine Zeitarbeitsfirma hat keine andere Leihfirma für mich und meine Vorgesetzte verlängert immer wieder meinen Vertrag, obwohl ich mir jeden Tag anhören muß, das ich nichts kann.
    Ich bin psychisch und dadurch jetzt auch körperlich fertig. Ich möchte am liebsten sofort kündigen, habe aber Angst, das das Arbeitsamt meinen Hartz 4 Anspruch für 12 Wochen sperrt.


    Ich wäre sehr glücklich, wenn mir jemand sagen könnte, wie die gesetzlichen Bestimmungen hier sind.


    Das nennt man Mobbing am Arbeitsplatz. Hilfe kann Dir jetzt nur ein Arzt ( Krankschreibung ) oder das Internet geben.
    Dort gibt es Foren, wie Du Dich verhalten sollst.
    Selbst kündigen würde ich nicht, daß kann Sanktionen auslösen, ferner hättest Du sicherlich auch noch nicht die Anwartschaft für das ALG I erfüllt. Auch da gibt es Sperrfristen.


    Also geh erst zum Arzt und laß Dich untersuchen und krankschreiben und warte die Post Deines Arbeitgebers ab, die sicherlich kommen wird.