hallo Dr. Memm,
erstmal danke für Ihre Reaktion auf meine Frage. Aber der Sachstand ist doch etwas anders. Mein Sohn hat die ersten 14 Jahre bei mir als Vater gelebt, und ist dann auf eigenem Wunsch zu seiner Mutter gezogen. Dort hat er dann angefangen seine null Bock Einstellung auszuleben. Sämtliche Versuche ihm Arbeit zu vermitteln, Lehrstellen oder auch Jobs seitens von mir oder auch von seiner Mutter lehnte er dankend ab. Zu dem könnte er jederzeit zu seiner Mutter zurück wenn er sich um arbeit bemühen würde. Weil es mir nicht darum geht, mich um den Unterhalt zu drücken, sondern seine Faulheit nicht auch noch finanziell unterstützen möchte (jeder muß für sein Geld arbeiten) frage ich mich ob nicht der §1611 BGB greifen würde, da er meines erachtens grobfahrlässig handelt.
§1611 Abs.2 BGB schließt solch eine Regelung bei minderjährigen unverheirateten Kindern aus und das Ihre Zahlungen ( Geld für Essen, Trinken in Anlehnung SGB II, ggf. Teilmiete ) grob unbillig wäre, kann ich nicht erkennen. Grobe Fahrlässigkeit, der Begriff schon falsch. Ihr Sohn wird hundertausende Gründe bei Gericht vorbringen oder bei den zuständigen Behörden, warum er die und die Arbeit nicht machen kann.
Selbst wenn er keine Lust hat, so kann nur die ARGE, Jugendamt,Sozialamt Einfluss und Sanktionen erheben. Geld für Grundnahrungsmittel, Wohnung etc. stehen ihm grundsätzlich zu. Es gibt Fälle der
Streichung von Leistungen aber da fällt ihr Sohn noch nicht drunter.
Warten Sie die weitere Korrespondenz der Behörden ab.