Beiträge von Jim M.

    Hallo Horst,


    die gesundheitlichen Gründe sind seitens der Rentenkasse jetzt anerkannt.
    Weiterhin gilt doch auch die Regelung, dass man in den letzten 24 Monaten mindesten 12 Monate eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben muß, um ALG1 zu erhalten.
    Ich werde planmäßig 11 Monate für die Fortbildung benötigen, sodass meines Erachtens ALG1 ab dem ersten Monat NACH der Fortbildung gezahlt werden sollte.


    Oder liege ich da falsch?


    Gruß JM

    Hallo Horst,


    habe heute Bescheid von der Rentenkasse bekommen, die Notwendigkeit einer Umschulung/Fortbildung wird aus gesundheitlichen Gründen anerkannt.
    Ich denke, daß somit nach der Aktion für mich ALG1 zieht, sodass ich noch ein jahr Zeit hätte, mir einen Job zu suchen. Das sollte klappen.


    vielen Dank für deine Hilfe, ich bewundere immer Leute, die soviel private Zeit investieren um anderen Menschen zu helfen.
    Recht herzlichen Dank.

    Hallo Horst, danke für die Antwort.
    Das mit dem Bafög ist mir klar, dies bekomme ich für die Zeit der Fortbildung.
    Mir ging es aber um die Zeit danach, d.h. wenn ich nach der Fortbildung in Hartz4 fallen würde, weil ich eventuell zunächst keinen Job finde.


    Die Frage ist also eigentlich grundsätzlicher Art:
    Muß in dem Fall das Haus verkauft werden um Hartz4-Leistungen zu bekommen??

    Hallo, ich habe folgende Fragen:


    Wenn ich freiwillig mein Arbeitsverhältnis kündige, um 12 Monate lang eine Vollzeit-Fortbildung zum Meister zu machen, steht mir dann direkt nach Ende des Kurses ALG1 zu, oder erwartet mich eine Sperre?


    Falls eine Sperre droht:
    Wenn die Kündigung nachweislich aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, ändert dies was an der Situation?


    Danke vorab für Antworten.

    Hallo, bin neu hier und habe bisher glücklicherweise noch nichts mit H4 zu tun gehabt.
    Ich bin aber beruflich in der Situation mich aufgrund gesundheitlicher Probleme verändern zu müssen.
    Nun habe ich vor - freiwillig - ein Jahr lang die Meisterschule zu besuchen. Hierfür müßte ich meinen derzeitigen Job kündigen.
    Ich weiß, daß mir nach 12 Monaten noch ALG1 zusteht, sollte sich aber die Schule aus irgendeinem Grund auf über 13 Monate verlängern, und ich nicht umgehend einen neuen Job fände, fiele ich in Hartz4.


    Nun zu meiner Frage:
    Ich bewohne ein eigenes Haus, in dem meine Eltern ein Niesbrauchsrecht für eine Wohnung (ca. 80m²) haben.
    Ich selbst lebe mit Frau und 2 Kindern in der 2ten Wohnung, ca. 110m².
    Weiterhin ist noch eine komplett renovierungsbedürftige leerstehende Wohnung von 90m² vorhanden, die bis 2000 von meinen Großeltern bewohnt wurde.
    Das Grundstück dazu ist mit Garten und Hof fast 900m² groß.


    Kommt im Falle eines Hartz4-Bezuges sofort der Verkauf des hauses in Betracht oder wird eine Art Karenzzeit gewährt, bis man wieder einen Job gefunden hat?
    Oder kann ich das Haus ohnehin behalten, da es der Altersvorsorge dient und ich weniger als 130m² bewohne? Derzeit tilge ich noch einen Renovierungskredit mit rund 300€ im Monat.
    Wär also für die arge billiger als Miete zahlen, denke ich. Oder wie ist das geregelt?


    Danke vorab für Antworten.