Wenn Du kein Einkommen hast und kein Anghöriger 1. Grades Dich genügend unterstützen kann, hast Du grundsätzlich auch Anspruch auf irgendeine Form der staatlichen Beihilfe.
Wenn Deine Mutter zu dem Mann zieht, wird sie wahrscheinlich kein ALG-2 mehr bekommen, wenn der genügend verdient. Denn die beiden leben ja in einer Wohnung in Lebens-Gemeinschaft.
(etwas anderes wäre es, wenn sie sich dort wie in einer WG 'einmietet' und dafür Miete zahlen muß).
Wenn Deine Mutter dir monatlich all Deine Kosten bezahlen kann, mußt Du kein Hartz-4 beantragen.
Kann Sie das nicht, mußt Du einen Antrag stellen.
Dann muß Deine Mutter nachweisen (Einkommenserklärung), daß sie Dich nicht unterstützen kann ... s.o.
Wäre das so, hättest Du Anspruch auf den vollen Hartz-4-Satz: 351,- EU Regelsatz (Grundbedarf, bekommt jeder) plus Kosten der Unterkunft (Miete = ca. 310,- und reale Heizkosten ca. 50... 60 EU).
Macht zusammen ca. 660,- EU.
Davon mußt Du aber * alles * bezahlen: Miete, NK aller Art, Versicherung, Fahrtkosten, Kleidung, Essen.
Und Du darfst kein anrechenbares Vermögen haben, das folgende Gesamtsumme übersteigt: 150xAlter + 750EU + Auto i. Wert v. 5000,- sind so das Wichtigste).
Lebensversicherungen, Wertpapiere oder kostbare Wertgegenstände mußt Du zu Geld machen und erst verfressen.
Die Arge zahlt für die Wohnung nur um die 310 EU, real auch mal ein paar EU mehr.
Auch wenn nach den Vorstellungen der ARGE Deine Wohnung 'zu groß' ist, könntest du dort wohnen bleiben, wenn Du nachweisen kannst, daß Du die die fehlenden 40 Euro für die Miete monatlich anderweitig erjobbst.
Ansonsten akzeptiert die ARGE nur folgende Werte: Whg = ca. 45 qm , Miete = max. ca. 310 EU warm.
Entscheidend ist der Mietpreis; die Whg-Größe ist nur ein Richtwert.
Wenn Du als Zivi monatlich 450,- EU verdienst, kannst Du Antrag auf ergänzendes Hartz-4 stellen.
Dann wird Dir eine 'Ergänzung' bis etwa auf die genannten 660 EU gewährt.
Das ist der Satz, denn man einem Menschen in Deutschland z.Zt. noch zugesteht.