Beiträge von Chaoscrew

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit lege ich gegen die Eingliederungsvereinbarung Widerspruch ein. Der Antrag aus ALG II, sowie die damit verbundenen Eingliederungsvereinbarung basieren auf einem Gesetz, das SGB II, das in großen Teilen gegen das Grundgesetz verstößt, wenn es nicht sogar insgesamt verfassungswidrig ist.
    Eingliederungsvereinbarung: Der in den §§ 2 Abs. 1 und 15 i.V.m. § 31 Abs. 1Nr. 1 lit. a) SGB II verpflichtende Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung kommt einem Kontrahierungszwang gleich und verstößt damit gegen die durch Art. 2 GG geschützte Vertragsfreiheit. Die Eingliederungsvereinbarung ist ein erzwungener zivilrechtlicher Vertrag, der für mich erhebliche Nachteile hinsichtlich der Verwendung meiner Regelleistung (Eigentumsschutz nach Art. 14 GG), Bewegungsfreiheit (Freizügigkeit nach Art. 11 GG) und freien Berufswahl (Art. 12 GG) hat.
    Weiterhin sind die Inhalte nicht frei vereinbart sondern vorgegeben und können auf meiner Seite bei einer Nichteinhaltung zu Schadensersatzansprüchen führen. Gegen den geschlossenen Vertrag sind keine öffentlichen Rechtsmittel (Sozial- bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit) möglich, wie es bei einer Anordnung durch Verwaltungsakt der Fall wäre.


    Mit der Beantragung von ALG II werde ich diesen verfassungswidrigen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Ich werde durch den Kontrahierungszwang bei der Eingliederungsvereinbarung in meinen Rechten nach Art. 2, Art. 11, Art. 12 und Art. 14 GG verletzt.
    Arbeitsgelegenheiten: Nach § 2 Abs. 1 und § 16 Abs. 3 i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) und d) SGB II bin ich verpflichtet und gezwungen eine Arbeitsgelegenheit aufzunehmen, auszuführen und fortzuführen, bei der ich keinen Anspruch auf an arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen oder tarifrechtlichen Gesichtspunkten orientierte Arbeitsbedingungen habe, insbesondere keine entsprechende Entlohnung erhalte. Dieses ist ein nicht hinzunehmender Zwang in eine Arbeit. Diese Maßnahme widerspricht internationalen und in Deutschland ratifizierten Rechten und auch Art. 12 Abs. 2 und 3 GG.


    Nach Art. 2 des ILO-Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeiten, ist “jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat” verboten. Die nach dem SGB II erzwungene Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit (durch Androhung der Kürzung bzw. Wegfall der Geldleistung zur Sicherung der Existenz und damit der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens) verstößt gegen Art. 8 Abs. 3 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (in Deutschland in Kraft seit dem 23. März 1976) sowie gegen das ILO-Übereinkommen Nummer 29 und Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 5. Juni 1957. Ausnahmen gibt es nur in Fällen des Militärdienstes, des Katastrophenfalls oder der Arbeitspflicht durch Strafurteil. Die Praxis der deutschen Sozialämter, leistungsempfangende Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, wurde durch einen Expertenausschuss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen bereits als Verstoß gegen das Verbot der Zwangsarbeit nach der ILO-Konvention Nummer 29 gewertet.



    Mit freundlichen Grüßen


    Datum/Ort Unterschrift



    (auch hier doppelte ausfertigung, eine für arge und eure kopie abstempeln lassen)

    Name
    Anschrift
    PLZ/ORT



    BG-Nummer:
    Anfrage nach §§ 13,14,15 SGB I; § 20 SGB X i.V.m. Art. 34 GG; § 839 BGB


    Betreff: Eingliederungsvertrag - Meine Abwehrrechte und Recht auf gerichtliche Überprüfbarkeit ohne vorherige Bestrafungswirkung bzw. Sanktionswirkung
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bevor ich dazu gebracht werden soll, bei Ihnen einen Eingliederungsvertrag zu unterschreiben, möchte ich von Ihnen folgende Fragen schriftlich beantwortet haben:


    1. Welche Abwehrrechte habe ich im Vorfeld einer Vertragsunterzeichnung und bei welchem Gericht kann ich diesen von Ihnen vorgeschlagenen Vertragsinhalt gerichtlich überprüfen lassen?


    2. Wer übernimmt die Kosten der gerichtlichen Überprüfung.


    3. Werden Sie dieses Bedürfnis auf Nachprüfbarkeit durch Anwendung von Sanktionen unterlaufen?


    4. Welche Schadenersatzrechte oder Mängelgewährleistungsrechte stehen mir zu, wenn ich durch die Durchführung des Vertragsinhaltes Schäden oder andere Nachteile davontrage?


    5. Welche Schadenersatzrechte oder Mängelgewährleistungsrechte stehen mir zu, wenn der Vertragsinhalt auf einen Beratungsfehler Ihrerseits beruht? Insbesondere wenn meine grundgesetzlichen und anderen Menschenrechte nicht beachtet worden sind?


    6. Welche Rechte stehen mir ohne Inkaufnahme von Nachteilen zu, wenn ich eine Maßnahme aufgrund von Beziehungsschwierigkeiten, die das Arbeitsklima belasten oder gar aufgrund schlechter Behandlung seitens des Arbeitgebers oder aufgrund sonstiger Unvorhersehbarkeiten zu?


    7. Welche Vertragsanfechtungsmöglichkeiten stehen mir zu und werden Sie meine Anfechtungsrechte unterstützen oder unterlaufen?


    Ich gebe mich nicht damit zufrieden, dass Sie diese für mich existenziell und zur Abwehr von Angriffen gegen meine Menschenwürde wichtigen Fragen nicht beantworten und nur lapidar auf irgendwelche Rechtsanwaltskanzleien verweisen.
    Sie bieten ein Beratungsservice an, wozu es auch gehört, mich als Hilfsbedürftige über meine vollen Rechte aufzuklären, auch über meine Grundrechte und sonstigen Menschenrechte! Sie sind als Fürsorgebehörde laut Gesetz sogar verpflichtet, mich über die Rechtslage aufzuklären, meine Fragen zu beantworten.
    Jede private Beratungsfirma unterliegt dem Mängelgewährleistungsrecht. Die Arbeitsagenturen werben mit Ihrer Beratungskompetenz und müssen als Fürsorgebehörde auch über die rechtlichen Voraussetzungen informieren, insbesondere meine oben genannten Fragen vollständig und korrekt beantworten.
    Aufgrund von Beweiserfordernissen kann ich mich zu meinem eigenen Schutz auf irgendwelche Maßnahmen von Ihnen nur einlassen, wenn meine Fragen beantwortet sind. Beachten Sie, dass ich bei weiterer Reduzierung der ohnehin unterhalb des Existenzminimums liegenden Betrages nicht mehr in der Lage bin, mich zu bewerben (Bewerbungskosten werden zwar erstattet, ich bin aber nicht in der Lage Vorrausleistungen zu tragen) oder ohne illegale Möglichkeiten meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Bezüglich letzterem steht mir sogar auch im Sozialhilferecht (§ 116 Absatz 3 BSHG) ein Aussageverweigerungsrecht zu, das Sie neben anderen voll zu beachten haben.



    Mit freundlichen Grüßen





    _ _ _ _ _



    Eure Daten rein und wenn das Amt eine neue EGV mit euch machen möchte, grad euren Sachbearbeiter rüberschieben. und auf keinen Fall eine EGV unterschreiben, bis sie darauf geantwortet haben. Eine Kopie direkt beim Sachebarbeiter abstempeln lassen und gut aufbewahren !



    Wehren ist alles, die kochen auch nur mit Wasser, und ich unterstelle keine Absicht, nur mit fällt auf wie oft die gegen das Gesetz verstoßen, und das kann nicht angehen. Ich versuche derzeit sämtliche Personen die ich kenne, die Leistungen von der Arge bekommen, dahin zu bekommen das sie alles rausholen und sich nichts gefallen lassen. Es fängt mit der "EGV" an. Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland, und man wird genötigt so einen Wisch zu unterschreibender nicht mal die Tinte auf den Papier wert ist.


    Und im Endeffekt hab ich den Prozess auch gewonnen, ich hatte absolut nichts in der Hand, keinen Beweis und nichts, die Arge zwar auch nicht, aber das Prozeßrisiko war mir einfach zu hoch bzw. wurde der Vergleich vom Gericht angeregt und naja ich vermute selbst bei einer Verhandlung wäre es auf diesen Vergleich rausgelaufen.


    Ich poste gleich noche twas zu der EGV, wird dann zwar bischen unübersichtlich, aber gegen die EGV sollte jeder SOFORT Widerspruch einlegen :D

    Moinsen,


    Name ist zweitrangig, hauptsache ist, das die User hier schnell das richtige finden, mit denen sie sich helfen können :)


    Und in mehreren Threads die selben Anträge posten ist auch nicht das wahre, und wird zu unübersichtlich :)


    LG

    Jaa Ich hab einen Fragebogen eingereicht und die EGV wurde als Verwaltungsakt erlassen !


    mit keinerlei festgeschirebenen Pflichten !


    Wer diesen Fragebogen möchte, bbitte eine Private mitteilung mit E-Mail adresse dann werde ich ihn per E-Mail oder Msn verschicken.

    Wäre es möglich eine Unterrubrik einzuführen,? sie sollte Widerstand oder so ähnlich lauten.


    man könnte dort einige Anträge einstellen.


    -Überprüfungsantrag
    -Antrag auf Akteneinscht für Beteiligte
    -Antrag auf einsweiligen Rechtsschutz


    und einige mehr, da würd das helfen leichter werden, und die User würden sich selber helfen können, in gewissen sinne.


    Grüße Bashzeit

    Soo lang ist es her =)


    Jetzt die Resultate:


    1.Sanktion wegen nicheinreichen ener bewerbung


    Gericht regte einen vErgleich an, denn ich dann angenommen habe, hatte ja auch keine beweise und die Arge auch nicht, von daher wurde die Sanktion auf 6 Wochen verkürzt, dummerweise hatte ich keinen Zeugen dabei, der bestätigen könnte, das ich die bewerbungen eingereicht habe.


    2. Eingliederungsvereinbarung


    DIE ARGE HAT BIS HEUTE NICHT AUF DEN FRAGEBOGEN GEANTWORTET, UND HAT EINE EGV PERVERWALTUNGSAKT ERLASSEN, INDER ICH KEINE; ABSOLUTE KEINE PFLICHTEN HABE !


    heisst für mich das dei arge weiß, das eine erzwunge EGV gegen das grundgesetz ist. wer klagt jetzt dagegen ? gegen das ganze verfickte gesetz (sry wegen der wortwahl)

    Wenn die Berechnung von der zuständigen Stelle falsch gemacht worden ist dann muß vielleicht nicht zurückgezahlt werden.Aber hier ist es so das ein Umzug nicht gemeldet wurde und somit auch keine neue Berechnung durchgeführt werden konnte und da werden die Ämter ihr Geld zurückfordern und das ist völlig in Ordnung.



    das bleibt abzuwarten, sicher versuchen sie gelder einzusparen, nur dann bitte mit Grundlage.


    An Schulden muss man erinnert werden, und wenn dies nicht geschehen ist, erlischt die Forderung nach ner Zeit. Und ja nach 5 Jahren kommen diese Bürokratie Personen an und verstoßen mit der Kürzung des Existenzminimums gegen das Gesetz !


    Die Pfänden praktisch das Wohngeld und/oder ALG 2, und das dürfen sie einfach nicht. Sozialleistungen sind nicht Pfändbar.

    Zeitarbeit und Leiharbeit zielt nur zum abbau der arbeitsnehmerrechte, diese 8 € pro stunde (was sehr selten bezahlt wird), ist nichts, miest liegt die Bezahlung um die 7,32 €, wovon auch noch die Fahrtkosten zu tragen sind (selbst wenn man diese zurückbekommt, muss man in Vorkasse treten).


    Noch ein Punkt denn diese Leute da oben vergessen (in diesen fall die SB bzw Fall"manager") was zumindest für mich ein punkt ist, was zeitarbeit in ein negatives licht rückt, es gibt KEIN festgehalt ! Stundenkontos etc pp.


    Ergo hat die Firma keinen Auftrag für dich, bleibst du daheim, und wirst nicht bezahlt !


    Ne kleine Rechnung:


    7€ pro stunde, 40 Stunden Woche (is nur 37,5 stunden, da die pausen abgezogen werden) 280 € Brutto *4 = 1120€


    1120 € - 300 € Steuern = 820 €
    820 € - 350 € Miete = 470 €
    470 € hat man dann zum Leben und Andere Ausgaben wie Gez, Fahrgeld, Mehrbedarf (man ißt und trinkt ja mehr, weil man mehr verbraucht), Krankenkasse, zuzahlungen an medikamenten ( Habe Asthma Chronisch)


    Zum Fahrgeld eine Anmerkung:


    habe eine stelle angeboten bekommen seitens der Arge. TÄGLICH 19,60 € Fahrgeld mit öffentlichen Verkehrsmitteln ! 2 Stunden Anfahrtsweg, Schichtbereitschaft, Flexibilität ! das wird gefordert, für einen Stundenlohn von 7,32 €.


    Und jetzt frag ich mich sind die bescheuert??


    Falls ich dort einen Arbeitsvertrag unterschreiben muss (es ist ja nicht mehr so das man ablehnen kann, aus diesen Gründen (Stichwort: Zumutbarkeit), geh ich zum doktor un hol mir gelbe scheine, klingt vlt nach kein bock, aber auf sowas lasse ich mich nicht ein !


    Wo ist denn das Leben? wenn du freitags anfagen musst dein körper auf den schichtwechsel einzustellen und das jede woche? was ist mit freunden, familie, freundin/frau ? Wo ist das zumutbar?


    Gesundheitssystem und Rentenalter ist auch ein Witz, weswegen wird denn das Rentenalter nach oben gesetzt? udn wieso ist jede arbeit zumutbar? für das Geld? haha ist doch klar, die Damen und Herren unserer Regierung wollen dem Altern der Bevölkerung einen Riegel vorschieben, wer 40 Jahre aufen Bau Arbeitet, wird doch nicht über 75 Jahre alt, ich glaube auch nicht älter wie 70, zumindest viele, also system sieht so aus:


    Die Leute ausbeuten, arbeitnehmerrechte abbau, gesundheit ruinieren lassen, eine gesunde ausgewogene ernährung verhindern, schwerste körperliche arbeit verrichten lassen, schön in die rentenkasse einzahlen lassen, in der hoffnung das all jene früh in die kiste hüpfen !
    Zeitarbeit und Leiharbeit zielt nur zum abbau der arbeitsnehmerrechte, diese 8 € pro stunde (was sehr selten bezahlt wird), ist nichts, miest liegt die Bezahlung um die 7,32 €, wovon auch noch die Fahrtkosten zu tragen sind (selbst wenn man diese zurückbekommt, muss man in Vorkasse treten).


    Noch ein Punkt denn diese Leute da oben vergessen (in diesen fall die SB bzw Fall"manager") was zumindest für mich ein punkt ist, was zeitarbeit in ein negatives licht rückt, es gibt KEIN festgehalt ! Stundenkontos etc pp.


    Ergo hat die Firma keinen Auftrag für dich, bleibst du daheim, und wirst nicht bezahlt !


    Ne kleine Rechnung:


    7€ pro stunde, 40 Stunden Woche (is nur 37,5 stunden, da die pausen abgezogen werden) 280 € Brutto *4 = 1120€


    1120 € - 300 € Steuern = 820 €
    820 € - 350 € Miete = 470 €
    470 € hat man dann zum Leben und Andere Ausgaben wie Gez, Fahrgeld, Mehrbedarf (man ißt und trinkt ja mehr, weil man mehr verbraucht), Krankenkasse, zuzahlungen an medikamenten ( Habe Asthma Chronisch)


    Zum Fahrgeld eine Anmerkung:


    habe eine stelle angeboten bekommen seitens der Arge. TÄGLICH 19,60 € Fahrgeld mit öffentlichen Verkehrsmitteln ! 2 Stunden Anfahrtsweg, Schichtbereitschaft, Flexibilität ! das wird gefordert, für einen Stundenlohn von 7,32 €.


    Und jetzt frag ich mich sind die bescheuert??


    Falls ich dort einen Arbeitsvertrag unterschreiben muss (es ist ja nicht mehr so das man ablehnen kann, aus diesen Gründen (Stichwort: Zumutbarkeit), geh ich zum doktor un hol mir gelbe scheine, klingt vlt nach kein bock, aber auf sowas lasse ich mich nicht ein !



    Und weswegen funktioniert das bei uns in Deutschland so schön? genau weil jeder der keine arbeit hat, als sozialparasit bzw. "fauler sack" hingestelt wird, und kaum wer bereit ist sich zu wehren. 1 von 100 wehrt sich vielleicht, und bekommt am ende recht, trotzdem haben die argen bzw. jobcenter, den erfolg 99 andere abgezockt zu haben !


    Eine Zeitarbeitfirma, bekommt das 4 bis 5 fache von dem was der arbeitnehmer als stundenlohn bekommt, und wofür? das er sagt geh dahin !arbeite da ! wirste krank haste pech und die kündigung !


    Wie war es noch vor jahren? ich denk an mein opa zurück, der konnte mit seinen gehalt, seine ganze familie ernähren und ein haus bauen, und dann schau ich ihn heute an, fast blind, pflegefall, nullrunde nach der andern bei der rente, und bekommt kaum rente, und wird wohl bald inne kiste hüpfen (er ist 73 und hat sein leben lang eingezahlt, ja das ist deutsche staat !


    Und wer wundert sich jetzt noch über die perspektivlosigkeit der jugend? der kriminalitätsrate? das jeder 2 oder 3 kifft ? wenn wundert es noch, das die jugend eine null bock einstellung hat ? weil sie sieht und erkennt, das der kleine "mann" der dumme ist, der arbeiten will und sich in dieser gesellschaft nur über einen job definieren kann? es werden ghettos geschaffen in denen multikulti gelebt wird, hartz 4 bezieher in hochhäusern abgesehen von paar zeitarbeitern, das ist die realität !


    Jaaaa wow nur 3 Millionen Arbeitslose? wo sind die frührenter? wo sind die jungen mütter (mutterschutz)? wo sind die 1€ jobber? wo sind die teilnehmer an den tollen kursen, wo bücher gelesen werden (Was dann start up massnahme bedeutet)? wo tauchen schwerbehinderte auf?
    Ist es zufall, das die Arbeitslosenzahlen nicht von den statistischen budesamt veröffentlicht werden ? Wohl kaum !


    Das ganze System ist für den Arsch !

    Hallo,
    ich brauche dringend Hilfe. Ich bin ALGII Bezieher und bekomme einen Mietanteil von 307,50€ vom Landkreis bezahlt. Beim besagten Landkreis stehen noch alte Schulden in Form von Bußgeldern aus, auf die ich monatlich einen Betrag von 20,00€ abzahle die ich überweise. So jetzt habe ich vor kurzem einen Bescheid bekommen das ich in meiner Zivieldienstzeit, die vor ca 5 Jahren war, unrechtmäßig Miete nach dem Unterhaltssichrunggesetz bezogen habe nur weil ich meiner Zievildienstzeit nicht angegeben habe das ich umgezogen bin. Jetzt wollen die einen Betrag von 2500,00€ zurück fordern, die sie mir monatlich von meinem Mietanteil abziehen wollen! Der Betrag ist 50,00€ hinzu kommt aber noch das ich noch einen Eigenanteil zur Miete von 40,00€ selber tragen muß und die 20,00€ die ich schon abzahle.
    Meine Frage: dürfen die einfach meinen Mietanteil kürzen oder fält das nicht auch unter die Pfändungsfreigrenze? Ich meine wer soll denn da noch von dem bißchen Geld leben bzw. seinen weiteren Zahlungen nachkommen können? :eek:



    Mietanteil kürzen darf die Arge nicht, und ob es nach 5 Jahren zulässig ist, weiß ich auch nicht.


    Auch wenn es jetzt wieder so nach bla bla klingt. Ich würde in diesen fall echt nen anwalt aufsuchen -.-


    10 € bezahlst du für ihn, und die wirste ja haben, mit der aussicht das er argumentiert das es nciht zulässig ist (ALG ll ist schließlich existenzsicherung,und wieso sollten die das einfach so kürzen dürfen), oder zumindest den betrag für die monatlichen raten (die einbehalten werden) reduzieren kann.

    Meines Wissens darf die Miete nicht gekürzt werde, es sei denn es wohnt noch jemand in der Wohnung der bei Antragsstellung nicht dort wohnte, und du/ihr unter 25 Jahren seid (und selbst dann ist es nicht rechtens).


    Einsweilige Anordung beim Sozialgericht abgeben und beantragen:)



    Name
    Adresse
    Plz/Ort


    Sozialgericht ...
    Adresse
    Plz/Ort



    Ort/Datum





    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG zur Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


    Hiermit beantrage ich


    Name
    Adresse
    Plz/Ort


    der


    ARGE ....
    Adresse
    Plz/Ort



    im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG aufzuerlegen, mir vorläufig die mir zustehenden Leistungen nach SGB II in voller Höhe zu bewilligen.


    Mit Bescheid vom Datum hat die Antragsgegnerin meinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ablehnt (Kopie ist beigefügt).Dieser Bescheid ist rechtswidrig. Mir nach dem SGB II eindeutig zustehende Leistungen wurden nicht bewilligt.


    Begründung:


    Hier bitte Begründen wieso der bescheid die sanktion rechtswidrig ist


    Am Datum habe ich gegen den Bescheid der Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt (Kopie ist beigefügt). Es ist mir jedoch nicht möglich, die Entscheidung im regulären Widerspruchs- und Klageverfahren abzuwarten.
    Ich verfüge zur Zeit monatlich insgesamt nur über finanzielle Mittel in Höhe von 0 € Euro (entsprechende Belege sind beigefügt). Damit kann ich meinen Lebensunterhalt nicht decken und meine Miete nicht bezahlen. Die mir zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel liegen deutlich unter dem Existenzminimum, wie es im SGB II definiert wird. Da ich meine Miete nicht zahlen kann, drohen mir Mietschulden und gegebenenfalls der Verlust meiner Wohnung.
    Ich verfüge auch nicht über entsprechende Ersparnisse, mit denen ich vorübergehend meinen Lebensunterhalt bestreiten und meine Mietzahlungen sicherstellen könnte.


    (Hier kurz erläutern weswegen bei dir akute Dringlichkeit herrscht)



    Anhang:


    Widerspruch
    ALG2 Bescheid



    Dazu epfehle ich dir noch zu euren hiesigen Amtsgericht zu gehen einen Berechtigungschein zu holen und einen Anwalt aufzusuchen.


    Bei mir ist es derzit das gleiche Problem, bzw der gleiche fall, wegen 1 Bewerbung die ich nicht abgegeben haben soll, die ich aber abgab, diesen Monat ist die verhandlung, unc ih bin guter Dinge zumindest einen Teilerfolg zu erzielen.


    Wichtig alle Unterlagen bereits kopiertmit zum Sozialgericht nehmen.


    Interessant hierbei, die der Bewerbungsform, bzw das vorgegebene System, musst du die bewerbungen bei der Arge einreichen? Falls ja hat sie Beweispflicht zu tragen. Ansonsten musst du nachweisen das du sie verschickt hast mit Quittungen.


    ps: Falls du die Bewerbungen nicht eingereicht hast, behaupte du hast sie versendet bzw. wie hast du den Widerspruch begründet ?


    Hoffe das hilft dir erstmal weiter :)

    Name
    Adresse
    Plz/ort
    Kundennumer



    Arge xxx
    Adresse
    Plz/Ort



    Ort/Datum





    Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
    Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X)



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat beim Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II folgende Datenerhebungen problematisiert:


    Telefon- und E-mail-Angaben sind nicht notwendig (sondern freiwillig),
    es besteht keine Notwendigkeit, zu bescheinigen, dass ein Girokonto nicht eröffnet werden kann,
    die Angaben über den Vermieter sind nicht notwendig,
    unter III. sind nur die Daten der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erforderlich und nur der Hauptversicherte ist bei der Familienversicherung relevant,
    bei Schwangerschaft dürfen Kopien des Mutterpasses bzw. der ärztlichen Bescheinigung nicht zur Akte genommen werden,
    bei der Erhebung der Einkommensverhältnisse (VI.) sind nur die Daten der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erforderlich,
    Dasselbe gilt bei der Erhebung der Vermögensverhältnisse (VII.),
    Daten von Mitgliedern einer Verwandtengemeinschaft sind nicht zu erheben, wenn die Vermutung der Unterstützung widerlegt ist,
    beim freien Wohnrecht ist der Name der gewährenden Person unerheblich,
    es darf nicht nach dem Besitzer eines PKW gefragt werden, sondern nur nach dem Eigentümer,
    die Daten über Schenkungen sind zu begrenzen.


    Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner in den beanstandeten Punkten aufgrund der Verwendung des von Ihnen zugesandten Fragebogens bereits gemachten Angaben. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich einen entsprechenden Nachweis.



    Mit freundlichen Grüßen






    Soviel dazu :)



    Sorry, nicht aufs Datum geschaut.

    guten morgen =)


    samstag bekam ich einen brief vom landessozialgericht. ich werde ihn mal hier hineinstellen ist ziemlich interessant :D


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in dem Rechtsstreit


    xxxx ./. Arge D... Zentrum für Arbeit und Existenzsicherung


    wird die Antragsgegnerin aufgefordert, dem Gericht das STellenangebot, welches am 29.07.2008 dem Antragssteller unterbreitet sein soll nebst der nach §31 Abs. 5 i. V. m. Abs. 1 S. 1 GB ll erforderlichen rechtsbelehrung vorzulegen. Sollte ein NAchweis über die ordnungsgemäß erfolgte Rechtsfolgenbelehrung nich möglich sein, wird angeregt, den Sanktionsbescheid aufzuheben.


    Weiterhin weist das Gericht darauf hin, dass im Fall des Antragsstellers §3 31 Abs. 6 S. 3 SGB ll greift, wonach es im Ermessen des Lesitungsträgers steht, den Sanktionszeitraum auf 6 Wochen zu verkürzen. Eine Ordnungsgemäß Ermessensausübung ist weder dem Bescheid vom 31.10.2008 (Allein der Satz: "Eine verkürzung...ist nach Abwägung der in ihrem Fall vorliegenden Umstände mit dem Interesse der Allgemeinheit nicht gerechtfertigt." genügt sicherlich nicht), noch im Widerspruchsbescheid vom 17.11.2008 ersichtlich. Dabei weist das Gericht darauf hin, dass jedoch ansatzweise Ermessen erkannt wurde und ein Versuch der Ermessensausübung ersichtlich ist. so dass kein kompletter Ermessensausfall festzustellen ist. Es besteht daher noch die Möglichkeit der Nachbesserung !


    Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller, wenn er vorträgt, er habe sich beworben, damit keinen wichtigen Grund vorträgt, für den er die Beweislast zu tragen hat, sondern das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des Sanktionsbestandes in Abrede stellt. Dies hat mit einen wichtigen Grund nichts zu tun, vielmehr hat hier die Antragsgegnerin nachzuweisen, dass eine Bewerbung nicht erfolgt ist. Zwar hat der potenzielle Arbeitgeber (Fa Otto) mitgeteilt, dass der Antragssteller sich nicht beworben habe, aufgrund des vond er Antragsgegnerin vorgegebenen Systems der Bewerbungen (Vorlage bei der Antragsgegnerin zum neutralen Versand) obliegt es jedoch der Antragsgegnerin, nachzuweisen, dass eine Vorlage nicht erfolgt ist.


    Die Antragsgegnerin erhält Gelegenheit zur Stellungsnahme


    Frist: 1 Woche ab Zugang dieses Schreibens.


    Mit freundlichen Grüßen


    gez. xxxxx
    Richter am Sozialgericht

    Soo gestern war mein Termin bei der schönen Arge.


    Ein normales Gespräch, eine Akteneinsicht weil meine Akte in der Widerspruchsabteilung ist.


    stattdesen wollte meine SB eine Eingliederungsvereinbarung mit mir unterzeichnen :D


    ich fragte was passieren würde, wenn ich sie nicht unterzeichne, sie sagte: dazu sind sie verpflichtet.


    ich gab ihr daraufhin einen Fragebogen (sehr lustiger gesichtsausdruck ihrerseits ;D), sie liest und liest und am ende schriebt sie etwas für dei Geschäftsführung unserer arge das ich ein fragebogen bezüglich menschen und grundrecht eingereicht habe^^


    un nebenbei die aussage ihrerseits: Herr R. wollen sie nicht bei uns anfangen? ich entgegnete : nee das kann ich mit meinen moralischen und ethischen grundsätzen nicht vereinen ^^


    soo jetzt hab ich ca. 4 wochen rausgeholt wo die beschäftigt sind *g* wenn ich dann auch unterschreiben muss, schrieb ich unter die eingliederungverenbarung noch ein zusatz das ich mri das recht vorbehalte schadensersatz zu fordern und lege sofort nach der unterschrift widerspruch ein :D


    Eventuell klage ich auch dagegen, es ist schließlich gegen das Gundgesetz was die nette Arge da treibt .

    @ advokat doch da bekommt man eine verweigerung, es muss ein schwerwiegender sozialer grund vorliegen, oder einfach die möglichkeit in arbeit zu kommen (man muss ein jobangebot haben das man antritt) zumindest bei U 25 wird das so gehandhabt, spreche aus erfahrung.

    Der nächste Akt :D


    Mein netter Herr Anwalt, hat gestern die Klage geschrieben, und obendrein läuft noch eine einstweilige anordnung bezüglich des Rechtsschutzes.


    Die Arge hat beatragt die Klage auf Rechtschutzes abzulehnen, heute erfolgte meinie stellungsnahme mit bezug auf das Urteil des SG Oldenburgs, wo eine Sanktion inerhalb von 3 Monaten erfolgen muss. Heute habe ich die nötigen Untelagen an das Sozialgericht geschickt (per Einschreiben es soll sich ja auch lohnen )


    Mein Antrag auf Akteneinsicht läuft noch und die Zeit wird läuft für mich, 10 Tage noch dann strenge ich eine Klage wegen Unterlassung an :D


    Und mich erreichte ein Einschreiben der Arge mit einen Termin haha, besonders lustig finde ich den Vermerk:


    Sollten sie am oben genannten ermin arbeitsunfähig sein, erscheinen sie bitte am ersten Tag, an dem sie wieder arbeitsfähig sind. Ist dieser Tag ein ein Tag, an dem der Träger der Grundsicherung nicht dienstbereit ist.(z.B. Samstag, Sonntag, Feiertag) sprechen sie bitte am folgenden Werktg persönlich bei ihrem Träger vor.



    Ich habe eben einen Lachkrampf bekomen ^^


    Ich soll die Nachweise meiner Arbeitssuche mitbringen? okay die reiche am besagten Termin unten im Eingangsbereich und lasse mir den Erhalt Quittieren :D Soll die ihren fetten Arsch runter bewegen und sie sich holen :D


    Allerdings würde der Termin auch zur Akteneinsicht passen, ist die ARGE verpflichtet mir diesen Termin seperat zuzuschicken? falls nicht frage ich meinen Anwalt worauf ich achten soll. Kann mir einer von euch noch Tips dazu geben?

    Hallo Leute
    habe ein änliches problem.Mache einen eineurojob und muss mich einmal im Monat bei der BFB melden
    nun hate ich ein Termin bei meiner Arge und habe bei der BFB telefonisch abgesagt.
    Die Sachbearbeiterin understelt mir meine Eigenbemühung nicht nachzukommen.
    Und droht mir mit Sangtionen.Was kann ich gegen die Sachbearbeiterin tun zumal ich rechtzeitig abresagt habe wer kann helfen


    Mit welchen Grund hast du denn Termin dort abgesagt? Und notierst du dir deine Eigenbemühungen nicht? bzw was machst du mit den Absagen die du von den Firmen erhälst? Telefonische Bewerbungen sind unfug, du hast nix aber auch gar nichts in der Hand.

    hallo sasha, ich habe ein ähnliches problem. mir wurden für 3 monate circa 30% gestrichen,weil
    ich angeblich einen brief von der arge erhalten haben soll, auf den ich mich nicht gemeldet habe,
    ich habe aber nichts im postkasten gehabt, ich sehe täglich nach, weil ich auch hoffe, daß auf
    meine zahlreichen bewerbungen endlich mal was gutes dabei ist. wie kann ich mich gegen die arge
    wehren?die können doch nicht machen mit uns was sie wollen.dazu muß ich sagen, daß es während meines 1 euro-jobs ist, den mache ich zur zeit und es bringt sogar spaß auch wenn es nicht viel bringt.
    wäre nett wenn ich auf diese weise hilfe bekommen würde. gruß und einen schönen tag trotz HARTZ IV



    Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt, mit der Begrüundung das ich die Post nicht erhalten habe, täglich den Posteingang kontrolliere und definitiv nichts dabei war. Scheint Methode zu sein derzeit. Rate dir noch das bei ener Poststelle zu reklamieren und zu melden,kopie mitgeben lassen und mit den Widerspruch zusammen einreichen.
    Auf diese Weise wurde die Sanktion bei mir zurückgenommen.

    hallo leute


    ich habe mal ne frage,ich bekomme erst seit kurzem hartz4.da ich mich auf 2 termine nicht gemeldet habe durch eine erkältung ich lag im bett und ging nicht zum doc also somit auch keine krankmeldung .musste ich mich wieder arbeitlos melden und eine neue bewilligung stellen .diese wurde mir auch bewilligt vom 01.11 bis30.04.2009.nun bekam ich heute post das ich eine absenkung bekomme für den ersten termin 35.00 euro für den zweiten 75 euro.was ich verstehe jetzt nicht was das heisst dies ging vom 01.12 bis 28.02 2009 heist das jetzt ich bekomme nichts für den zeitraum hat man mich komplett gesperrt



    Unter 25 ?
    Wieso warst du nicht bei der Arge abgesagt bzw dir eine Krankmeldung geholt? wenn du den Termin erhalten hast?