Da ich eine 5-Zimmer-Mietwohnung habe und aus gesundheitlichen (Multiple Sklerose) und finanziellen (Privatinsolvenz) Gründen nicht umziehen kann, habe ich mich entschlossen einen Untermieter für 2 Zimmer zu suchen. Da ich mir die Wohnung nach meiner Scheidung finanziell auf Dauer nicht leisten kann gründe ich nun eine WG. Muss ich diese Mieteinnahme dann, die ich ja an meinen Vermieter weiterleite, als "Einnahme" der Insolvenzstelle melden obwohl dies nur ein "Durchlaufposten" ist????