Beiträge von schiemhund

    Erst einmal Danke für die Antwort.
    Nein das Kindergeld wird bei der Grundsicherung bei meinen Sohn nicht angerechnet.
    Der Landkreis wollte das Kindergeld abgetreten haben, aber mein Betrieb hat diese widersprochen, da ich genau angeben konnte für was das Kindergeld verbraucht wird.


    LG

    Hallo, brauche dringend Hilfe!!!!!!!!


    Mein Sohn lebt in seiner eigene Wohnung und bekommt Grundsicherung weil er behinder ist. Darüber hinaus bin ich auch noch vom Vormundschaftsgericht als seine gesetzliche Betreuerin bestellt und muss somit Ihm auch sein Geld einteilen.
    Ich bin im öffentlichen Dienst tätig als Raumpflegerin und musste über meinen Betrieb das Kindergeld für meinen Sohn beantragen und erhalte es auch. Für diese Kindergeld muss ich ja auch Stellungsnahme 1 mal im Jahr beim Vormundschaftsgericht beziehen.


    Nun meine offizielle Frage, darf die Arge das Kindergeld bei mir anrechnen?
    Ich nutze es ja nicht für mich und wie kann ich mich dann wären, denn es ist ja für mich Neuland.


    Danke für Eure Hilfe.
    LG

    Hallo, kann mir jemand helfen dringend!!!!!!!!!
    Mein Sohn zieht mit seiner Freundin zusammen, beide behindert. Mein Sohn bekommt Grundsicherung und ist vorm Stichtag 2005 aus gezogen, somit hatte er schon eine eigene Wohnung. Freundin wohnt zu Hause, ist aber alles da zu klein und nun ziehen beide zusammen. Sie bekommt keine Grundsicherung bzw. das Amt will sich weigern weil Sie noch keine 25 Jahre ist.
    Jetzt hat mein Sohn seine Bewilligung erhalten und da wurde die Grundsicherung als eheliche Gemeinschaft berechnet, ist das OK?
    Ich habe gehört das dieses erst nach 1 Jahr als eheliche Gemeinschaft gewertet werden darf.
    Erstausstattung hat er auch noch nie bekommen, hatten wir immer finanziert, besteht da ne Aussicht was zu beantragen?
    Ich hoffe mir kann da jemand helfen und ich bedanke mich jetzt schon dafür.
    LG

    Hallo, kann jemand helfen!!!!!!!!!!!


    Befinde mich in der Wohlverhaltensperiode und habe mir ein Neues Auto-Gebraucht natürlich gekauft.


    Muss ich dieses mein Treuhänder mitteilen, muss dieser den KFZ- Brief haben zur Freigabe? Erreiche Ihm leider nicht da er im Urlaub ist.


    Wäre Dankbar wenn mir jemand darauf eine Antwort geben könnte.


    LG

    Hallo,
    kann jemand helfen, denn ich hatte mal bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und nur Ärger gehabt indem der Lohn nicht stimmt, Std. wurden nicht richtig bezahlt usw.
    Nun meldete sich am Freitag die ehemalige Chefin wegen einer Stelle bei mir und ich sollte es mir überlegen ob ich die Stelle annehmen möchte, da Sie 60 KM weit wäre für mich.
    Am Samstag bekam ich dann die Stelle von der AA eines anderen Bezirkes zugesand.
    Die Stelle hatte die ehemalige Chefin schon 2 tage vorher zur AA gegeben mit meinen Daten.
    Erst einmal hätte ja die Chefin meine Daten gar nicht mit in die andere Firma nehmen dürfen, aber ist jetzt nebensächlich.
    Mir geht es darum ob ich mich auf die Stelle bewerben muss!!!!!!!!!!!
    Da es Schichtsystem ist kann ich noch nicht mal den Zug nutzen.
    Es gibt zwar Fahrgeld aber das deckt ja noch nicht mal die Kosten ab, denn das habe ich schon durch. Im gegenteil man zahlt drauf und das bei einen Stundenlohn-Zeitarbeit von 7,38€, also ausgezahlt ca. 870,00€.


    Muss ich mich auf die Stelle bewerben, oder kann ich diese Absagen, ohne irgend welche Kürzungen zu bekommen.


    Danke für Eure Hilfe

    :) Danke für Deine Antwort.
    ich kenne es auch nicht anders. Leider habe ich keine Zeugen, aber ich bin leider auch nicht ohne. Diesmal geht es morgen leider nicht so ruhig ab, dann gehe ich gleich zur Leiterin der Arge.
    Denn es ist ja ne Frechheit, bloß weil man noch arbeitet. Dann sollen die uns Wohngeld geben, aber nein die schicken einen ja zur Arge.


    Nochmals danke
    LG

    Ich verstehe hier nicht so ganz wann ihr welches Geld bekommen habt...


    Ist aber auch egal. Es ist generell so, daß das Geld immer dem Monat zugerechnet wird als Einkommen, in dem man es aufs Konto bekommt.


    Vielleicht beantwortet sich deine Frage damit von allein..


    Danke erst einmal.
    Mein Mann bekam Rückwirkend Lohn und ich Gehalt im gleichen Monat und die Arge hat immer alles zusammen gelegt.
    Also mich bekam im November Weihnachtsgeld-Ende des Monats und er bekam im Dezember am 15. Weihnahtsgeld. Und die Arge hat alles für den Monat Dezember berechnet und somit mußten wir Zurückzahlen und das ist wohl nicht OK?
    LG

    Hallo, noch ein Problem das wir haben.
    Wir haben da ein problem mit der zahlung der Arge, denn ich ahbe ein Teilzeit Job von 14,98 Std. die Woche und mein Mann bekommt Arbeitslosengeld.
    Somit bekamen wir vorigem Monat kein Geld, jedenfalls nicht zum 01.. darauf hin ging ich zur Arge und mir wurde ganz promt gesagt, Sie bekommen ja nur Aufstockend und sind ja nicht "mittellos". wir finden es eine Frechheit, denn es wurde das Geld später angewiesen und wir bekamen es erst zum 10.04.2009.


    jetzt haben wir das gleiche Problem, ich ruf am Donnerstag, 30.04.2009 an, weil wieder keine Leistung auf unserem Konto war.
    Die Frau war nett und sagte uns, das das Geld noch garnicht raus ist.
    Darauf hin erzählten wir den Sachverhalt für den Moant April. Sie sagte uns das es erst einmal eine Frechheit wäre von der Leistungsabteilung sowas zu sagen und das das Geld immer zum 01. des Monats aufs Konto sein muss.


    Ist das so korrekt?
    Danke für Ihre Hilfe.

    Hallo, kann jemand dringend helfen!!!!!!!!!
    Die Arge, sind wir der Meinung berechnen unsere Situation falsch. Mein Mann hatte immer im drauf folgenden Monat am 15. sein Gehalt bekommen (jetzt arbeitslos) und ich im öffentlichen Dienst nur 14,98 Std. tätig immer am Ende des laufenden Monats.
    Es wird daher eine Rückzahlung von uns verlangt wegen dem Weihnachtsgeld-November und dem Monat der arbeitslosigkeit meinens Mannes der er für Januar ja Rest Lohn und Arbeitslosengeld bekommen hat.
    Ich finde das für den Monat November falsch berechnet wurde, da für beide der gleiche Monat zu grunde gelegt wurde.
    Danke für Eure Hilfe

    :)Danke für die Antwort.
    Die Arge ist sauer, denn eigendlich läuft ein Verfahren übers Sozial-Gericht. Im ersten Halbjahr 2005 wohnten noch unsere Kinder bei uns, da wurde die Miete falsch gezahlt. Dann mußten wir umziehen durch auszug der Kinder und hatten keine passende Wohnung gefunden nur über ein Markler und die Courtage muss die Arge zurück zahlen dafür gibt es ein Urteil.
    Diese hatte unser Anwalt beim Greicht eingereicht und der Richter verlangte eine Vergleichszahlung. Nun kam ja die Arge der Überprüfungsantrag zugute.


    Wir haben ja nur für 2007 eine Steuerrückzahlung und die haben auch nicht wir , sondern unser Treuhänder denn wir haben Private-Insolvenz und das weiss auch die Arge.


    Die ganze Berechnung der Arge ist falsch, schon der Freibetrag den man abgezogen bekommt wurde zu niedrig berechnet. Der wurde vom Netto abgerechnet und nicht vom Brutto.


    Dann hat die Arge Urlaubs oder Weihnachtsgeld für den laufenden Moant berchnet und wir mußten Zurückzahlen. Sie hätten es aufs Jahr Berchnen müssen.


    Gruss

    Hallo,
    kann jemand helfen brauche Dringend Rat bzw. Antwort. Unsere Leistung wurde eingestellt, da mein Mann Fahrgeld von der Zeitarbeitsfirma erhält.
    Wir hatten kein Widerspruch eingelegt, da wir es als Rechtens ansahen bloss dann hat uns jemand gesagt das es seid dem 01.01.2008 eine Änderung gibt, die besagt das vom Regelsatz-50%, was darüber ist darf die Arge nur abziehen.
    darauf hin stellten wir ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB X.
    Wir bekamen eine Reaktion zurück , indem es hieß das wir von 2004-2007 unsere Einkommensbscheide hinterlegen möchten.
    Warum? Mein Mann war bis 2007 arbeitslos gewesen und ich hatte nur eine haltags Stelle. Es ging ja auch nur um unseren Einstellungsbescheid vom 23.07.2008.
    Denn es kann ja nicht sein das man wenn man arbeitet weniger Geld hat wie die zu Hause sitzen.


    Danke für Eure Hilfe.


    MfG

    Hallo,


    ich habe eine Frage und zwar haben wir ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB X gestellt. mein Mann arbeitet aber erst seid 26.03.2007 wieder, leider war er vorher 4 Jahre arbeitslos.


    Wir hatten versäumt "Widerspruch " zu stellen, darum der Antrag wegen Überprüfung . Nun will das Amt aber von uns von 2004-2007 die Einkommensbescheide haben.


    Was soll das eigendlich, denn die haben von mein Betrieb eine Jahresbescheinigung erhalten und immer der Arge übergeben, arbeite 15 Std. die Woche im öffendlichen Dienst, seid 2002. Lohnbescheinigungen wurden auch jeden Monat von uns belegt bei der Arge.
    Die Überprüfung wurde von uns begründet mit dem Aufhebungsbescheid vom 23.07.2008


    Wegen Fahrgeld vom Arbeitgeber wurde die Leistung eingestellt. Mit Fahrgeld hat mein Mann aber nur 1100,00€- Zeitarbeit und das im Schichtsystem.


    Hat die Arge das Recht dazu von 2004 an die Unterlagen nochmals zu verlangen?
    Wer kann helfen.
    Danke