Beiträge von blacky8377

    Liebe Forummitglieder, meine mir zustehenden 3 Wochen Ortsabwesenheit habe ich in diesem Jahr bereits ausgeschöpft.Nun müßte ich aber demnächst in einer dringenden Familienangelegenheit nochmals verreisen.Ich bin bereits 58 jahre alt und habe im SGB II gelesen,daß unter bestimmten Vorraussetzungen für diese Altersgruppe eine Ortsabwesenheit bis zu 17 Wochen im Kalenderjahr genehmigt werden kann.Wie soll ich vorgehen? einfach anrufen und mein Problem darlegen? und hoffen,daß es genehmigt wird.Oder besser keine schlafenden Hunde wecken und einfach stillschweigend verreisen?
    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

    Liebe Forummitglieder,meine mir zustehenden 3 Wochen Ortsabwesenheit in diesem Kalenderjahr habe ich bereits ausgeschöpft.Nun ist es aber so,in einer dringenden unaufschiebbaren Familienangelegenheit müßte ich in kürze noch mal verreisen.Ich bin bereits 58 jahre alt und habe gelesen,daß ab diesem Alter unter bestimmten Vorraussetzungen eine Ortsabwesenheit bis zu 17 Kalenderwochen gewährt werden kann.Wie habe ich nun vorzugehen? Vielen Dank für hifreiche Antworten.

    Im nächsten Jahr bekomme ich meine Lebensversicherung ausgezahlt.Meine Frage ist ,kann mir die Arge HartzIV streichen und verlangen,daß ich erst die Lebensversicherung aufbrauchen muß ehe ich wieder b
    erechtigt bin?
    Vielen Dank

    Hallo, muß demnächst meinen Weiterbewilligungsantrag einrechen.Meine Frage ist: muß ich den persönlich abgeben oder kann ich ihn per Post schicken? was muß ich noch einreichen zb. Kontoauszüge usw? weiß das jemand genau?
    Vielen Dank

    Ich beziehe HartzIV und möchte bitte wissen ob die Arbeitsagentur und das Finanzamt berechtigt sind von Zeit zu Zeit mein Konto zu überprüfen? Vielen Dank LG Renate

    In 2 Jahren bekomme ich meine Lebensversicherung ausgezahlt. Da man ja pro Lebensjahr einen Freibetrag von 150,-Euro hat kann mir das Amt die Hartz IV Leistung nicht kürzen??!!! oder etwa doch. Bin mir nicht 100%ig sicher vielleicht hat jemand ne kompetente Antwort für mich.Vielen Dank

    Hallo,laut meiner Betriebskostenabrechnung vom Jahr 2007 habe ich ein Guthaben von 210,-€ welches ich zurückzahlen muß.Meine Frage,kann mir die Arbeitsagentur auf Grund des Guthabens in Zukunft die Leistung kürzen? Über kompetente Antworten würde ich mich freuen.