Beiträge von Pinky13

    Hallo!
    Bisher habe ich für jede Bewerbung, egal ob als Brief oder Mail 5€ bekommen. Heute erhalten ich einen Bescheid und bekomme mitmal für die Mail Bewerbungen nur 1€j. Ohne Erklärung, Begründung irgendwas. Als ich anrief wurde mir erzählt, das läge im auge des Vermittlers. Darf der denn machen, was er will? Ich denke, 5€ stehen fest. Wer hat Recht? Mit welcher Begründung kann ich dagegen vorgehen? Danke
    Pinky

    Hallo!


    Ist das Jobcenter grundsätzlich zur schriftlichen Abgabe verbindlicher Auskünfte verpflichtet?


    Am Telefon bekam ich zu hören "weiß ich nicht".


    Schriftlich bekam ich auf meine Frage nach einem Autowechsel machen Sie sich doch in der einschlägigen Rechtsprechung und im Gesetz schlau, eine verbindliche Auskunft kann ich nicht geben.


    Was soll denn das? Wenn ich das Auto habe udn es ist zu "Wertvoll" oder es ist nicht okay, dass ich den Verkaufserlös für meinen alten meine Eltern für ihr Auto gebe, dann wissen die es mitmal ganz schnell.


    Und wenn sie verpflichtet sind, was ich glaube, wo steht das dann?


    Danke
    Pinky

    Hallo Argamennon!


    Also ich habe A einen Minijob, habe b in der Lohnbuchhaltung gearbeitet. DAher weiß ich, wovon ich schreibe.


    Obwohl der Arbeitgeber an die Knappschaft Krankenversicherung bezahlt, bist Du nicht Krankenversichtert.


    Bzgl. Der Rentenversicherung irren Jana sowie auch Schrader. Du erwirbst dennoch kleine Antwartschaftten, die auf auf dem Rentenverlauf der Deutschen Rentenversicherung Bund siehst. Natürlich kannst Du den Beitrag selber aufstocken, um den vollen Rentensatz zu erhalten auf den Minijob
    Pinky

    @ Melitta
    Also ich bin alleine, habe ein Haus mit 85 m² dafüar erhalte ich die Betriebskosten. Das kostet die auch nur 217 € mtl im Gegensatz zur Miete, die sie mir bis 360 € bezahlen müßten.


    Aber Dein Haus ist definitiv zu groß. Aber Du hast doch vor dem Erbe schon von Hartz IV gelebt, da hättest Du Dich doch eigentlich schon mit dem ganzen Thema auseinandersetzen müssen.


    Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du das Haus mit Deiner Schwester geerbt und sie dann ausgezahlt. Und genau das war der Fehler. Davor hättest Du Dich bei der Arge nach der angemessenen Größe erkundigen müssen, nicht hinterher.


    sorry, aber das war unüberlegt. Wie schreibst Du "zwar pleite aber Hausbesitzer". Man kann doch nicht erst wie ein Kind sagen, ich will das Haus haben und dann sagen "oh das kostet ja auch Geld da zu wohnen das hab ich ja nicht mehr".


    Am schlausten wäre es gewesen, mit Deiner Schwester dort zu wohnen. Dann hättet Ihr mti dem dazu geerbten Geld das Haus irgendwie geteilt, dass es zwei Hälften hat. Dann hätte Deine eine angemessene Größe gehabt. Vielleicht kannst Du sie jetzt noch dazu überreden dies zu tun und ihr die Hälfte zu vermieten.


    Wie Lirafe schon schreibt, die wollen alles wissen, was in den letzten Jahren als Vermögen da war. Und wenn die dann sehen, Du hast das Geld erst ausgegeben um das Haus komplett zu kaufen und hast nun kein Geld mehr, sehe ich leider schwarz. Zumal Du ja bereits vorher arbeitslos warst und wußtest, dass Du nach der Verwertung des Geldes weider von Hartz leben mußt. tut mir leid, da sehe ich keine Chancen.


    Und zum NIeßbrauch: der bringt Dir gar nichts. Der bedeutet nur, dass der Nießbraucher da umsonst wohnen kann und alle Früchte aus dem Objekt ziehen kann zB vermieten und das geld behalten, oder die Ernte aus einem Feld das zum Haus gehört verkaufen darf öä. Macht man eigentlich nur aus steuergründen, wenn Oma das Haus schon vererbt aber dort bis zu ihrem seelig Ende wohnen bleiben darf/will.


    Leider keine guten Aussichten. So bitter es klingt: umbauen und vermieten oder verkaufen.


    Pinky

    Hallo HOrst!
    Warum greifst Du mich so an? Ich bin kein Vollidiot! Bisher habe ich alle Widersprüche ob wegen Reparatur der Heizung, Anerkennung des anteiligen Stroms für Hausnummerleuchte und Heizung, Übernahme der Materialkosten bei der Heizungswartung usw. durchgekommen, Kann also nicht so dumm sein.


    Ne nette Antwort hätte es auch getan.


    Was willst Du denn machen, wenn du so jemanden dran hast? Jedes Gespräch wird im PC bei denen protokolliert. Ich reiße da lieber nicht meine Fresse auf sondern bin nett.


    Und was habe ich als Schlauchen getan??? Schriftlich um eine rechtsverbindliche Auskunft gebeten und den Fall geschildert. DAzu sind die nämlich verplichtet. Wollte hier nur vorher wissen, ob meine Auffassung richtig ist.


    Du hast mir leider gar nicht geholfen, mich nur angegriffen und blaba geschrieben. Verarschen kann ich mich selber. Richtig. Dazu brauche ich Dich wirklich nicht.
    Pinky

    Hallo allerseits!


    Ich habe mal eine Frage zum Thema angemessenes KFZ.


    Es stand ja hier ein auto bis ca. 7.500 € ist angemessen. Gilt das bei Eintritt in Hartz? Was ist, wenn man während des Bezugs ein Auto kauft?


    Konkret: Mein Renault ist 8 Jahre alt, 171000 km und zig Macken, bleibt öfter liegen, Bremsen bleiben fest, Tür klemmt nach Unfall, Lenkung ist bei Kälte fest man muß erst im Stand drehen usw. Schätze Wert vielleicht noch 800-1000€.


    Nun wollen meine eltern sich ein neues Auto kaufen und mir ihren corsa -wird jetzt im August 4, 40.000 km Wert ca. 6000€- zu dem Preis verkaufen, den ich für mein auto noch erhalte.


    Gilt als Wert für das Auto dann der Preis den ich bezahlt habe, oder der, den er tatsächlich Wert ist? Ich meine er ist ja nicht über 7500€ wert und ich habe ja diesen Betrag den er wert wäre auch nicht bezahlt (NIcht das das Amt dann fragt, wo das Geld her war). Meine Eltern würden dann mit mir einen richtigen Kaufvertrag machen.


    Ist es dann so für das Amt okay?
    Ich hoffe ja, denn
    1. Habe ich ja keinen Gewinn aus meinem Wagen, da ich das Geld ja gleich weitergebe
    2. Habe ich nichts aussgegeben wo die fragen könnten, wo es herkommt. Praktisch sind die Autos ja nur getauscht.
    3. Hat der neue keinen Wert über 7.500


    Aber man weiß ja bei denen nie. Nicth das die sagen, toll sie haben 1000 für ihren erhalten, 6000 ist der neue Wert. Dann verkaufen sie den mal und leben von den 7000 1,5 Jahre.


    Kann mir da jemand helfen? Auskunft vom Callcenter: Weiß ich nicht. Machen Sie einfach den Wechsel dann werden Sie sehen, wie das Amt entscheidet :confused: Wollen die mich verarschen? Dann wissten die ne Antwort, wenn das Kind im Brunnen ist?


    Danke Euch schon mal
    PInky

    Hallo Silbermoon!


    Ich hatte früher auch zwei Pferde. Bei Alg I habe ich dann das erste verkauft, bei Hartz IV bzw etwas davor, da ich ja gute neue Besitzer wollte, das zweite.


    Ich darf ihn so oft ich will noch umsonst reiten gegen ausmisten und Pflege aller vier PFerde die dort stehen. Das ist doch super für mich. Ich habe ihn wie mein Pferd nur ohne Kosten.


    Wäre das nicht was für Deine Freundin? wo ein Wille ist, ist ein Weg. Sie muß nicht an den erstbesten verkaufen!


    Und Pferde kosten wirklich Geld, est ist mit dem Unterstellen nicht getan: Hufschmied, Tierarzt usw.Ich kann schon verstehen, das das nicht geduldet wird. Und vom Hartz geht das auch nicht. Warum erhält sie das überhaupt, wenn ihr Mann arbeitet???
    Pinky

    Danke Dir Jajale.


    siehe aber URteil L7 AS 62/08 Landessoziealgericht Nordrhein-W.


    Ferner: Ich habe keine Ersparnisse, man darf doch aber eine bestimmte Summe haben. Kann ich das nicht als Ersparnisse werten?


    Wie wird es ggf angerechnet? Also nur 1 Monat kein Geld oder die Summe durch den mtl. Hartz Bezug geteilt und soviele Monate kein Geld.


    Danke
    Pinky

    Hallo!
    Ich habe bis 14.3.08 Hartz IV gekriegt vom 15.3.-31.12.08 habe ich gearbeitet. Seit 1.1.09 wieder Hartz. Somit kriege ich aus 08 und durch denVerslustvortrag von 07 eine Steuererstattung.


    Hier stand schon öfters, das wird angerechnet.:mad: Dabei ist das ja mein Geld!


    Nun meine Fragen:
    1. Wie wird es angerechnet? So lange 0 Hartz bis der Betrag auf Hartz umgerechnet "abgelebt" ist?
    2. Ich schulde verschiedenen Leuten Geld. Somit ist ein Großteil schon verplant. Was ist, wenn ich das Geld gleich vom Finanzamt auf das Konto meiner Freundin schicken lasse und sie mit mir rückwirkend in passender Höhe einen Kreditvertag macht? Der kann ja aus dem Zeitraum sein, wo ich gearbeitet habe. DA hatte ich ja an Hartz IV Bezug gar nciht gedacht und muß ja jetzt meiner Verpflichtung nachkommen. Ich habe ihr dann also das Steuerguthaben als Sicherheit direkt zugesagt. Wäre das okay, oder sieht da jemand Probleme?:confused: Tauscht sich das JObcenter miit dem Finanzamt aus?
    Ich hatte ein Urteil gefunden, wo das mit einem Darlehen von Verwandten okay war


    Vielen Dank für Eure Antworte im voraus
    Pinky:)

    Ich verstehe Deine Sorgen auch nicht. In Berlin kriegst Du als SIngle ne Wohnung bis 360 € warm und eben den Regelsatz von 351,- macht zusammen bis 711€. DA bist Du doch drüber. Und wenn es zu Hause so schlecht ist, warum ziehst du nciht aus? Und 300 € alleine für Essen ist der Hammer! Ich habe 55 € nach Abzug der Festkosten (ja wenn man nciht bei Eltern wohnt zahlt man diverse Versicherungen wie Hausrat, Privathaftpflicht usw) und hole ein Großteil meines Essens von der Tafel. Dann gehe ich noch für die erlabuten 100 € putzen. Also glaube nicht, dass Dir Hartz mehr bringt. Ich würde jetzt auf jeden Fall ausziehen. Und was immer Nägelmachen ist, das Geld kannst Du sparen und ob ein Auto sein muß, ist dann auch die Frage. Oder versichere es auf jemand anderes als Zweitwagen. Da sparst D ordentlich.
    Pinky

    am 1.3. läuft der vertrag am 2.3. gehe ich hin, sorry.


    Ich wollte das ja gerade nicht schnell beim Bearbeiter haben, weil ich die Gefahr wegen der laufenden Anträge (Bewerbugnskosten, Brennerwartung und Widerspruch wg. NIchtübernahme Heizungsreparatur) sehe, dass die die dann alles ablehnen und sagen, ich soll selber zahlen.


    Nochmal die Fragen:
    1. Wenn ich die Arbeitsaufnahme ein paar Tage später melde, ist das okay?
    2. Ist es meine Sache, auf welchem Weg ich das mache?
    3. Können die wärhend des Hartz Bezuges angefallene Zahlungen die noch ausstehen wegen der ARbiet versagen? Sind nur 25 Std


    Danke Pinky

    Hallo Ihr!


    Ich nehme am 1.3., so denn alles klappt ich soll da utnerschreiben udn gleich loslegen, eine neue Arbeit an. Ich bin ja verpflichtet, das sofort dem Amt zu melden.


    Ist es vorgeschrieben, auf welchem Weg ich das melde also per Post, Brief da einstecken, Selber melden oder Mail an den Vermittler?


    Ich frage deshalb so blöd, weil noch ein Widerspruch läuft und eine Rechnung eingereicht ist die beide im Hartz IV Zeitraum entstanden. WEnn ich ne Mail schicke, hat der Vermittler das sofort. Stecke ich einen Brief da direkt ein, dauert es meist ca. 10 Tage bis das beim Bearbeiter ist. Weiß nicht warum, ist hier aber so. DA ich Bedenken habe, dass die meine Ansprüche wenn ich arbeite erstmal ablehnen und sagen ich soll selber zahlen, da ich ja jetzt Geld verdiene, würde ich lieber einen Brief unten einstecken, damit ich noch 10 Tage Luft habe und die HOffnung, dass bis dahin die Rechnungen (Brennerwartung und Heizugnsreparatur wo der Widerspruch läuft) sowie meine Bewerbungskosten bezahlt sind. Und ich dann da nicht extra Strreß habe.


    Wäre also unten da direkt in den Kasten stecken am 2.3. okay, rechtzeitig und gibt keine Nachteile für mich?


    Danke euch
    Pinky

    :cool:Hallo allerseits!
    Ich habe schon wieder eine Frage, die sich aus meiner Arbeitsaufnahme ergibt:


    Ich habe am 3.2. die Brennerwartung und Kesselreinigung (eigenes Haus) durchführen lassen. Die Rechnung kam am 26.02.09. Habe sie heute gleich persönlich abgegeben. Die Kostenübernahme hierfür steht im Bescheid expliziert aufgeführt, da der Betrag direkt an die Firma geht.


    Nun fange ich aber Montag an zu arbeiten. Müssen die dann auf jeden Fall zahlen, da die Arbeiten ja während Hartz IV entstanden oder sagen die prima, nun haben Sie ja Geld (ich kriege das erste Gehalt auch erst am 1.4.) zahlen Sie mal schön selber?


    Und wenn die zahlen müssen, was ich eigentlich glaube, wo steht das begründet, falls die sich mal wieder vor einer Zahlung drücken wollen?


    Danke Euch
    Petra;)

    Strom wird grundsätzlich nicht von der ARGe übernommen! Hast Du denn einen Anbieter für beides? WEnn Du über Gas Heizung und Warmwasser hast, wird von dem Gas noch ein Anteil für das Warmwasser abgezogen. Der der über STrom Warmwasser hat kriegt das ja auch nicht bezahlt.
    Guthaben für vom Amt bezahlte Abschläge, können die natürlich abziehen. Wenn es sich um Strom handelt, für den Du ja kein Geld extra kriegst (in der Regelleistung enthalten) Steht Dir das Guthaben zu.
    Pinky

    Danke für Eure Antworten. Ich habe eben den Anruf erhalten, und kann ab Montag arbeiten. Sind zwar nur 25 Std/W aber ich habe die Arge von der Backe.


    Die Rechnung von der Heizungsfirma ist jetzt von meinen Eltern erstmal als Verauslagung bezahlt worden( wie soll ich vom REgelsatz 288 an Reparatur zahlen?) damit ich mit mit der Firma keinen Ärger habe. Das weiß die Arge natürlich nicht udn ich habe dem Widerspruch auch die 1. Mahnung der Heizungsfirma beigefügt. Meine Eltern wollen das Geld ja natürlich wiederhaben.


    Ihr seht also gute Chancen, sowohl dass die die Reparatur grundsätzlich bezahlen müssen als KdU als auch, dass die NOCH zahlen müssen (Rep. war im Januar), obwohl ich ab 1.3. arbeite? Wäre ja super.


    DAnke
    Pinky:)

    :)Hallo allerseits!
    Kann mir jemand helfen?Ich habe ein Eigenheim, bekomme also nur die Betriebskosten. Nun hatte ich eine Heizungsrerparatur, die die Arge nicht übernehmen wollte. Ich habe - orientiert an dem was hier stand mit Gleichheit, und das das zu den KDU gehört - Widerspruch eingelegt.


    Nun kann ich eventuell, erfahre ich die Tage, einen Job erhalten.


    Bleibt dann der Widerspruch bestehen, muss die ARge noch entscheiden und ggf zahlen, da der Anspruch mir ja zu Harzt IV Zeiten zustand, oder die Jobaufnahme wenn möglich noch etwas verzögern, weil die sonst sagen, jetzt arbeiten sie ja, nun können sie die Rechnunge selber bezahlen?


    Wäre nett, wenn jemand antowrtet.


    danke schon mal
    Pinky

    Also in Berlin übernimmt das Gesundheitsamt Deines Wohnbezirkes die KOsten für die Pille. DA mußt Du mit Deinem Hartz Bescheid hin und die sagen Dir dann, wie es weitergeht. In anderen Bundesländern soll das wohl das Sozialamt übernehmen. Ich wohne in Berlin, bei mir hat es geklappt.


    Weiterer Tip: Da ich seit drei Jahrenviel zu früh in den Wechseljahren bin, bekomme ich Hormontabletten, die gleichzeitig verhüten. Diese kriege ich verchrieben und zahle für drei MOnate nur 5 € zu. Da die (ich weiß nicht, ob ich hier nen NAmen nennen darf) auch gegen Hautunreinheiten, Haarausfall uä sind, einfach m al mit der Frauenärztin reden, ob die nicht einfach eine entsprechende DIagnose stellt und das jRezept ausstellt.
    Pinky