Beiträge von Calimero

    Mit eigenem Mietvertrag könnte dein Sohn BAB beantragen. Das ist der Vorteil. Allerdings wird er dann auch Miete, Strom, Versicherungen usw. von seinem Einkommen bezahlen müssen, oder?


    Eure Miete sinkt dann sicherlich entsprechend, andererseits würde dann das Jobcenter ja auch nur von der Angemessenheit für 3 Personen ausgehen.


    ich danke für deine Ausführungen

    sag ich doch, es geht den hartz4ern in diesem unserem lande gut. wer was anderes behauptet, der lügt!



    Lieber lacki,


    da sieht man mal wieder die Engstirnigkeit mancher Leute.


    Harz4 bezieher = Assi und schon immer Assi und faul gewesen, Frau hat fettige Haare, Mann sitzt mit Pulle-Bier besoffen vorm Ferseher. Beide verfügen über 0 Bildung.


    Lieber Lacki,
    es gibt tatsächlich Harz4 / Alg2- Empfänger die viele Jahre Selbstständig waren, einem schweren, unverschuldeten Unfall hatten und nach mehreren monaten Krankenhausaufenthalt, deren Betrieb Insolvens ging.


    Wohlbemerkt der Betrieb.


    Es gibt auch Führungskräfte die nach Insolvens der Arbeitgeber;- 12/24 monate Später ins Alg2 rutschen.


    Ergo, wir haben vor dem Erhalt von Alg2 bereits ein gewisses Vermögen gehabt, das auch angerechnet wurde und einen Teil der dem
    Schonbetrag unterliegt.


    Komm mir also nicht mit "euch gehts zu gut". Alg2 bezieher die diesen "Vorteil" nicht haben, kämpfen monatlich ums überleben.
    Meine Aufgabe ist es meine Fam. im Vorfeld davor zu schützen; sich bestmöglich über alle bestehenden Möglichkeiten zu Informieren um
    einer Privaten Insolvens zu entgehen.


    An Menschen wie Du einer zu sein scheinst, Engstirnig, neidvoll, und vorverurteilend geht unser Land zu Grunde, nicht an den Alg2 Empfängern.


    Hier suchen Menschen Hilfe und kein schwachsinniges Gelaber ......

    Die obere Wohung hat einen eigenen Eingang und war eine eigenständige Wohnung.


    Es ist ein altes 1960 gebautes 3+1 Fam. Haus. Es hat einen eigenen Treppenfluhr. Unten wohnt mein Schwager, in der Einliegerwohnung unten rechts meine Oma, 1 Etage wohnen wir, 2 Etage mein Sohn.


    Wir haben den Eingang zur 2.Etage entfernt und den Hausfluhr(Treppenhaus) an der ersten Etage abgetrennt. Eine RÜckrüstung wäre überhaupt kein Probl.


    Einen seperaten Mietvertrag zu erstellen ist kein Probl.


    Und die 2.Etage verfügt über eigenen Wasser und Stromzähler.

    Hallo,
    ich habe dieses Thema auch hier eingestellt weil es sehr Komplex ist.


    Ich habe einige Fagen an die Profis unter euch.


    Wir, BG, 2 Erwachsene, 2 Kinder 4 u. 17.


    Wir bewohnen eine genehmigte Wohnung 97qm, 550,00€ kalt + 120,00€ Nebenkosten+ 138,00 Heizung mtl.
    Unsere Wohnung ist eine Wohnung über 2 Eagen (Früher waren es 2 Wohungen) Unser Sohn 17j bewohnt die obere Etage 2. Zimmer, Bad ca.
    25qm.


    Unser Sohn wird seine Ausbildung im Jahr 2013 beginnen und im 1 Ausbildungsjahr 550,00€netto verdienen.



    Frage1.
    Kann der JC nach beginn der Ausbildung verlagen, das wir in eine "Angemessene Wohnung" umziehen. In der BG wären ja dann nurnoch
    3 Personen (2Erwachsene, 1Kind). Also nurnoch Anspruch auf knapp 75qm. Oder wird der bewilligte Mietzuschuss einfach um den
    Anteil meines Sohnes gekürzt? Wie verhält es sich mit den Nebenkosten+ Heizungsbedarf?


    Ich könnte jedoch die obere Etage wieder als eigenständige Wohnung umgestalten, die mein Sohn vom Vermieter mietet. Wir Hätten dann knapp 75 qm für 3 Personen und die Wohung wäre wieder "angemesen".


    Frage2.
    Ist dies sinvoll? Kann mein Sohn in dem Fall der Trennung der Wohnungen Beihilfen beantragen? Wenn ja, welche? Und in
    welchem Umfang? Wir leben in NRW.


    Wir beziehen momentan 1627,00€ Alg2 lt. Bescheid.


    Frage3.
    Was wird uns genau gekürzt; nach beginn der Ausbildung unseres Sohnes.


    Meine Frau bekommt das Kindergeld auf Ihr Konto, es wird ja als Einkommen angerechnet.


    Frage 4.
    Hat meine frau nicht auch einen Freibetrag der Anrechnungsfrei bleibt. Bis jetzt wird das gesamte Kindergeld als Einkommen gewertet.


    Wir möchten unseren Sohn ein vernünftigen Start ins Berufsleben ermöglichen, möglichst ohne Ihm Geld von seiner Ausbildungsvergütung
    abnehmen zu müssen. Mir ist klar das auch er lernen muss das das Leben Geld kostet. Aber leben soll er auch .........


    Wir besitzen 2 Autos, mein Sohn wird sich auch ein Auto 2013 anschaffen, wie wird dies bewertet?


    Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe

    Hallo,
    ich habe einige Fagen an die Profis unter euch.


    Wir, BG, 2 Erwachsene, 2 Kinder 4 u. 17.


    Wir bewohnen eine genehmigte Wohnung 97qm, 550,00€ kalt + 120,00€ Nebenkosten+ 138,00 Heizung mtl.
    Unsere Wohnung ist eine Wohnung über 2 Eagen (Früher waren es 2 Wohungen) Unser Sohn 17j bewohnt die obere Etage 2. Zimmer, Bad ca.
    25qm.


    Unser Sohn wird seine Ausbildung im Jahr 2013 beginnen und im 1 Ausbildungsjahr 550,00€netto verdienen.



    Frage1.
    Kann der JC nach beginn der Ausbildung verlagen, das wir in eine "Angemessene Wohnung" umziehen. In der BG wären ja dann nurnoch
    3 Personen (2Erwachsene, 1Kind). Also nurnoch Anspruch auf knapp 75qm. Oder wird der bewilligte Mietzuschuss einfach um den
    Anteil meines Sohnes gekürzt? Wie verhält es sich mit den Nebenkosten+ Heizungsbedarf?


    Ich könnte jedoch die obere Etage wieder als eigenständige Wohnung umgestalten, die mein Sohn vom Vermieter mietet. Wir Hätten dann knapp 75 qm für 3 Personen und die Wohung wäre wieder "angemesen".


    Frage2.
    Ist dies sinvoll? Kann mein Sohn in dem Fall der Trennung der Wohnungen Beihilfen beantragen? Wenn ja, welche? Und in
    welchem Umfang? Wir leben in NRW.


    Wir beziehen momentan 1627,00€ Alg2 lt. Bescheid.


    Frage3.
    Was wird uns genau gekürzt; nach beginn der Ausbildung unseres Sohnes.


    Meine Frau bekommt das Kindergeld auf Ihr Konto, es wird ja als Einkommen angerechnet.


    Frage 4.
    Hat meine frau nicht auch einen Freibetrag der Anrechnungsfrei bleibt. Bis jetzt wird das gesamte Kindergeld als Einkommen gewertet.


    Wir möchten unseren Sohn ein vernünftigen Start ins Berufsleben ermöglichen, möglichst ohne Ihm Geld von seiner Ausbildungsvergütung
    abnehmen zu müssen. Mir ist klar das auch er lernen muss das das Leben Geld kostet. Aber leben soll er auch .........


    Wir besitzen 2 Autos, mein Sohn wird sich auch ein Auto 2013 anschaffen, wie wird dies bewertet?


    Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe

    Folgende Fakten:


    Im Dezember 2008 Kündigte unser damaliger Vermieter auf Eigenbedarf unsere (seit 2000) bewohnte Wohnung. (2. Familienhaus).


    Im Februar 2009 zogen wir mit Genemigung der Arge in unsere "neue" Wohnung. Die Wohnung war frisch renoviert. Im September 2009 mussten wir starken Schwarzschimmelbefall im Kinderzimmer und Schlafzimmer feststellen. Nach Rücksprache des Vormieters war gerade das der Grund des Auszugs.


    Diverse Gutachten und Rechtstreite wurden vom Vormieter geführt. Ergebniss ist ein Baumangel des der vermieter NICHT beseitigen will.


    Also soweit so gut


    Wir teilen der Arge die Mietmängel mit und schlugen eine Mietkürzung vor.
    Daraufhin bekamen wir einen hausbesuch seitens der Sachbearbeiterin und einer 2. Person (unbekannt).
    4 wochen ohne Ergebnis.


    Da sich seitens der Arge nichts getan hat, haben meine frau und ich uns um andere Wohnräume gekümmert. Zumal unser Kinderarzt starke bedenken geäussert hat weiterhin die Räume unabhängig von der Mietkürzung zu bewohnen.


    Siehe da, wir haben eine neue Wohung gefunden. Ebenso gross wie die "alte" und bis auf den letzten Cent genauso teuer.


    Unsere Sachberabeitering teilte uns nach abgabe der Vermieterbescheinigung und Antrag auf Wohnraumwechsel mit, das die "neue" Wohnung berücksichtigt werden könne.


    Diese Wohnung muss allerdings renoviert werden. Also wieder ein Gespräch mit der Sachbearb.


    Jetzt der Hammer, die Wohnung sei genemigungsfähig, man stimme dem Umzug jedoch nicht zu.
    Würde aber im Fall des nichtgenehmigten Umzugs ein Darlehen für die Umzugskosten und Renovierungen i.H.v 1000€ zu 75€ Raten anbieten.


    Schön dachte ich, zugestimmt geld bekommen angefangen zu renovieren.


    Jetzt teil die Arge jedoch mit das wir in eine nichtgenehmigte Wohnung umgezogen seien und somit keinen Anspruch auf die Übernahme der vollen Nebenkosten haben. Es werde nur die Höhe der nebenkosten der "alten" Wohnung übernommen. Insbesondere geht es um Heizkosten diese waren in der "alten " Wohnung mit 60€ monatlich angegeben wir hatten eine Nachzahlung von 290€. Für die "neue" Wohnung würde man nicht für Heizkostennachzahlungen aufkommen ....da der UMZUG nicht genehmigt worden sei.


    vielen Dank für eure geduld.................


    könnt Ihr helfen???? Tipps oder weiteres??


    Achso wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten^^

    Hallo,
    Kurze vorstellung, ich bin 35, meine Frau 36 (schwanger im 4 mon), wir haben einen 11Jährigen Sohn und einen Hund.


    Nach 12 Jahren Mietzeit kündigte uns unser Vermieter ohne Angabe von Gründen nach §573a, da 2 Familienhaus.


    Da wir augenblicklich in der Privatinsolvens sind bzw. die Ev. abgegeben haben stellt sich die Wohnungssuche als unglaublich schwehr bzw. unmöglich heraus. Kein Markler akzeptiert uns.
    Endlich nach 5 monaten einen Vermieter gefunden der uns als Mieter nehmen würde, lehnt die Arge die Wohnung ab. Begründung Wohnug ist 16,78€ zu teuer. ???!!!!!


    Sollte es jetzt zur Räumung unserer Wohnung kommen, wer übernimmt die Kosten ??? Der Mietspiegel bei uns und in der Umgebung ist viel teuer als von der Arge veranschlagt. Beispiel: Sozialerbrennpunkt bei uns (Hochhaus) qm/preis 4,50€. Normale Wohnungen liegen bei 6,50€ gehobene bei 9,00€ /qm. Arge Höchstsatz im Ennepe-Ruhr-Kreis 4,40€/qm??!! Ich bin immer Arbeiten gegangen und habe versucht meiner Familie ein ordentliches Leben zu bieten, dann der Unfall (unverschuldet). Und jetzt soll ich mit meiner Familie in den Sozialenbrennpunkt der Stadt ziehn ?????


    Naja, also Kündigung unserer Mieträume läuft zum 30.11.2008. Da wir keine Wohung haben und höchstwarscheinlich auch bis zum 30.11. keine "angemessene" finden werden, sind wir gezwungen erstmal eine viel zu kleine und natürlich dadurch angemessene Wohung zu ziehen, bis wir eine grössere
    " angemessene " gefunden haben. Dies würde aber bedeuten das wir 2 mal umziehen müssen.


    Ich bin seit 2 Jahren kank und in ambulanter Reha. Meine Frau ist jetzt in der 17 Woche schwanger.


    Einen Umzug selber durchzuführen ist unmöglich. Die neue Wohung zu Renovieren ist in Eigenarbeit ebenfalls unmöglich ....


    Wer übernimmt die kosten.......????? wie gehts weiter ........ please help