ALGII beantragen, das ist meistens eine ARGE, kanst auch beim arbeitsamt fragen, wo du hin musst, die sagens dir dann mit adresse. die wohnung ist für 2 zu gross, aber mit kind sollts dann hinhauen. allerdings gibts da höchstgrenzen für miete, das sagt dir aber dann die ARGE. deine freundin soll bafög beantragen, studenten bekommen kein ALGII. evtl. bekommst du sie mit der schwangerschaft noch in deiner Bedarfsgemeinschaft unter. dann gibts auch mehrbedarf schwangerschaft und evtl. eine babyerstausstattung.
Beiträge von Delta128
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arge um zustimmung bitten. sollte die wohnung jetzt eben billiger sein, sagen sie evtl. ja. aber prinzipiell bist du ohne genehmigung deines trägers umgezogen und damit müssen dir die KdU nicht bezahlt werden. da die kündigung zum 31.12.2008 ist der teil eigentlich kein problem.
dein "jahr auf probe" interpretier ich mal so, dass ja nach 12 monaten eine partnerschaft vermutet wird. besteht die aber jetzt schon, dann gilt die prinzipiell ab jetzt. da du mit dem partner zusammenwohnst gehört ihr zu einer BG. da du alleinerziehend bist gilt für dich die grenze 25 jahre nicht mehr.
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da du dich mit dem job selber finanzierst: kein problem. angerechnet wird da nix, da du ja für dich schonmal den grössten teil brauchst und der rest auf deine miete berechnet wird (1/3 der warmmiete ist für die massgeblich). damit sollte alles für dich berechnet werden und alles gut. vergiss nicht, dass du auf deine krankenversicherung achtest, ned dass du da rausfällst und nicht versichert bist! normalerweise wirst du als student entsprechend billig versichert......
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du hast einen freibetrag von 25Jahrex150€. damit reichts, das ist frei, es wird also nicht angerechnet, da ned der betrag (du hast ihn vor antragstellung bekommen), sondern das was du zur antragstellung im plus bist zählt. aber es fragt evtl. wer nach, woher es kam, dann sagst halt, dass du dein auto verkauft hast. übrigens hast du dazu noch einen freibetrag von 750€ für "notwendige Anschaffungen".
und: ja, "freibetrag" heisst, das darfst du haben ohne dass die da ran dürfen.......
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130 qm sind schon noch gerade so noch angemessen, also bekommst du mit der grösse eher weniger probleme, du kannst es behalten. schwieriger wirds mit der hypothek. die zinsen werden bezhalt, ebenso die nebenkosten. die abzahlung nicht, da damit eigentum aufgebaut wird und das nicht sinn von H4 ist.
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das hängt von der bedarfsgemeinschaft ab. wenn du zu ihm ziehst, dann seid ihr zusammen eine BG und dann wird angerechnet. es geht um das vermögen der BG und ned um das des einzelnen. was verwertbar ist, wird verwertet. freibeträge mal anschauen und rechnen!
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wenn deine bevorstehende hilfebedürftigkeit beim kauf ned abzusehen war: kein problem. ansonsten wird kaum ein sachbearbeiter einen grossen aufwand machen. hausgeld wird bezahlt. solltest du finanziert haben, kannst du die zinstilgung auch bekommen (aber nicht die tilgungsrate selbst!). mit dem vermögen vorsichtig sein, da i.d.R. kontoauszüge etc. abgegeben werden müssen und man mit dem "beiseiteschaffen" schnell im betrug landet!
und natürlich musst sie selber bewohnen, aber das hast ja eh vor.
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am besten aufs amt gehen (eingangszone, brauchst keinen termin) und den herrschaften sagen, du meinst dein einkommen reicht jetzt und du willst auf deine leistungen verzichten. der sachbearbeiter wird dir erfreut eine verzichtserklärung in die hand drücken, die unterschreibst du und bekommst dann nur noch nen aufhebungsbescheid vom amt und hörst von denen nix mehr. neu beantragen kannst dann aber trotzdem jederzeit (dann musst halt wieder zum arbeitsvermittler etc.).
wen du so wenig verdienst kannst du mal versuchen wohngeld zu bekommen, einfach bei der gemeinde/stadt/landratsamt vorsprechen (wohngeldstelle) und fragen. ist viiiiiiiiiiiiel unbürokratischer, aber du bekommst evtl. noch n bisschen was dazu.
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wenn dein vertrag befristet war, dann war deine hilfebedürftigkeit absehbar (und so interpretier ich deinen post). man wird zunächst versuchen, dich zu deinen eltern zurückzupacken. evtl. kannst du hier im einzelfall die miete bekommen. ich würd sagen, das hängt am sachbearbeiter, aber die chancen stehen schlecht.
JA, das hättest du dem amt mitteilen müssen. eventuell legt dir das der sachbearbeiter als betrug aus, wenn er von selber drauf kommt. wenn nicht is gut, wenn du jetzt die unterlagen einreichst, könnte eine rückforderung auf dich zukommen aber normalerweise kein strafverfahren..........
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also du hast ab 15.11. gemeldet, dass du selbständig wirst. das standardverfahren sagt, dass dann deine leistungen storniert werden (um überzahlungen zu verhindern) und du unterlagen vorlegen musst, ob du noch hilfebedürftig bist. das wird dann geprüft.
wenn du ein haus hast, in dem sogar vermietet ist, dürfte das vermögen sein und muss, wenns ned unter die angemessenheit fällt (was ich bei vermietung stark bezweifle), verkauft werden. das wird als einkommen auf die leistung angerechnet. bei der summe, die ein hausverkauf bringt fällt i.d.R. die hilfebedürftigkeit weg. gegen die bescheide kannst erstmal widerspruch einlegen (rechtsfolgenbelehrung lesen!). wenn darüber entschieden ist, ab zum sozialgericht. wobei ich bei eigentum an einem haus kaum nen weg seh, dass da hilfebedürftigkeit vorliegt...........
übrigens gibt es sehr viele anwälte für sozialrecht. telefonbuch hilft..........