Beiträge von Helpline

    Hallo,
    ob Euch eine größere Wohnung "zusteht" kannst Du ganz leicht rausbekommen in dem Du Dir von der ArGe die in Eurer Stadt geltenden Miethöchstgrenzen aushändigen läßt. Da stehen meist auch die qm drauf. Wenn Du keine Umzugskosten "verursachst" sondern den Umzug mit Freunden und Bekannten regelst, und eine Wohnung findest, die angemessen ist, geht es vielleicht...


    So ungewöhlich ist es nicht, das 2 Kinder in einem Zimmer leben, immerhin handelt es sich hart gesagt um Sozialhilfe...ist nicht bös gemeint, aber bei drei Kindern jedem ein eigenes Zimmer zu ermöglichen, können ohne Hilfe heute kaum Eltern die beide Vollzeit arbeiten....
    Ich denke große Chancen hast Du vor Gericht nicht bei vorhandenen 75 qm.

    Hallo Santana,
    Du kannst Dir bei Deiner ArGe die Angemessenheit Deiner Wohnung bescheinigen lassen. Ob die das auch schriftlich machen, ohne das Du jetzt schon hilfebedürftig bist, weiß ich nicht, aber die Miethöchstgrenzen, die in Deiner Stadt festgelegt sind, können die Dir auf jeden Fall aushändigen.

    Wenn Du aufstockend zur Erwerbsunfähigkeitsrente noch Grundsicherung bekommst bist du damit von den Alg II-Leistungen ausgeschlossen. Du erhälst Leistungen nach dem SGB XII und somit musst du die Mietkosten mit denen klären.
    Alg II (d.h. SGB II) stockt SGB XII nicht auf.

    Grundsätzlich sind Azubis und Studenten von den Alg II-Leistungen ausgeschlossen.
    NUR, wenn der Staat die Ausbildungsform mit BAB oder BafoG fördert, kannst Du wenn dies nicht ausreicht eine "aufstockende" Hilfe zur Miete beantragen.
    Wenn Du weder BAB- noch BaföG-Anspruch hast, wirst Du auf bei Alg II nichts bekommen.
    So sieht es der Gesetzgeber vor.

    Hauptsächlich kommt es auf die Miete an. Wie hoch die sein darf, kann dir nur die ArGe in deiner Stadt sagen. Wenn die Miete angemessen ist, werden die wegen ein paar Quadratmetern denke ich kein Theater machen. Wenn Deine Mutter nur die 750 Euro und das Kindergeld für Euch beide bekommt (d.h. keinen Unterhalt von Eurem Vater) dann hat sie auf jeden Fall Anspruch auf Alg II.
    750 Euro reichen nicht für 3 Personen + Miete

    Hallo Hansjörg,
    wenn ich das richtig gelesen habe wohnt Dein 60 (!!!)jähriger Schwager noch bei seinen Eltern...
    Wenn er da ausziehen möchte kann er das natürlich tun. Er muss sein Mietangebot nur vor unterscheiben des Mietvertrages bei der zuständigen ArGe vorlegen, und es muss angemessen sein.
    Dann wird er die Genehmigung zum "Auszug" bei den Eltern bekommen.

    Es ist so.
    Wenn Du 25 wirst haben Deine Eltern ihre "Pflicht und Schuldigkeit" getan.
    Wenn Du dann noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, oder Dich sonst allein ernähren kannst, sind sie aus der Pflicht genommen und der Staat übernimmt für sie Deine Kosten.
    Wenn Du 25 Jahre alt wirst, können Deine Eltern auf den Auszug bestehen. Du musst jedes Wohnungsangebot VOR der Anmietung bei der zuständigen ArGe vorlegen. Die Miete muss angemessen sein, dann wirst Du eine Wohnung anmieten können.
    Gruß die Helpline

    grobbeschrieben ist es so:
    da Du noch unter 25 Jahre alt bist, und zum Stichtag (im Februar 2006) noch nicht allein (außerhalb des Elternhauses) gewohnt hast, hast Du grundsätzlich keinen Anspruch auf Mietkosten.
    Du musst nachweisen, dass "schwerwiegende sozialte Gründe" vorliegen, dass Du nicht mehr bei den Eltern wohnst. Nur dann hast du Anspruch auf die Hälfte Eurer Mietkosten. (Die andere Hälfte muss ja deine Freundin zahlen). Außerdem wird der Verdienst Deiner Freundin angerechnet. Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, somit wird ihr Verdienst auf eure gemeinsamen Kosten angerechnet (abzüglich der Freibeträge).


    Hoffe das hilft Dir als Info.