jegliches guthaben was ihnen zufließt wird als einkommen angerechnet.
die tochter ist unter 25 und ist somit mitglied in der bedarfsgemeinschaft. das heisst sie wird auch in der beechnung mit aufgenommen.
Beiträge von sc-algII
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du kannst jederzeit eine verzichtserklärung schreiben.
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du musst doch sicherlich jeden monat deinen verdienstnachweis einreichen oder eine einkommensbescheinigung vom arbeitgeber? anhand dieser nachweise kann und wird normalerweise auch dann immer ein änderungsbescheid erstellt. sprich in der arge vor, mit all deinen lohnnachweisen. am besten machst du einen termin zur leistungsberatung.
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du müsstest eigentlich wissen, dass Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem dir es zufließt. also hätte dir vorher schon klar sein müssen, dass du überzahlt wurdest. Für die Auswärtige Arbeit hättest du (wenn du im Leistungsbezug warst) bei der arge MOBI-Leistungen beantragen können. Also entweder Trennungskostenbeihilfe oder Fahrkostenbeihilfe (bei Pendelfahrten).
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es gibt bei den argen servicecenter die man anrufen kann und dann noch am gleichen tag den antrag stellen kann. dann lässt man sich vom ag einen nachweis schreiben und heftet den dann an den antrag. die servicenummern sind täglich bis 18uhr erreichbar. und man findet sicher kurz 5min zeit dort anzurufen.
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die bearbeitungszeit bei einem erstantrag liegt bei ca. 4-6wochen
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es ist so, alles was dir in dem monat zufließt wo du leistungen beziehst, wird dir auch in diesem monat angerechnet. das heisst also du hast im august leistungen bezogen und im august ist dir dein erster lohn zugeflossen, also wird er dir auch angerechnet und somit wird es zu einer überzahlung gekommen sein. hättest du deinen ersten lohn erst im september erhalten, dann hättest du für august nichts zurück zahlen müssen.
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dein freund muss beim antrag ein vorläufige anlage EKS ausfüllen. darin muss er eine vorausschau eintragen. nach dem bewilligungsabschnitt füllt er dann eine abschließende anlage EKS aus. dadurch kann dann der tatsächliche anspruch geprüft werden.
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die arge hat das recht die steuerbescheide rückwirkend abzufordern um zu überprüfen, ob es zu einer über- oder unterzahlung gekommen ist.
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mit sicherheit wird aber geprüft werden, ob das verwertbares vermögen war mit dem du wie wohnung gekauft hast. denn dann kann es ggf. zu schwierigkeiten kommen.
BEim Vermögen sind es übrigens 150€ pro Lebensjahr. -
wenn ihr alle drei zusammen lebt, dann bildet ihr zusammen eine bedarfsgemeinschft. d.h. dass du auch mit in die berechnung hinein fließt -> dein einkommen mit angerechnet wird. die kredite fließen nur mit den schuldzinsen mit ein. diese können (vielleicht auch nur teilweise, das weiss ich nicht ganz genau) übernommen werden. zusätzlich können dann noch nebenkosten (abfall, wasser, schorsteinfeger....) mit eingereicht werden. mit deinen 4000€ brutto, mache ich dir keine großen hoffnungen, dass ihr was vom amt bekommt.
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du kannst doch zum ALGI Aufstockend ALGII beantragen.
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da deine tochter unter 25 ist, bist du noch für sie unterhaltsverpflichtet. d.h. da sie noch bei euch lebt muss sie über ihre eltern den antrag stellen. ihr werdet dann alle drei mit in die berechnung einfließen und bildet eine bedarfsgemeinschaft.