Das ist doch mal ne gute Nachricht, dann hätten wir auf jeden Fall Anspruch und das auch nicht zu knapp.
Mit einem Brutto von über 800€ kann ich nicht dienen, es sind genau 750€.
Das ist doch mal ne gute Nachricht, dann hätten wir auf jeden Fall Anspruch und das auch nicht zu knapp.
Mit einem Brutto von über 800€ kann ich nicht dienen, es sind genau 750€.
Danke für die schnelle Antwort, bin aber immernoch wissbegierig.:D
Mir geht es ja darum, ob wir überhaupt Anspruch hätten.
Es stellt sich ja auch die Frage, ob die 300€ erst dann frei sind, wenn man unter dem Existenzminimum ist.
Oder ob sie gar nicht erst zum Einkommen hinzu gerechnet werden.
Also dann in unserem Fall, bei meiner Freundin nur 255€ als zusätzliches Einkommen angerechnet würden, anstatt 555€.
Gibt es eigentlich einen Pauschbetrag der beim Arbeitslohn als Werbungskosten abgerechnet wird und kommt man dann schlechter wenn man selber Werbungskosten angibt, die geringer als dieser Pauschbetrag sind?
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass wir vor meinem Arbeitsbeginn schon ALG2 bezogen haben und die Wohnung wurde voll bezahlt. bzw. 359€ (wegen Warmwasser in den Heizkosten usw.)
Hallo,
ich habe folgendes Problem...
Am 1.Juni habe ich eine Entgeltvariante über das Arbeitsamt bekommen.
Verdienst 605€, am 27.Juni ist unsere Tochter geboren worden, meine Freundin bekommt zur Zeit 555€ Elterngeld.
Seitdem ich meine Stelle angetreten habe, haben wir kein ALG2 mehr bekommen und auch keinen Aufhebungsbescheid.
Wir dachten, dass wir über dem Mindesteinkommen liegen und uns damit nichts zusteht.
Aber beim Elterngeld sind doch eigentlich die ersten 300€ frei!?
Wird das trotzdem erst voll berechnet und wenn man bedarf hat abgezogen oder werden die 300€ gleich nicht mit berechnet?
Falls jemand mal nachrechnen will:
605€ Gehalt
555€ Elterngeld
154€ Kindergeld
365€ Miete inkl. Nebenkosten
Fahre mit Auto zur Arbeit. 15 Km eine Strecke
sind am 1.September in eine größere Wohnung gezogen:
423€ Miete + 50€ Heizung
Wohnen in Chemnitz, falls das wichtig ist.
Würde uns ALG2 zustehen für die neue Wohnung und müssten wir für die alte Wohnung etwas nachgezahlt bekommen?
Ich blicke da nicht mehr durch, das Arbeitsamt meinte es wäre liegengeblieben und keiner hätte es bearbeitet, auf unsere Anfragen.
Ich will nur wissen ob uns etwas zustände bevor ich zu anderen Maßnahmen greife.
Danke für das tapfere lesen meiner langen Frage.:)