Beiträge von Nurmalso


    hallo!


    du hast aber eine menge fragen zu den unterschiedlichsten themen! warum hast du die eigentlich nicht in eine frage zusammengefasst??


    zu deiner frage:


    so weit ich weiß, schaut die gez nur, ob jemand alg2-zuschlag (=vor dem alg2 bezug einer höheren alg1 bezug) bezieht. ansonsten hat jeder alg2-bezieher anspruch auf gez-befreiung.


    vg!

    Hallo und Guten Morgen,


    ich ziehe am 1.12. in meine eigenen Wohnung- gebe Bedarfsgemeinschaft auf da der Partner sich weigert Angaben bei der Arge zu machen- und beantrage Leistung für die Erstausstattung.
    Mein Sachbearbeiter schickt jemanden in die ganz leere Wohnung um zu sehen was drin steht.
    Nun zu meiner Frage: Ich habe eine Hausstauballergie, Asthma und seit meinem 17. Lebensjahr nach Autounfall einen Wirbelsäulenschaden( Frakturen) und benötige deshalb eine gute Matratze gibt es für mich etwas mehr Geld für den Kauf einer Matratze? Ich suche schon nach gebrauchten Dingen um mit dem Geld aus zukommen aber bei der Matratze kann ich keine Billigmatratze kaufen sonst verstärken sich meine Beschwerden im Kreuz und meine Allergie verlangt auch nach einer besonderen Matratze.


    Ich danke für jede Hilfe und jede Antwort
    MfG


    hallo!


    grundsätzlich wird nach pauschalbeträgen entschieden. falls du deinen "erhöhten bedarf" aber nachweisen kannst, besteht die möglichkeit, dass ein entsprechend höherer bedarf anerkannt werden kann, notfalls auch der die pauschale übersteigende bedarf als darlehen.


    vg!

    Hallo!*


    Wenn sie befreit ist von den Zuzahlungen dann braucht sie auf keinen Fall die Zuazhlung von 10 Euro pro Tag leisten. Befreiung mitnehmen und im KH vorzeigen. Ob die Arge was abzieht kann man im Vorhinein nicht sagen , da man ja nicht weiß ob der angenommene Zeitraum so bleibt. Sind es unter 21 Tagen dann leigt es innerhalb der Bagatellgrenze und es dürfte ncihts abgezogen werden...


    Was ist denn jetzt so schwer daran?



    dito!


    um missverständnissen vorzubeugen, sollte man (wie eigentlich immer, ich sage nur mitwirkungspflicht!) die arge informieren.
    wenn abzusehen ist, dass man für 2-3 wochen im krankenhaus ist, weiß die arge bescheid, dass sie erstens nicht die leistungen zu kürzen hat & zweitens, dass der/diejenige während dieser zeit "dem arbeitsmarktnicht zur verfügung steht" (= sanktion wg.fehlender verfügbarkeit entgehen!), wie es so schön heisst.


    vg!


    hallo!


    da ihr, wie ich es jetzt rauslese, seit 05 hartz 4 bezieht, hat die arge selbstverständlich das recht die bescheide einzusehen.


    und wenn, wie ich vermute, einkommenssteuererstattungen darunter sind, könnt ihr mit einer entsprechenden überzahlung rechnen, soll heissen:


    geld zurück zahlen!


    vg!


    hallo!


    da du jetzt mal grob geschätzt ü35 bist, werden dir von den 1.400€ GAR NIX angerechnet. das liegt alles in deinem sogenannten freibetrag!


    vg!

    Sorry - aber Schulden sind kein Grund für Hartz 4! Wenn Dich die so drücken würde ich ne Schuldnerberatung empfehlen...... Und vielleicht kann Dir Deine Freundin einfach mal ein wenig Geld dazu geben für Lebensmittel etc. Oder einmal alle zwei Wochen einkaufen für Euch beide.....


    ich denke mal daß Du mit Deinem Netto-Verdienst für eine alleinstehende Person doch deutlich über dem Satz liegst , daß Du Hartz 4 bekommen kannst. Und wenn Du eine neue Arbeit hast und dort noch mehr verdienst ( lese ich so raus ) dann hast Du da erst Recht keinen Anspruch drauf.


    Es gibt doch überall Hartz 4 Rechner - soweit ich weiß sogar auf dieser Seite..... lass das einfach mal druchrechnen....


    dito :)


    hallo!


    wenn du aktuell einen "restanspruch" von 172,-€ hast, bist du mit deinem 400,-€-job raus aus der hilfe! herzlichen glückwunsch!


    bei der berechnung deines bedarfes werden die "kosten der unterkunft" (=miete) selbstverständlich berücksichtigt (steht alles in deinem bescheid!).


    um genau zu sein, werden dir von den 400€ erstmal 100€ freibetrag gewährt. dann werden zusätzlich 20% (von 300€ = 60€) hinzugerechnet, so das dir noch 240€ zur verfügung stehen.
    vg!

    Meine 23 Jährige Tochter hat eine grössere summe an Bargeld als Festgeld angelegt. Sie ist Studentin ich selber(48) bin von meinen Mann geschieden und bekomme keinen Unterhalt.Ich Lebe alleine ohne meine Tochter und bekomme zur zeit noch Arbeitslosengeld.Nun meine Frage muss meine Tochter für mich auf kommen wenn ich hartz 4 bekomme?Kann das Sozialamt an meiner Tochter heran treten?Wegen den Festgeld was meine Tochter hat?Gruß syna


    hallo!


    nein, eine verpflichtung von unten nach oben bzw. von den kindern zu den eltern schliesst das gesetz (sgb2) aus.
    aber wieso bekommst du keinen unterhalt? ich denke du hast dich schon über alle möglichkeiten informiert, oder? ansonsten würde ich dir dringend raten, die unterhaltsstelle bei deiner stadt oder gemeinde aufzusuchen!!


    vg!

    hallo,ich habe ein Problem mit der Arge.Ich habe im Januar und im Februar 2008 Mutterschaftsgeld bezogen.Die Arge ist der Meinung das ich laut Bescheid vom 26.02.07 zusätzlich aber noch einen Lohn pro Monat von 245 euro bezogen habe und verlangt von mir das Mutterschaftsgeld zurück.Ich habe schon versucht der Frau die das bearbeitet schriftlich klarzumachen, das ich im Januar und Februar 2008 keinen Lohn bezogen habe,aber sie ist halt der Meinung der Bescheid vom Februar letzten Jahres ist für sie ausschlaggebend.In diesem Bescheid war ich noch Halbtags beschäftigt.Da ich aber dann schwanger geworden bin habe ich nur noch bis Dezember 2007 gearbeitet und bin dann in den Mutterschutz gegangen.Der Bescheid auf den sich diese Frau beruft lief aber bis 29.Februar 2008.




    Kann uns da jemand weiter helfen????????


    hallo!


    hmm, verstehe das problem nicht ganz...


    wenn du in 01 und 02/08 mutterschaftsgeld (=dem gesetz nach einkommen) bezogen hast, hast du in den monaten doch auch viel mehr geld auf dem konto gehabt als üblich.
    das die arge jetzt das zu viel gezahlte geld zurück haben will, ist normal.


    vg!

    rede mit der sachbearbeiterin, es gibt die möglichkeit eine einmalige beihilfe aus stiftungsmitteln(könnte etwas dauern) oder auf darlehen. viel glück in deiner neuen arbeitswelt



    hallo!


    die möglichkeit gibt es! wenn du einen vertrag vorlegen kannst & damit quasi beweisen kannst, dass du mit deinem neuen job ausgesorgt (also nicht mehr auf staatliche hilfe angewiesen bist) hast, wird dir kein sb die beihilfe ablehnen!


    vg!


    hallo!


    du hast definitiv recht:


    das pflegegeld ist eine zweckbestimmte leistung & darf NICHT angerechnet werden!!!


    vg!

    Hallo,ich stelle hier eine Frage stellvertretend für meine Tochter.Sie wohnt mit meiner kleinen Enkelin und Ihrem Freund zusammen.Da die Energiekosten ja enorm gestiegen sind habe ich schon mit Bange auf die Heizkostenabrechnung von meiner Tochter gewartet.Sie sollen ca. 180 Euro nachzahlen.Meine Tochter meint es ist zwecklos die Arge zu fragen wegen der Nachzahlung,die übernehmen die sowieso nicht.Sie meint 60 Euro ist im Regelsatz enthalten,damit müßte man,lt.Arge,auskommen.Ansonsten hat man Pech gehabt und muß sehen wie man die Kosten bezahlt.Ist es wirklich so?Würde mich sehr über eine Antwort freuen und sag schon mal vielen Dank


    hallo!


    nöö, dass was deine tochter vermutet, stimmt so nicht.
    in der regelleistung sind die stromkosten enthalten, aber NICHT die heizkosten (hk)!
    falls deine tochter mit strom heizt, hat sie anspruch auf übernahme der kosten nach der richtlinie "heizen mit strom".
    falls deine tochter auf andere art (also nicht mit strom) heizt, wird die hk-abrechnung geprüft und in der regel übernommen.
    die überprüfung läuft auf folgende punkte hinaus:


    - wie groß ist die wohnung (weil es hk-obergrenzen gibt, in der regel 1,3 € pro m², also z.b. bei 50m² = 65,-€ im monat) & wie hoch waren die vorauszahlungen?


    sollte deine tochter also eine reine hk-rechnung erhalten haben, von (um im beispiel zu bleiben) 780,- € und sollten monatlich 50,- € (=600,-€ im jahr) an hk vorausgezahlt worden sein, würde die rechnung komplett übernommen werden müssen.


    falls in der rechnung deiner tochter auch warmwasser(=ww)kosten enthalten sind, sähe die rechnung wieder anders aus. denn die kosten für "ww-bereitung" sind sehr wohl (vielleicht meinte deine tochter das?) in der regelleistung enthalten...


    vg!


    hallo!


    wie setzt sich die rechnung denn zusammen?


    also eine reine (haushalts-)strom rechnung, oder sind da auch kosten für die heizung (erdgas) dabei?


    falls es eine reine haushaltsstromrechnung ist, und ihr den betrag nicht in einer summe begleichen könnt, lassen sich die energieversorger auch auf eine ratenzahlung ein. falls die das nicht machen sollten(bestätigung muss dem amt vorgelegt werden!), besteht immer noch die möglichkeit, die rechnung über ein sogenanntes "stromdarlehen" zu begleichen. d.h., dass das amt die rechnung begleicht, und dir/euch dann monatlich von der regelleistung einen betrag abhält. also quasi auch ne ratenzahlung.


    falls die rechnung auch oder nur heizkosten betrifft, kannst du die rechnung in jedem fall einreichen, allerdings gibt es da auch "heizkostenobergrenzen", soll heissen, dass das amt nur für einen maximalbetrag aufkommen kann.


    vg!

    Hallo,
    Frage 1
    ich beziehe seit März Hartz IV, mein Sohn (21) hat ab Juli Ausbildung beendet, hat danach auf 800,- Euro Basis ca. 600,- Euo netto verdient (kein Kindergeld), wurde natürlich mitangerechnet. Meine Tochter (18) macht das Fachabitur bekommt Kindergeld und 300,- Euro Unterhalt, ich lebe getrennt von ihm, am 12.11. Scheidungstermin. Anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung betragen 563,72 Euro. Bei meinem neuen Bescheid rechnete man uns eine Leistung von 476,83 zu. Ist die Berechnung korrekt?


    Frage 2
    meine Kinder, ich und mein Lebensgefährte, könnten ab 1.12. zusammenziehen in 4-Zimmer-Wohnung, Kaltmiete 590,- Euro. Mein Lebensgefährte verdient Netto ca. 900,- Euro. Mein Sohn wird saisonbedingt ab 1.11. arbeitslos, ist aber von der ARGE noch nicht berechnet worden. Da wir dann alle 4 zur Bedarfsgemeinschaft gehören würden. stände uns dann von der ARGE noch eine Leistung zu?


    Es wäre nett, wenn ich viele fachliche Antworten bekommen könnte. Mir raucht echt schon der Schädel, vor lauter hin und hergewälze im Internet.


    wenn du schon kundin bist, würde ich dir vorschlagen einfach einen termin bei deiner arge zu machen.
    lass die doch rechnen & am ende weisste wo du dran bist.


    alles gute!


    selbstständigkeiten werden grundsätzlich genauer hinterfragt und sollten sich in der regel auch nach 12 monaten aus der hilfe (weil profit bringend) verabschiedet haben.


    ansonsten muss die frage der rentabilität gestellt werden & der kunde wieder "ordentlich" arbeiten geschickt werden.


    es soll nämlich auch schon fälle gegeben haben, die sich ihr hobby (kiosk, (internet-)cafe, etc.) durch steuergelder über jahre haben unterstützen lassen.


    da sehe ich keine (wie anscheinend auch desöfteren beschieden) möglichkeit auf staatliche hilfe.


    wie wäre es (wie es ja die meisten studierenden auch tun) mit nem nebenjob???

    TheNextOne was ist aber wenn meine eltern finanziell nicht in der lage sind mir monatlich 2-300euro zu geben?


    falls du einen antrag stellst, wird alles hinterfragt werden. zum argument "oma" wird der (real existierende?) erbschein angefordert werden.
    deine eltern unterstützen dich zur zeit ja. wenn du den antrag stellst, werden auch unterlagen über die finazielle situation deiner eltern angefordert. es sei denn, dass deine eltern dir schriftlich bescheinigen, dass sie dich nicht mehr weiter unterstützen können.


    die höhe der leistungen wäre von mehreren optionen abhängig:


    beantragst du "nur" die regelleistung & wohnst weiter bei deinen eltern mietfrei? dann würde deine leistung um den strom- & den möblierungsanteil (bis zu 16 %) gekürzt werden.


    wenn du auch noch nix fürs essen beitragen musst, sind auch noch mal 35% derr regelleistung weg.


    also reich werden kannste in der derzeitigen situation nicht... ;-)

    ihr habt nach deinen angaben ein einkommen (mit deinem kindergeld ) von ca. 1800 €.


    für euch fünf wird ein bedarf von knapp 1300 € diesem gegenübergestellt.


    wenn ihr jetzt mietfrei (bei mami/papi o.ä.) oder günstig für max. 499 € wohnt, habt ihr defenitiv KEINEN anspruch!


    anderfalls schon, es sei denn, dass auch noch unterhalt für die kinder gezahlt wird, womit sich das einkommen natürlich wieder erhöht und ihr wieder KEINEn ANSPRUCH hättet...


    grundsätzlich HAST DU EINEN ANSPRUCH! du bist über 15 und WENN du erwerbsfähig bist (= 3 std.arbeit/täglich)!


    falls dich deine erkrankung aber soweit einschränkt, dass du weniger als drei stunden täglich arbeiten kannst, bist du mit deinen 19 jahren ein fall für das SGB XII, sprich die klassische sozialhilfe.


    auf fragen, wie du deinen bedarf bisher & wieso jetzt nicht mehr sichergestellt hast, darfst du dich aber schon mal einstellen.