widerspruch einlegen
... würde ich erstmal nicht als erste wahl ansehen.
wie jana1987 schon geschrieben hat, werden heizkosten übernommen.
allerdings gibt es da auch heizkostenobergrenzen pro m² (von amt zu amt und stadt zu stadt leider unterschiedlich, da die mietkosten die gemeinden, städte, etc. übernehmen müssen und die preise der jeweiligen energieanbieter eben variieren) die jeweils beachtet werden müssen.
zudem muss aus der rechnung deine kosten für das warmwasser rausgerechnet werden.
es kann also gut sein, dass die rechnung des amtes stimmt.
um dir darüber aber klarheit zu verschaffen, rate ich dir erstmal zu einem gespräch mit deiner leistungsabteilung.
wenn dir dieses gespräch klarheit verschaffen sollte, kannst du mit deinem energieversorger eine ratenzahlung (sollte bei diesem betrag kein problem darstellen, in der regel wollen die energeversorger die rechnung innerhalb eines jahres, also bis zur nächsten rechnung, beglichen haben) vereinbaren.
falls dir deine leistungsabteilung jedoch nicht erklären kann, wie sich die differenz errechnet, würde ich auch, aber erst dann, widerspruch einlegen, denn nur bzw. erst dann macht einsolcher auch wirklich sinn.
vg!