Beiträge von Nurmalso

    widerspruch einlegen


    ... würde ich erstmal nicht als erste wahl ansehen.


    wie jana1987 schon geschrieben hat, werden heizkosten übernommen.


    allerdings gibt es da auch heizkostenobergrenzen pro m² (von amt zu amt und stadt zu stadt leider unterschiedlich, da die mietkosten die gemeinden, städte, etc. übernehmen müssen und die preise der jeweiligen energieanbieter eben variieren) die jeweils beachtet werden müssen.


    zudem muss aus der rechnung deine kosten für das warmwasser rausgerechnet werden.


    es kann also gut sein, dass die rechnung des amtes stimmt.
    um dir darüber aber klarheit zu verschaffen, rate ich dir erstmal zu einem gespräch mit deiner leistungsabteilung.


    wenn dir dieses gespräch klarheit verschaffen sollte, kannst du mit deinem energieversorger eine ratenzahlung (sollte bei diesem betrag kein problem darstellen, in der regel wollen die energeversorger die rechnung innerhalb eines jahres, also bis zur nächsten rechnung, beglichen haben) vereinbaren.


    falls dir deine leistungsabteilung jedoch nicht erklären kann, wie sich die differenz errechnet, würde ich auch, aber erst dann, widerspruch einlegen, denn nur bzw. erst dann macht einsolcher auch wirklich sinn.


    vg!

    Das Geld ist bisher nie dem Sohn direkt überwiesen worden, sondern immer direkt an die Schule.


    Also kann man dem JobCenter mitteilen, dass das Schulgeld von den Großeltern direkt zweckgebunden für die Ausbildung überwiesen wird? Ich will nur nicht, dass die Großzügigkeit der Großeltern bestraft wird, denn findet eine Anrechnung statt, so sind die Ausbildungskosten nicht mehr tragbar.


    hallo!


    genau so solltest du es machen. da die ausbildung einen weg aus dem alg2 verspricht & die großeltern diese ausbildung direkt anweisen, gibt es keinen grund für das jobcenter irgendetwas anzurechnen, da dein sohn diese gelder ja auch dem entsprechend nie selbst zur verfügung hatte bzw. haben wird.


    vg!

    Habt ihr denn eigentlich schon mal gerechnet....Also ich habe das gerade...:D


    Und jetzt schaut mal: 351+281 = 632 und 316+316= 632 Faäält Euch was auf...???? Interessant nicht....


    In Summe also ist es völlig egal was ihr bekommt..... Ist genau dasselbe. Ist halt nur ein Formfehler.... Ihr solltet die SB der Arge darauf hinweisen, damit sie Euch einen korrekten Bescheid senden kann...


    hallo laetitia!


    deine rechnung stimmt, aber:


    wie herr mindestlohn24 ja schrieb, bekommt ER 316 & seine frau 281...


    und da das so nicht richtig ist, unbedingt widerspruch einreichen. ich tippe auf nen programmfehler... ;-)


    vg!


    hallo!


    mit aufnahme deines studiums zählst du nicht mehr zur bedarfsgemeinschaft (bg), sondern wirst als person in der haushaltsgemeinschaft (hg) gezählt.


    das heisst, das die miete in eurem fall durch drei geteilt wird. 1/3 musst du aufbringen, 2/3 werden für deine frau und das baby übernommen.


    die regelleistungen für deine frau und das baby werden (unter anrechnung des jeweiligen einkommens) weiterhin gezahlt.


    vg & viel erfolg im studium!

    Hallo,
    Mein Sohn bekommt kein Hartz 4 mehr, weil ihm Unterhalt und Kindergeld zum leben reichen soll, nun würde ich gern für den kleinen Wohngeld beantragen, weil mir jetzt auch noch der Mehrbedarf gekürzt wird und ich mir nun meine jetzige Wohnung nicht mehr leisten kann.
    Wird das eventuelle Wohngeld von meinem Sohn bei mir mit angerechnet, da könnte ich mir den Antrag sparen???????????
    Mir hat jemand gesagt, dass Sozialleistungen (wohngeld) nicht bei Sozalleistungen (Hartz4) angerechnet werden darf...


    Lg Clauschi


    hallo!


    grundsätzlich ist es so:


    alg2 ist einfach gesagt, das letzte staatliche mittel.
    zuerst müssen alle anderen sozialleistungen ausgeschöpft werden. da ab 01/09 auch das wohngeld erhöht wird, könnte es gut sein, dass ihr (du & sohn) mit dem höheren wohngeld, aus dem alg2-bezug herausfallen könntet.


    vg!


    hallo!


    erstmal herzlichen glückwunsch für die in aussichtstehende stelle für deinen mann!


    allerdings gibt es von dem amt für die praktikumsstelle pauschal nichts extra.
    dein mann könnte ggfls. fahrtkosten geltend machen oder einen zuschuss für die kosten (stichwort: förderung der beruflichen weiterbildung=fbw) & ansonsten bei dem zukünftigen arbeitgeber um eine entsprechende entlohnung für die geleistete arbeit im praktikum oder einen vorschuss bitten.


    vg!

    Hi habe mal eine frage meine Ex ist zum 27.1108 ausgezogen aus der gemeinsamen wohnung und hat die Möbel die ihr gehörten mitgenommen(Problem bin damals von B.... nach E.... gezogen und habe meine alten sachen entsorgt da es mein Jugendzimmer war. Antrag auf Erstausstattung gestell,
    habe zur zeit nur eine Waschmaschine und Schreibttisch der rest wie Matratze und eine kleine Kochstelle geliehen heute nach fast vier wochen waren sie(Arge mitarbeiter) zur besichtigung da.
    Eigentlich alles ok bis auf das sie meinten nein das ist keine Erstausstattung sondern ein Ersatzbeschaffung und ich würde nur ein Darlehen erhalten, habe schon die hälfte der Kaution wegen meiner Ex als Darlehen erhalten wenn das so weiter geht bin ich doch mehr verschuldet als vor Hartz 4.
    Nun meine frage Habe ich das Recht auf einDarlehen oder doch auf Erstausstattung ohne Darlehen.
    Bin langsam einfach nur noch überfordert mit dem scheiss Amt.[B][/B]


    hallo!


    eine erstausstattung bekommt man nur, wenn man vorher noch keine eigene möbel hatte.
    bei dir ist daher "nur" eine darlehensweise zahlung möglich.
    sorry, aber, da die arge aber keine zinsen nimmt, bist du damit immer noch besser gestellt, als jeder andere, der sich um einen kredit (= darlehen) bei einer bank bemühen muss.


    vg!


    hallo!


    die pauschale setzt das amt grundsätzlich etwas höher, um eine überzahlung (=du hast zuviel verdient = in dem monat zu viel leistungen bekommen = wird von dir zurückgefordert) zu vermeiden.


    wie du ja weisst, bist du verpflichtet deine einkommensnachweise einzureichen. sobald du diese nachweise einreichst, wird dein anspruch für den jeweiligen monat neu berechnet & ggfls. enstehende Nachzahlungen stehen dir natürlich zu.


    vg!


    p.s.: wer arbeitet denn in unserem schönen deutschland noch freiwillig für 3€ die stunde?? wenn dir dieser "arbeitsplatz" vermittelt worden wäre, hättest du vor jedem sozialgericht recht bekommen, diesen arbeitsplatz nicht antreten zu müssen... (nurmalso und ohne hintergedanken)


    hallo!


    nöö, wie du ja schon selbst geschrieben hast, wird euer künftiges einkommen angerechnet.
    wenn du dann "papazeit" nehmen möchtest, ist das dein gutes recht & selbst wenn vorwürfe kommen sollten (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann), euer bedarf muss gedeckt werden und die differenz wird gezahlt.


    vg!


    hallo harald!


    hmm, habe deinen beitrag jetzt nicht so gaaaaaanz verstanden. worum gehts dir nochmal genau? weltfrieden? premiere für alle? freibier für alle?


    nun ja, das porto spare ich mir...


    vg!


    p.s.: PUNKT ;-)

    Nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit winkt mir zum Januar 2009 ein Job. Der aktuelle Bewilligungsbescheid läuft bis zum 31.12.2008. Einen Fortzahlungsantrag habe ich im Hinblick auf den Job nicht gestellt. Folgende Fragen drängen sich auf:
    1. Bin ich verpflichtet das JobCenter zu informieren ?
    2 Müßte ich den Arbeitgeber angeben ?
    3. Hat das JobCenter möglicherweise Dokumente, die ich für den neuen Job bennötige (Sozialversicherungsausweis o.Ä.)?


    Lieben Dank für Tipps
    Wolfgang


    hallo!


    erstmal herzlichen glückwunsch zu dem neuen job! :)


    wenn du keinen neuen antrag stellst, bist du nicht verpflichtet das jobcenter zu informieren. du solltest aber folgendes bedenken:


    die sgb2-leistungen werden immer im voraus gezahlt, das letzte sgb2-geld hast du also ende 11/08-anfang 12/08 erhalten.
    wenn du jetzt in 01/09 deine neue arbeit beginnst: kannst du dann im januar schon einen vorschuss von deinem arbeitgeber bekommen bzw. bekommst du den lohn auch im vorausoder ist die erste zahlung ende 01/09 oder mitte 02/09?


    wenn du den januar überbrücken musst, gehst du ins jobcenter, nimmst den arbeitsvertag mit und beantragst für den januar noch überbrückungsgeld bzw. eine darlehensweise zahlung der leistungen für den januar.


    kannst du denn schon abschätzen, dass dein einkommen künftig für deinen lebensunterhalt reicht? eventuell wären, bei entsprechendem einkommen, für dich ja auch noch die sogenannten "aufstockenden leistungen" drin (soll heissen: dein einkommen ist geringer als dein bedarf).


    vg!


    hallo!


    hmm, da kann ich dir nur raten beim ausländeramt vorzusprechen und das mit deiner aufenthaltsgenehmigung schnell zu klären.


    fakt ist jedenfalls, dass du ohne gültigen aufenthaltsstatus leider keinen anspruch auf leistungen nach dem sgb2 hast.


    trotzdem: vg!


    richtig!


    umziehen kann jeder, zu jeder zeit & egal wohin.
    fehlt jedoch die zustimmung (siehe oben) zum umzug, sind alle anfallenden kosten selbst zu tragen.


    vg!

    Hallo,


    habe nach Aufgabe meiner Selbstständigkeit ca. 25000€ Schulden.
    Ich beziehe seit Anfang Juli ALG II.
    Wenn meine Mutter einen Teil der Schulden zahlt auf was muss ich achten ?
    Gilt das als Einkommen ?


    Gruß Klaus


    hallo!


    verstehe den wind der vorschreiber nicht so ganz.


    wenn du 25 tsd. eur schulden hast, und dir deine mutter geld gibt um diese schulden zu verringern, wird dies jede arge begrüßen!!


    das geld wird als einkommen nicht berücksichtigt!!!


    das geld darf aber nur & ausschließlich für die schuldentilgung sein!!


    ansonsten siehe oben...


    wenn du weniger oder gar keine schulden mehr hast, bist du einfach besser zu vermitteln!


    vg!

    hallo,ich bin neu hier und finde diese seite sehr gut!
    ich habe da auch mal ne frage.meine freundin (ein kind,11)bekommt hartz 4 und hat jetzt einen mann kennengelernt. durch eine zwangslage seinerseits,er wohnte bis jetzt bei seiner ex,steht er bald ohne wohnung da (er ist aber kein hartz 4 empfänger sondern selbstständiger elektriker)nun hat meine freundin vor, den neuen freund bei sich einziehen zu lassen.zwar nur vorrübergehend,aber man weiß ja nie! ich sagte ihr das sie dann das dem amt melden muß! nun erzählte mir meine freundin,das sie das nicht muß,weil keine eheähnliche gemeinschaft bestünde.sie müsse es erst nach 1nem !!!! Jahr!!!!! melden.das kann ich so nicht glauben.meine freundin meinte,es wäre ein neues gesetz.ich glaube jedoch,das die beiden zumindest als bg veranlagt werden.dazu muß ich noch anmerken,das meine freundin auch noch unterhalt für sich und das kind bekommt,vom baldigem ex ehemann.
    vielleicht kann mir jemand auf meine ( ellenlange) frage :confused:antwort geben.
    grüßle gudrun



    Hallo!
    Sofort melden!
    VG!

    Guten Abend
    ich habe mal eine Frage. Mein Sohn ist 13 Monate alt und ich habe keine Arbeit und bekomme deswegen Alg 2.
    Nun wollen wir umziehen in eine andere Stadt, die wollen mich zum Pro Aktiv Center Schicken nun meine Frage muss ich dort hin gehen? Ich bin doch noch n Erziehungszeit oder nicht?. Ich meine ich habe nicht gegen Arbeiten aber ich könnte heulen bei den Gedanken daran das ich meinen Sohn einer fremden Person anvertrauen muss und das vllt sogar für 40 Stunden die Woche...Darf man heut zu Tage sein Kind nicht mehr selber Erziehen wenn man Alg 2 bekommt?


    Danke wenn ihr mir helfen könnt


    Gruß


    hallo!


    mütter mit kindern unter drei jahren (du hast also noch 23 monate mit deinem sohn :)) gelten als "nicht vermittelbar", eben wegen der kindeserziehung. demnach darf die arge noch nicht mal versuchen dich in arbeit zu vermitteln.


    ein problem sehe ich allerdings bei dem umzugswunsch. dieser darf innerhalb der zuständigkeit der aktuellen arge nur aus sozialen gründen bzw. zur erleichterung der berufsaufnahme stattfinden.


    wenn du und dein sohn in eine andere stadt ziehen wollt, fällt der soziale aspekt weg und es dürfte nur noch zugestimmt werden, wenn der umzug der arbeitsaufnahme dient.


    da die arbeitsaufnahme wegen deinem sohn wegfällt, könnte der umzugswunsach zu einem problem werden.


    viele grüße!


    hallo!


    hört sich für mich so an, als ob dein freund eine 100%ige sanktionierung bekommen hat.


    die arge rechnet euch beide dann so:


    du ganz normal (also unsanktioniert) 316,- EUR + die hälfte der miete. dein freund (wenn 100%-sanktion) bekommt GAR NIX! also keine regelleistung & keinen mietanteil.


    die arge geht dann hin und zahlt (nach priorität) zunächst die miete (also BEIDE mietanteile). da dein mietanteil naturgemäß nicht für die komplette miete reicht, wird von deiner regelleistung der mietanteil deines freundes an den vermieter angewiesen.


    was dann noch übrig bleibt von der regelleistung, in deinem falle die 50 bzw. 71 EUR, wird dir überwiesen.


    auch wenn es jetzt hart klingt,aber das "problem" ist dein freund. er sollte schleunigst einen termin bei der arge vereinbaren. ich weiß natürlich nicht wieso, weshalb & warum er sanktioniert wurde. aber auch gegen sanktionen kann man schnell etwas tun, nämlich wieder "mitspielen" und die maßnahmen antreten, meldetermine wahrnehmen etc...


    viele grüße!

    hallo!


    hmm, habe eure situation jetzt nicht gaaaaaaaaaaaaanz verstanden...


    ok, versuche mal zusammen zu fassen:


    2 erwachsene, der männliche teil arbeitet(?). ein 1,5 jahre altes kind von euch. die beiden weiteren kinder wohnen auch bei auch, kommen gelegentlich zu besuch, sind noch nicht in der schule, sind in der schule, haben die schule fertig & arbeiten schon, arbeiten schon & wohnen nicht mehr bei euch????


    wie du vielleicht erkennst, stehen da einige fragen für eine (wie immer möglichst genaue!) antwort im weg!


    vg!

    oh, da hast du aber sehr schlechte Karten, das sieht schlecht aus. Ich bin in einer sehr ähnlichen Situation meine Frau hat ein Brutto von ca.1800,00 Euro und ca, 1500,00 Euro Netto mein Antrag auf Hartz IV wurde abgelehnt. auf dem JobCenter sagte man mir bei dem Einkommen kann meine Frau mich Finanziell Unterstützen.


    hallo !


    hat deine frau, oder ihr, denn auch 2 kinder?


    pauschal kann man hier eh keine rechtsverbindlichen auskünfte geben. aber dafür sind die sb & sb`innen bei der antragsaufnahme geschult & wissen ob & was gefragt werden muss.


    wie gesagt, mehr als ablehen, kann nicht passieren...


    vg!