Es handelt sich in diesem Fall um Schüler- BAföG, von dem auch noch Schulgeld in Höhe von 150,- mtl. bestritten werden muss. Die zukünftige gemeinsame Wohnung wird derzeit von der ARGE voll bezahlt...
Es handelt sich in diesem Fall um Schüler- BAföG, von dem auch noch Schulgeld in Höhe von 150,- mtl. bestritten werden muss. Die zukünftige gemeinsame Wohnung wird derzeit von der ARGE voll bezahlt...
Ich brauche HIlfe bei der KLärung folgender Frage: Wenn ein BAföG- Bezieher und eine ALG II Empfängerin zusammenleben, inwieweit darf dann das BaföG auf den ALG II Bezug angerechnet werden?
Vielen Dank für eure Mithilfe
Joya